RS OGH 1991/8/29 15Os52/91

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Veröffentlicht am 29.08.1991
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Norm

StGB §142 Abs2 Gb

Rechtssatz

Daß der Täter die an sich geringwertige Raubbeute irrig für wesentlich wertvoller gehalten hat, steht der Annahme der Privilegierung nicht entgegen, weil für diese - bezogen auf den Täter - allein der objektive Wert (und nicht eine irrige, darüber hinausgehende subjektive Einschätzung) maßgebend ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094482

Dokumentnummer

JJR_19910829_OGH0002_0150OS00052_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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