Norm
StGB §142 Abs2Rechtssatz
Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB entgegenstünde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131973Im RIS seit
30.04.2018Zuletzt aktualisiert am
30.04.2018