Norm
StGB §72 Abs2Rechtssatz
§ 72 Abs 2 StGB normiert abschließend die rechtliche Bedeutung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft für die Anwendbarkeit strafrechtlicher Vorschriften, die auf ein Angehörigenverhältnis abstellen. Eltern eines Lebensgefährten sind demnach nicht Angehörige des anderen Lebensgefährten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0092238Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2014