Norm
StGB §129 Z1Rechtssatz
Die eigenmächtige Ansichnahme eines versteckten Schlüssels ist auch dann widerrechtlich, wenn der Täter das Versteck kennt und der Bestohlene dies weiß, aber den Täter im konkreten Fall nicht zur Benützung ermächtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093626Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2012