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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §93 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Verhandlungsbeschluss nach dem LDG 1984 - Durch die Stattgebung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnte die Rechtsgrundlage für die - wie erst nunmehr bekannt geworden - am Tag vor dem Einlangen der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof bereits durchgeführte mündliche Verhandlung mangels Rückwirkung eines Beschlusses gemäß § 30 Abs. 2 VwGG nicht nachträglich entzogen werden.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Entscheidung über den Anspruch Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007090064.A01Im RIS seit
02.10.2007