Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß § 93 Abs. 1 des Landeslehrerdienstrechtsgesetzes 1984 (LDG 1984) der Beschluss gefasst, in einem Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer eine mündliche Verhandlung durchzuführen, weil er in einem näher angeführten Zeitraum eine Vielzahl von pornografischen Darstellungen mit Unmündigen sich verschafft, heruntergeladen, besessen, und auf seinem PC abgespeichert habe. Der Beschwerdeführer sei deswegen vom Landesgeri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §93 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhandlungsbeschluss nach dem LDG 1984 - Durch die Stattgebung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnte die Rechtsgrundlage für die - wie erst nunmehr bekannt geworden - am Tag vor dem Einlangen der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof bereits durchgeführte mündliche ... mehr lesen...
Der im Jahre 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer (VOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle war die Volksschule in P im Bezirk Gmunden. Mit dem erstangefochtenen Bescheid vom 28. Februar 1997 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses Bescheides hat folgenden Wortlaut: "1) Sie haben A) trotz zweimaligen Ersuchens von V... mehr lesen...
Der im Jahre 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer (VOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle war die Volksschule in P im Bezirk Gmunden. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22. Mai 1997 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer hinsichtlich einzelner Anschuldigungspunkte ein Disziplinarverfahren einzuleiten sowie hinsichtlich eines der Anschuldigungspunkte das Disziplinarverfahren... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen von Einleitungsbeschluß gemäß § 92 Abs 1 LDG 1984 und eines Verhandlungsbeschlusses gemäß § 93 Abs 1 LDG 1984 sind auf die Dauer des Disziplinarverfahrens beschränkt. Mit dessen rechtskräftigem Abschluß endet die mit dem vom Beamten bekämpften Einleitungsbeschluß notwendig verbundene Rechtsfolge, nämlich die Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens sowie auch die Umgrenzungsfunktion des Einleitungsbeschlusses. Eine ausdrückliche Aufhebung des Einleitungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §87;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §93 Abs1;LDG 1984 §95 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/09/0110 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/07/01 97/09/0189 1 Stammrechtssatz Die Rechtswirkungen von Einleitungsbeschluß gemäß § 92 Abs 1 LDG 198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;LDG 1984 §87;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §93 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/09/0110
Rechtssatz: Die
Begründung: des Einleitungsbeschlusses ist auf die Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und die Darlegung der für die getroffene Entscheidung im... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Seine Dienststelle ist die Hauptschule S. Mit - dem Beschwerdeführer am 9. Mai 1994 zugestellten - Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer an öffentlichen Volks-, Haupt-, Sonderschulen und polytechnischen Lehrgängen beim Landesschulrat für Steiermark vom 2. Mai 1994 wurde in einer gegen den Beschwerdeführer gerichteten Disziplinarangelegenheit gemäß § 9... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §72 Abs1;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §93 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß gleichzeitig gefaßt werden (Hinweis E 5.4.1990, 89/09/0131, und E 15.9.1994, 92/09/0382). Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der der Dienstpflichtverletzung zugrundeliegende Sachverhalt sch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs2;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0352 2
(hier: die
Begründung: im Verhandlungsbeschluß, der Landeslehrer
stehe im Verdacht einer näher umschriebenen
Dienstpflichtverletzung, bringt nicht zum Ausdruck, daß die
Behörde zugleich gemäß § 92 LDG 1984 ein Disziplinarverfahren
einleiten wollte). ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §72 Abs1;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Erlassung eines kombinierten Bescheides, mit welchem durch denselben Wortlaut sowohl über die Einleitung des Disziplinarverfahrens, als auch über die Anberaumung der mündlichen Verhandlung abgesprochen wird, begegnet keinen Bedenken, vorausgesetzt, daß beide Absprüche den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen,... mehr lesen...
Der am 20. Jänner 1952 geborene Beschwerdeführer war als Volksschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg an der Volksschule XY tätig. Die Vorarlberger Landesregierung erstattete mit Schriftsatz vom 5. Oktober 1993 Disziplinaranzeige an die belangte Behörde, weil der Verdacht bestehe, daß der Beschwerdeführer seine Dienstpflichten verletzt habe. Es werde ihm vorgeworfen, er habe 1. am Mittwoch, den 28.4.1993, im Schulgang der Volksschule XY in An... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §93 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/08/0244
Rechtssatz: Mit dem Verhandlungsbeschluß wird der Gegenstand des Disziplinarverfahrens, also Inhalt und Umfang der Anschuldigung(en) festgelegt. Damit wird einerseits klargelegt, welche Verhaltensweisen nicht zu erörtern sind und andererseits, zu welchen Vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;LDG 1984 §93 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/08/0244
Rechtssatz: Da auch der Verhandlungsbeschluß noch im Verdachtsbereich erfolgt, ist auch hier der Sachverhalt nur insoweit zu erheben, als aufgrund dessen im Verhandlungsbeschluß als unabdingbarer Inhalt die Anschuldigun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Sie ist der Volksschule XY zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 22. Mai 1992 meldete die Schulleiterin dieser Volksschule an den Landesschulrat einen Vorfall, der sich während der Zehnminutenpause (11.35 bis 11.45 Uhr) und im Anschluß daran am 19. Mai 1992 im Schulhof abgespielt habe. Danach sei es zwischen zwei Schülern der 3a und 3b, N. und H., zu e... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;LDG 1984 §69;LDG 1984 §87 Abs1;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §93 Abs1;LDG 1984 §93 Abs2;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werden in dieser Phase nur im Zweifelsfall notwen... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §74;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0190 2 Stammrechtssatz Die von der landsgesetzlich hiezu berufenen Behörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 92 Abs 1 zweiter Satz LDG 1984) sollen kären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Dizsiplinarverfahrens... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;LDG 1984 §93 Abs1;LDG 1984 §93 Abs2;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Verhandlungsbeschlusses sind die Anschuldigungspunkte bestimmt anzuführen. Daraus folgt, daß im Anschuldigungspunkt der dem Beschuldigten angelastete strafbare Sachverhalt darzustellen ist, wobei alle Umstände anzugeben sind, die zur Bezeichnung der strafbaren H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg; seine Dienststelle ist die gewerbliche Berufsschule X. Die Vorarlberger Landesregierung erstattete mit Schreiben vom 2. April 1992 gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. Auf Grund dieser Disziplinaranzeige faßte die belangte Behörde folgenden Einleitungsbeschluß: "Die Disziplinarkommission für Lehrer an öffentlichen Berufsschulen des Landes ha... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §74;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die von der landsgesetzlich hiezu berufenen Behörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 92 Abs 1 zweiter Satz LDG 1984) sollen kären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Dizsiplinarverfahrens gegeben sind. Für die Einleitung des Verfahrens reicht es aus, wenn... mehr lesen...