Norm: StGB §166
Rechtssatz: Eine Einschränkung der Privilegierung in Bezug auf Fälle, in denen der Täter die Ehe in Wahrheit allein zum Zwecke der Deliktsbegehung sowie zeitlich begrenzt bis zum Eintritt des gewollten Erfolgs anstrebt und durch Täuschung darüber erreicht, findet im äußersten Wortsinn des § 166 StGB keine Deckung. Einer entsprechenden Lückenschließung durch teleologische Reduktion steht § 1 StGB entgegen. Ent... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist gesetzliche Erbin und Tochter der am 3. 6. 1990 verstorbenen Ruth S*****, deren Nachlass mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 14. 4. 1995 den aufgrund des Gesetzes erbserklärten Erben, dem Witwer Dr. Horst S***** zu einem Drittel sowie den Kindern der Verstorbenen, der Klägerin sowie Stefanie S*****, Leopold S***** und dem Minderjährigen Ferdinand S***** zu je einem Sechstel eingeantwortet wurde. Während des Verl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anneliese R***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anneliese R***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach hat sie am 22. Mai 2003 in Krems an der Donau mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrecht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches u.a. auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Herbert K***** wegen des als unmittelbarer Täter begangenen Verbrechens des versuchten schweren Betruges (A 1.) enthält, wurde Günther L***** des als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB begangenen, im Stadium des Versuchs (§ 15 StGB) gebliebenen Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Deliktsfall und Abs 3 StGB (B 1.) sowie der Vergehen der ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Abs1 Z19StGB §166
Rechtssatz: Milderungsgrund, wenn ein erheblicher Teil des Schadens auf den Angeklagten selbst und seine Familie (§ 166 StGB) als (allerdings nicht alleinige) Gesellschafter der geschädigten GmbH entfällt. Entscheidungstexte 14 Os 107/99 Entscheidungstext OGH 28.06.2000 14 Os 107/99 European Case Law... mehr lesen...
Gründe: Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Franz G*****: Die Nichtigkeitsbeschwerde dieses Angeklagten - soweit sie nicht bereits in nichtöffentlicher Sitzung erledigt wurde (14 Os 107/99-26) - richtet sich gegen die unter BB angeführten Schuldspruchpunkte wegen der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z l, Abs 3, 148 zweiter Fall, 12 zweiter Fall (ergänze:) und 15 StGB (BB/I/1/a,b, 2/a,b,c), des Verb... mehr lesen...
Norm: StGB idF BGBl 605/1987 §166
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß § 166 StGB - ungeachtet tatsächlich möglicherweise erst später eingetretener Täterbereicherung - auf den Zeitpunkt der Tatbegehung und der dadurch bewirkten Vermögensschädigung abstellt, zwingt der Normzweck dieser Bestimmung dazu, durch teleologische Reduktion von vornherein jene Fälle von der Privilegierung auszuschließen, in welchen der Täter - wie hier - die Angehörigeneigen... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs3StGB §166
Rechtssatz: Zwar trifft es zu, daß ein Betrug zum Nachteil eines der im § 166 StGB genannten Angehörigen nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen ist, doch setzt diese Privilegierung voraus, daß die rechtsgutmäßige Beeinträchtigung ausschließlich den Angehörigen betrifft. Vorliegend sollten aber auch Andere durch ein und dieselbe Handlung am Vermögen geschädigt werden, sodaß die Tat ausschließlich dem allgeme... mehr lesen...
Norm: StGB §166
Rechtssatz: Ein Betrug ist im Sinn des § 166 Abs 1 StGB dann zum Nachteil eines der dort bezeichneten Angehörigen begangen worden, wenn entsprechend der dabei gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Betrugsschaden primär und unmittelbar im wirtschaftlichen Vermögen des nahen Angehörigen eingetreten ist, das heißt der Angehörige muß Rechtsgutträger und in dieser Eigenschaft betroffen sein. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: PostG §36PO §278StGB §166
Rechtssatz: Die AUVA hat sich zur Überweisung der Geldzahlung der Postsparkasse bedient, die dafür gemäß § 278 der Postordnung und § 36 des Postgesetzes haftet. Der Betrug wurde daher zum Nachteil der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung begangen, mag auch der Überweisungsempfänger ein Angehöriger (Bruder) des Täters sein. Entscheidungstexte 13 Os 63/96... mehr lesen...
Gründe: Der am 27.Jänner 1946 geborene Kaufmann Erwin S*** wurde des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2 und 224 StGB und des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue nach §§ 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen 7.Dezember 1983 und 13.März 1986 einen von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt für Paul T*** ausgestellten Führerschein, bei dem er den Familiennamen auf S*** verändert hatte... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Strafbezirksgerichts Wien vom 24.Jänner 1984, GZ. 19 U 74/81-51, wurde der am 1.März 1924 geborene langjährige Produktionsleiter der (zum U***-K*** gehörigen) Firma K***, Dipl.Ing. Dr. Ernst S***, des Vergehens nach § 63 Abs. 1 Z. 2 LMG und überdies des Vergehens nach § 61 Abs. 1 Z. 2 LMG schuldig erkannt, weil er vorsätzlich in Wien in der Zeit von 1974 bis 1.Juli 1980 verfälschte Mayonnaise, und zwar mit Beta-Carotin gefärbte Salatmayonnaise, und in der Z... mehr lesen...
Norm: StGB §72 Abs2StGB §166
Rechtssatz: § 72 Abs 2 StGB normiert abschließend die rechtliche Bedeutung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft für die Anwendbarkeit strafrechtlicher Vorschriften, die auf ein Angehörigenverhältnis abstellen. Eltern eines Lebensgefährten sind demnach nicht Angehörige des anderen Lebensgefährten. Entscheidungstexte 14 Os 175/87 Entscheidungstext OGH 13... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die 34-jährige Dagmar T*** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil sie in Graz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Maria K*** durch Täuschung über Tatsachen zur Herausgabe von Bargeldbeträgen, mithin zu Handlungen verleitet hat, die die Genannte am Vermögen schädigten, und zwar 1. am 19.Juni 1987 durch die Behauptung, sie hätte für ihre Mutter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anna W*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Deliktsfall StGB schuldig erkannt, weil sie sich in der Zeit von 1968 bis Mai 1986 in Kumberg die ihr als Sachwalterin ihres Bruders Fritz Z*** anvertraute Waisenpension in der Höhe von insgesamt 730.271 S durch Verwendung für sich und ihre Familie mit dem Vorsatz zugeeignet hat, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Nach den wesentlichen Feststellungen des... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Oktober 1961 geborene beschäftigungslose Johann Franz O*** wurde des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11. Juni 1986 in Hitzendorf dem Ö*** R*** K*** 505 S Bargeld durch Einbruch in das Haus seiner Mutter Sophie O*** gestohlen. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Schuldspruch wendet sich die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, die er auf § 281 Abs 1 Z. 9 lit a ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Adolf B*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, von Jahresbeginn 1978 bis 7. April 1986 in Wien als Geschäftsführer der E***-D*** Datenverarbeitungsdienst Ges.m.b.H. (vormals E*** Ges.m.b.H. & Co KG, Datenverarbeitungsdienst, Ges.m.b.H.) die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen und andere zu ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen unbekämpften Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde Heinrich W*** (zu I/) des Vergehens (richtig: der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 (iVm § 161 Abs. 1) StGB sowie (zu II/) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als "de facto Geschäftsführer" der B*** GesmbH (im folgenden: Firma B***) I. fahrlässig 1. in der Zeit von Anfang 1979 bi... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3StGB §166
Rechtssatz: Scheckbetrug im Familienkreis: Bei der nach ständiger Rechtsprechung gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist davon auszugehen, daß sich die Bank für die ihr betrügerisch herausgelockten Zahlungen regelmäßig durch entsprechende Abbuchungen vom Konto des betreffenden Angehörigen uno actu schadlos hält, soweit die mit der Auszahlung verbundene Einbuße an Vermögenssubstanz ökonomisch sogleich effekti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Aleksandra B*** (I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall und 15 StGB sowie (II.) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihr zur Last, in Linz, Traun, Doppl-Hart und Pasching (zu I.) in der Zeit vom 2.August bis zum 10.Oktober 1984 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Juli 1970 geborene Elektrikerlehrling Martin F*** des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in der Zeit von Anfang Jänner bis Ende Juni 1985 in Gars am Kamp in zahlreichen Angriffen seinen Eltern Franz und Ernestine F*** Bargeld im Gesamtbetrag von mindestens 10.000 S, welches der H***-B*** in Laa an der Thaya gehörte, mit dem Vorsatz weggenomme... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.September 1958 geborene, zuletzt als Versicherungsvertreter tätig gewesene Franz S*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB und § 12 (dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in St.Pölten in der Nacht zum 27.Oktober 1984 in Gesellschaft seines mitangeklagten Bruders Christian S*** und des gesondert verfolgten Franz S*** dem Erich D*** zwei Hasen im Gesamtwert von 50... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §166
Rechtssatz: Fernsprecheinrichtungen der Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung sind dem Fernsprechteilnehmer grundsätzlich nur zur Benützung überlassen - Ausnahmen können nur bei Nebenstellanlagen möglich sein - und stehen im Eigentum der Republik Österreich. Entscheidungstexte 10 Os 76/86 Entscheidungstext OGH 30.06.1986 10 Os 76/86 Verö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Leopold S*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall und 15 StGB (Schuldspruchfakten A und B), des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (Schuldspruchfaktum C), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (Schuldspruchfaktum D) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Schuldspruchfakten E 1 bis 3) schuldig erkannt.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil wurde die am 5.Juli 1965 geborene Anna S*** (nunmehr verehelichte P***) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 12 (dritter Fall), 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach hat sie im November und Dezember 1984 zur Ausführung der von Karl Michael B*** verübten strafbaren Handlung - und zwar der mit Bereicherungsvorsatz verübten Verleitung von Angestellten der C***-B*** durch Tä... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §166
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 166 StGB kommt es nicht auf das Angehörigenverhältnis zum Besitzer oder Gewahrsamsträger der beschädigten Sache, sondern zum Eigentümer an. Die Privilegierung des § 166 StGB entfällt grundsätzlich, wenn der Angehörige nicht Eigentümer der beschädigten Sache ist, sondern nur in anderer Weise - weil er etwa schadenersatzpflichtig wurde - betroffen oder mitbetroffen ist. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde Dr. Niklas A der Verbrechen des schweren Betrugs nach §§ 146,147 Abs.3 StGB (Punkt I/1 bis 3 des Urteilssatzes) und der Untreue nach § 153 Abs.1 und Abs.2 StGB (Punkt II) schuldig erkannt. Darnach hat er I. mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu nachstehenden Handlungen verleitet, die sie oder ander... mehr lesen...