RS OGH 1997/8/5 14Os74/97

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Veröffentlicht am 05.08.1997
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Norm

StGB §33
StGB §201 Abs3 Fall2

Rechtssatz

Der Erschwerungsumstand der "Wiederholung der Vergewaltigungshandlungen einen längeren Zeitraum hindurch" widerspricht keineswegs dem Dopppelverwertungsverbot, weil der Qualifikationstatbestand nach § 201 Abs 3 zweiter Fall StGB auch mit einer bloß einmaligen sexuellen Penetration verbunden sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108549

Dokumentnummer

JJR_19970805_OGH0002_0140OS00074_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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