RS OGH 2018/3/14 15Os3/18g

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Veröffentlicht am 14.03.2018
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Norm

StGB §142 Abs2

Rechtssatz

Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB entgegenstünde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131973

Im RIS seit

30.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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