Norm
StGB §129 Z1Rechtssatz
Widerrechtlich erlangt ist ein Schlüssel ua dann, wenn er vom Täter in einem Versteck gefunden wurde, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Schlüssel gut oder schlecht versteckt war und ob sodann der gefundene Originalschlüssel oder ein darnach nachgemachter Schlüssel verwendet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093884Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.07.2020