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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §72 Abs1;Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß gleichzeitig gefaßt werden (Hinweis E 5.4.1990, 89/09/0131, und E 15.9.1994, 92/09/0382). Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der der Dienstpflichtverletzung zugrundeliegende Sachverhalt schon im dienstbehördlichen Verfahren oder im Zuge der für den Einleitungsbeschluß getroffenen Ermittlungen ausreichend geklärt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995090033.X01Im RIS seit
20.11.2000