Gründe: Christian A und Josef B wurden des Verbrechens des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, 143, erster und dritter Fall, StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die anklagekonforme Hauptfrage bejaht. Der Angeklagte A macht Nichtigkeit des Schuldspruchs gemäß § 345 Abs 1 Z. 6 und 12 StPO geltend. Rechtliche Beurteilung Eine Eventualfrage nach dem Vergehen der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs 1 StGB wurde z... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z3 D3
Rechtssatz: Da diese Qualifikation den Zweck verfolgt, nicht nur den Diebstahl eines Dienstnehmers an seinen Dienstgeber (oder umgekehrt), sondern auch den Diebstahl an oder von einem sonstigen Auftraggeber, zB dem Kunden eines gewerblichen Betriebes, unter eine strengere Strafdrohung zu stellen (Dokument zum StGB 158), ist es strafrechtlich völlig belanglos, ob es sich bei dem betreffenden Auftragsverhältnis um einen... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z3 D3
Rechtssatz: Da diese Qualifikation den Zweck verfolgt, nicht nur den Diebstahl eines Dienstnehmers an seinen Dienstgeber (oder umgekehrt), sondern auch den Diebstahl an oder von einem sonstigen Auftraggeber, zB dem Kunden eines gewerblichen Betriebes, unter eine strengere Strafdrohung zu stellen (Dokument zum StGB 158), ist es strafrechtlich völlig belanglos, ob es sich bei dem betreffenden Auftragsverhältnis um einen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (u.a.) der am 18. September 1955 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Horst A und der am 1. September 1958 geborene Hilfsarbeiter Peter B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2, 15 StGB (Punkt I des Urteilssatzes) und des Verbrechens (richtig: Vergehens - vgl. SSt 47/33) der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 und... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z2 D2
Rechtssatz: Rolltreppen, welche integrierende Bestandteile eines als Untergrundhaltestelle und Straßenbahnhaltestelle konzipierten Bauwerks - mag dieses nebenbei auch zu bloßen Passierzwecken benützt werden - darstellen, sind funktionell und vom Schutzzweck her betrachtet den eigentlichen Bahnsteigen gleichzuachten und zählen demnach zu den Räumlichkeiten einer dem Massenverkehr dienenden Einrichtung. ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z2 D2
Rechtssatz: Rolltreppen, welche integrierende Bestandteile eines als Untergrundhaltestelle und Straßenbahnhaltestelle konzipierten Bauwerks - mag dieses nebenbei auch zu bloßen Passierzwecken benützt werden - darstellen, sind funktionell und vom Schutzzweck her betrachtet den eigentlichen Bahnsteigen gleichzuachten und zählen demnach zu den Räumlichkeiten einer dem Massenverkehr dienenden Einrichtung. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3. März 1953 geborene, zuletzt als Kellner tätig gewesene Harald A der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB (A/I des Urteilssatzes), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 (zu ergänzen: dritter Fall) StGB (A/II), der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (A/III/a), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB (A/III/b) sowie des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB (A/IV) und überdies (g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengerichts vom 21. März 1984, GZ. 16 Vr 3551/82-71, wurde der am 4. Dezember 1957 geborene Hilfsarbeiter Eduard A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130, erster Fall, und 15 StGB (A), des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs.1 StGB (B) sowie des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglau... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.Juni 1966 geborene Robert A wurde des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erster und zweiter Fall, sowie 15 StGB (1 a und b, 2 a bis c) und der am 16.November 1964 geborene Gerald B desselben Delikts in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB (1 a und b) schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Dieses Urteil wird vom Angeklagten Gerald B mit einer auf § 345 Abs. 1 Z. 6 und 8 StPO gest... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang Walter A des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB (Punkt 1.) und des Verbrechens des Diebstahls (durch Einbruch) nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z 3 und 129 Z 1 StGB (Punkt 2. a und b) schuldig erkannt. Darnach hat er 1.) am 24.September 1984 in Modriach den PKW Volvo der Ingrid P*** ohne deren Einwilligung vorsätzlich in Gebrauch genommen, wobei der durch die Tat verursachte Schaden c... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der Verbrechen des (ab 1970 bis Ende Jänner 1981 fortgesetzt begangenen) schweren gewerbsmäßigen Diebstahls (von Elektromaterial und Gußkästen im Wert von mindestens 150.000 S zum Nachteil seines Dienstgebers 'VEREINIGTE B C AG') nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3, 128 Abs 2, 130 (erster Fall) StGB sowie der (ab 1975 bis Ende Jänner 1981 durch d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 17.September 1953 geborene Gärtnereiarbeiter Dede A des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143, erster (zu ergänzen: und zweiter, vgl. S 343) Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 24.Februar 1983 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten (weil derzeit unbekannten Aufenthaltes) Pren K*** als Beteiligtem (§ 12 StGB) dadurch, daß diese... mehr lesen...
Gründe: Bernd A (s. S.158) wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1 und 2 Z.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er im Frühjahr 1983 und am 13. November 1983 in Nürnberg in Gesellschaft der abgesondert verfolgten Ruth B 46 Goldbarren im Gesamtwert von ca. 1,050.000 S der Helga C durch Eindringen in deren Wohnstätte mit nachgemachten Schlüsseln gestohlen. Nach den Urteilsfeststellungen entnahm der Angeklagte in Verfolgung des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die 42-jährige Gerlinde A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 2 und 130 zweiter Satz StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in Graz fremde bewegliche Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Gesamtwert mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar 1. am 10. Oktober 1983 dem Franz B 62 Goldringe im Wer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Herbert A und Johannes B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt, weil sie am 24.September 1983 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB.) Helmut C mit Gewalt gegen seine Person, indem sie ihn niederstießen, am Boden festhielten und ihm Tritte versetzten, fremde bewegliche Sachen, nämlich seine Barschaft von 1.350 S, mit dem V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die beiden jugendlichen Lehrlinge Christa A, geboren 16. Juli 1966, und Monika B, geboren 7. März 1967, des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1 und 3, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt und gemäß § 128 Abs 1 StGB unter Bedachtnahme auf § 11 JGG zu einer jeweils für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von je drei Monaten verurteilt. Bei der Strafzumessung wurden als erschwerend ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Renato A, Markus B, Josef Alois C und Edwin D des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil sie in Innsbruck jeweils in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) einem anderen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen haben, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu ber... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z3 D3
Rechtssatz: Es genügt, daß die besondere Gelegenheit eine spürbare Erleichterung der konkreten Tatbegehung bewirkt; hingegen ist nicht erforderlich, daß der Diebstahl dadurch überhaupt erst ermöglicht wurde. Entscheidungstexte 11 Os 56/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 11 Os 56/84 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z3 D3
Rechtssatz: Es genügt, daß die besondere Gelegenheit eine spürbare Erleichterung der konkreten Tatbegehung bewirkt; hingegen ist nicht erforderlich, daß der Diebstahl dadurch überhaupt erst ermöglicht wurde. Entscheidungstexte 11 Os 56/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 11 Os 56/84 European Case Law I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - neben anderen (rechtskräftig verurteilten) Angeklagten - der am 2.Oktober 1951 geborene beschäftigungslose Alois B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB (Punkt I A 1 des Urteilssatzes) sowie des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 StGB (Punkt II des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, (zu I A 1) am 22.Jänner 1983 in Pf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurde unter anderem der Angeklagte Anton Wolfgang B des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 1, Abs 2, 129 Z. 1 und § 15 StGB. schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Inhaltlich des Schuldspruchs hat er in Gesellschaft als Beteiligter (§ 12 StGB.) mit Ernst A am 29.Jänner 1983 zuerst in Großgmain der Renate D u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurde Karl A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2 (§ 15) StGB. (A IV 2, 9, 11, 12), des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB. (F I, II), des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB. (I) und des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs. 2 und 3 StGB. (J) schuldig e... mehr lesen...
Norm: StGB §12 CStGB §127 Abs2 Z1 D1
Rechtssatz: Der Aufpasser ist Diebsgenosse in der Bedeutung des § 127 Abs 2 Z 1 StGB. - Außerdem begründet die fehlende oder die fehlerhafte rechtliche Unterscheidung der Täterschaftsformen des § 12 StGB (Haupttäterschaft, Anstiftung, Beihilfe) nach ständiger Rechtsprechung keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 204/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 CStGB §127 Abs2 Z1 D1
Rechtssatz: Der Aufpasser ist Diebsgenosse in der Bedeutung des § 127 Abs 2 Z 1 StGB. - Außerdem begründet die fehlende oder die fehlerhafte rechtliche Unterscheidung der Täterschaftsformen des § 12 StGB (Haupttäterschaft, Anstiftung, Beihilfe) nach ständiger Rechtsprechung keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 204/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (unter anderen) schuldig erkannt: a) der nunmehr 35-jährige Lagerarbeiter Rudolf B des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1 und Z 3, 128 Abs 2, 130 zweiter Fall StGB, b) der nunmehr 53- jährige Kraftfahrer Anton C des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1 und Z 3, 128 Abs 1 Z 4, 130 zweiter Fall StGB und des Verbrechens der gewerbsmäßigen Hehlerei nach... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z2 D2
Rechtssatz: "Beförderte Sachen" sind nur solche, die deshalb in das Transportmittel verfrachtet worden sind, um damit von einem Ort zum anderen verbracht zu werden, und deren Gewahrsam (zu diesem Zweck) vom Aufgeber an das Verkehrsunternehmen übergegangen ist. Teile (Zubehör) eines Transportmittels (hier: "Nothammer") fallen hingegen nicht unter diese Gesetzesstelle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z2 D2
Rechtssatz: "Beförderte Sachen" sind nur solche, die deshalb in das Transportmittel verfrachtet worden sind, um damit von einem Ort zum anderen verbracht zu werden, und deren Gewahrsam (zu diesem Zweck) vom Aufgeber an das Verkehrsunternehmen übergegangen ist. Teile (Zubehör) eines Transportmittels (hier: "Nothammer") fallen hingegen nicht unter diese Gesetzesstelle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem der am 24. Mai 1963 geborene Christian B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 8. Oktober 1982 in Wien in Gesellschaft des Mitangeklagten Gerhard A als Beteiligter der Friederike C Rauchwaren im Gesamtwert von etwa 45.545 S, Kurzwaren im Gesamtwert von etwa 4.400 S, Bargeld in der Höhe von ca 700 S sowie zehn Bri... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1StGB §129
Rechtssatz: Der Diebsgenosse haftet im Rahmen des gemeinsamen Tatentschlusses für alle Begleitumstände (Einbruch) mit, mag er auch selbst an ihrer Herbeiführung nicht mitgewirkt haben. Entscheidungstexte 9 Os 68/83 Entscheidungstext OGH 14.06.1983 9 Os 68/83 Veröff: SSt 54/47 12 Os 106/86 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1StGB §129
Rechtssatz: Der Diebsgenosse haftet im Rahmen des gemeinsamen Tatentschlusses für alle Begleitumstände (Einbruch) mit, mag er auch selbst an ihrer Herbeiführung nicht mitgewirkt haben. Entscheidungstexte 9 Os 68/83 Entscheidungstext OGH 14.06.1983 9 Os 68/83 Veröff: SSt 54/47 12 Os 106/86 ... mehr lesen...