Norm: StGB nF §201 Abs3 Fall2StGB nF §201 Abs3 Fall3
Rechtssatz: Einzelne Begehungsformen des § 201 Abs 1 und Abs 2 StGB, insbesondere dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen wie Oralverkehr und Analverkehr, bedeuten als schon tatbestandsbegründend noch keine erhebliche Überschreitung des mit einer (auch solchen) Vergewaltigung in jedem Fall verbundenen Maßes an Demütigung des Opfers und damit noch keine Verwirklichung der Qua... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. November 1958 geborene Walter A der Vergehen des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 und 15 StGB (Punkte A 1 - 7 des Urteilssatzes), des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB (Pkt. B) sowie der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB (Pkt. C) schuldig erkannt. Der Sache nach nur gegen die Punkte A 2, 3, 4 und 7 des Schuldspruchs wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Z.... mehr lesen...