Norm: StGB §166
Rechtssatz: Bestiehlt der Täter den Lebensgefährten (§ 72 Abs 2 StGB) eines Elternteils, ist er nur dann nach § 166 StGB privilegiert, wenn er mit dem Bestohlenen in Haushaltsgemeinschaft lebt. Entscheidungstexte 12 Os 89/78 Entscheidungstext OGH 01.08.1978 12 Os 89/78 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 13. Jänner 1978, GZ. 23 U 638/77-6, wurde der am 18.Jänner 1960 geborene Hilfsarbeiter Gregor A, auf Grund öffentlicher Anklage des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe sowie zum Kostenersatz verurteilt, weil er am 30.Juli 1977, somit damals noch jugendlich, in Wien seinem Großvater Karl B einen Bargeldbetrag von 4.000 S gestohlen ... mehr lesen...
Gründe: I.) Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19.Oktober 1977, GZ. 8 d E Vr 4663/77-15, wurde der am 24.September 1942 geborene Werbeberater Peter A des Vergehens der (teils versuchten, teils vollendeten) Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, 15 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 1.Jänner 1969 bis zum 31.Dezember 1974 in Wien die ihm durch behördlichen Auftrag, nämlich durch die am 11.Juli 1968 im Verfahren 3 P 375/62 des Bezirksge... mehr lesen...
Norm: ABGB §188ABGB §269StGB §166
Rechtssatz: Der Privilegierungsausschluß des § 166 Abs 1 letzter Satz StGB läßt sich nicht analog auf Kuratoren, Sachwalter und Beistand ausdehnen. Entscheidungstexte 9 Os 66/78 Entscheidungstext OGH 20.06.1978 9 Os 66/78 Veröff: EvBl 1979/27 S 78 = JBl 1979,439 = SSt 49/36 10 Os 138/78 E... mehr lesen...
Norm: StGB §72StGB §166
Rechtssatz: Dem begünstigten Personenkreis des § 166 StGB gehören nicht alle als Angehörige im Sinne des § 72 anzusehenden Personen an, sondern nur jene, die zufolge Verehelichung und Blutsverwandtschaft zur (engeren) Familie zählen oder doch durch das Zusammenleben in Hausgemeinschaft mit dem Verletzten zu diesem in einer so nahen Beziehung stehen, wie sie für die Familie mit ihrer weniger strengen Unterscheidung zwisch... mehr lesen...
Norm: StGB §166
Rechtssatz: Die engsten Verwandten (Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister) sind auch dann privilegiert, wenn sie für das geschädigte Familienmitglied zum Vormund bestellt worden sind. Entscheidungstexte 9 Os 66/78 Entscheidungstext OGH 20.06.1978 9 Os 66/78 Veröff: SSt 49/36 = EvBl 1979/27 S 78 = JBl 1979,439 ... mehr lesen...
Norm: StGB §166
Rechtssatz: Bei einer Hausgemeinschaft sind auch alle anderen (im § 166 StGB nicht gesondert erwähnten) Angehörigen privilegiert. Entscheidungstexte 10 Os 64/78 Entscheidungstext OGH 03.05.1978 10 Os 64/78 12 Os 64/84 Entscheidungstext OGH 09.05.1984 12 Os 64/84 Vgl auch; Veröff: SSt 55/26 ... mehr lesen...
Norm: StGB §136 Abs4StGB §166
Rechtssatz: Das Erfordernis der Hausgemeinschaft bezieht sich nur auf die "anderen Angehörigen"; Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Bruder und Schwester sind daher auch ohne Hausgemeinschaft privilegiert. Entscheidungstexte 12 Os 13/78 Entscheidungstext OGH 02.02.1978 12 Os 13/78 10 Os 116/78 ... mehr lesen...
Norm: StGB §133 IStGB §166
Rechtssatz: Die Beurteilung einer Veruntreuung als im Familienkreis begangen (§§ 133, 166 StGB) setzt voraus, daß die Tat "zum Nachteil" eines der in § 166 StGB genannten Angehörigen begangen worden ist, es ist daher erforderlich, daß das veruntreute Gut im Eigentum des betroffenen Angehörigen stand. Entscheidungstexte 10 Os 75/75 Entscheidungstext OGH 26.... mehr lesen...
Norm: StGB §29StGB §166
Rechtssatz: Keine Zusammenrechnung von Familiendiebstählen mit anderen Diebstahlsfakten (SSt 26/84). Entscheidungstexte 9 Os 156/69 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 9 Os 156/69 13 Os 125/81 Entscheidungstext OGH 17.09.1981 13 Os 125/81 European Case La... mehr lesen...