RS Vwgh 2007/8/27 AW 2007/09/0064

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Veröffentlicht am 27.08.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §93 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Verhandlungsbeschluss nach dem LDG 1984 - Durch die Stattgebung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnte die Rechtsgrundlage für die - wie erst nunmehr bekannt geworden - am Tag vor dem Einlangen der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof bereits durchgeführte mündliche Verhandlung mangels Rückwirkung eines Beschlusses gemäß § 30 Abs. 2 VwGG nicht nachträglich entzogen werden.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Entscheidung über den Anspruch Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007090064.A01

Im RIS seit

02.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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