Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Da nach § 43 Abs. 1 LDG 1984 dem landesgesetzlich zuständigen Organ grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum lediglich in Ansehung der Festlegung der Unterrichtsverpfl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Volksschule R. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass das Beschäftigungsmaß der Beschwerdeführerin im Schuljahr 2003/2004 auf 81,82 % einer Vollbeschäftigung herabgesetzt wurde. Ein Beschäftigungsnachweis für die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16;LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §47 Abs3a idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zwar mag es zutreffen, dass aus dem Regelungssystem des § 43 Abs. 1 dritter Satz LDG 1... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich und unterrichtet an der Polytechnischen Schule St. Pölten. In seiner Eingabe vom 13. August 2002 brachte der - anwaltlich vertretene - Beschwerdeführer vor, er habe zu Beginn des Schuljahres 2001/2002 der Leiterin seiner Schule seine "Jahresplanung" übergeben, die insgesamt 1.885 Jahresstunden ausgewiesen habe, die sich wie folgt aufgegliedert hätten: Jah... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;LDHG NÖ 1976 §4a lita idF 2600-4;LDHG NÖ 1976 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/12/0168
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des V... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;GehG 1956 §16;LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;LDHG NÖ 1976 §4a lita idF 2600-4;LDHG NÖ 1976 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/12/0168
Rechtssatz: Ein be... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §1;AVG §56;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;LDHG NÖ 1976 §4a lita idF 2600-4;LDHG NÖ 1976 §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/12/01... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirksamkeit vom 15. September 1979 als vertragliche Volksschullehrerin (Vertrag vom 19. September 1979) des Landes Wien angestellt. Mit 1. April 1981 wurde sie zur pragmatischen Volksschullehrerin und mit 1. April 1982 zur Lehrerin des Polytechnischen Lehrgangs (Verwendungsgruppe L2a2) ernannt. Vom 15. September 1979 bis zum 31. August 1980 war sie am Polytechnischen Lehrgang M., vom 1. September 1980 bis zum 31. August 1995 am Polytechnischen Leh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Polytechnischen Schulen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Seine Dienststelle ist die Polytechnische Schule Bregenz, an der er die Informations-Technologie-Arbeitsplätze der Schule betreut. Im Schuljahr 2001/2002 hatte er Unterricht in einem Ausmaß von 792 Jahresstunden zu erteilen. Im Rahmen einer Lehrerkonferenz am 21. Juni 2001 wies der Direktor dieser Schule die bis auf eine Lehrerin vollzählig anwes... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1;LDG 1984 §43 Abs2;LDG 1984 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0007
Rechtssatz: Ist nun die Unterrichtsverpflichtung des Lehrers nach § 43 Abs. 1 und 2 LDG 1984 (am Beginn des Unterrichtsjahres) mit der Lehrfächerverteilung bzw. Diensteinteilung festgelegt worden, so kann genau dieses ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §56;B-VG Art7 Abs1;LDG 1984 §43 Abs2;SchUG 1986 §9 Abs3;
Rechtssatz: Ein rechtliches Feststellungsinteresse eines Lehrers ist in der Regel bei einem Antrag zu bejahen, der darauf gerichtet ist, die Erforderlichkeit seiner Pflicht zur Unterrichtserteilung in einem Unterrichtsgegenstand, in dem er ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1;LDG 1984 §43 Abs2;LDG 1984 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0007
Rechtssatz: § 43 Abs. 2 LDG 1984 unterscheidet zwei Fälle: Einerseits, dass die in Abs. 1 Z. 1 und 2 festgelegten Ober- und Untergrenzen in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen innerhalb der Jahresnorm über- oder... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 Z1;LDG 1984 §43 Abs2;LDG 1984 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0007
Rechtssatz: Das in § 43 Abs. 1 Z. 1 LDG 1984 festgelegte Höchstmaß, auf dessen Überschreitung der erste Fall des § 50 Abs. 1 erster Satz LDG 1984 abstellt, beträgt 792 Jahresstunden. Für den Beschwerdeführer als Leh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: B-VG Art7 Abs1;LDG 1984 §43 Abs2;SchUG 1986 §9 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 43 Abs. 2 LDG 1984 hat der Landeslehrer erforderlichenfalls u. a. auch Unterricht in den Unterrichtsgegenständen zu erteilen, für die er nicht lehrbefähigt ist. Daraus folgt, dass er keinen Anspruch hat, nur in Fächern eingesetzt zu werden, für die er ein... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1;LDG 1984 §43 Abs2;LDG 1984 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0007
Rechtssatz: § 43 Abs. 1 zweiter Satz LDG 1984 bezeichnet den dort vorgesehenen Akt der Aufteilung der Gesamtstundenzahl pro Schuljahr auf die einzelnen Lehrer lediglich als "Diensteinteilung". In § 43 Abs. 2 letzter Sa... mehr lesen...
Der 1957 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Er hat die Lehrbefähigung für die Fächer Mathematik, Geometrisch Zeichnen und Leibesübungen. Er war zuletzt, vor den in der Folge dargestellten Personalmaßnahmen, an der Hauptschule (HS) M tätig. Mit Verfügung vom 17. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer vom zuständigen Bezirksschulrat (BSR) gemäß § 21 Abs. 2 des Landeslehrer- Dienstrechtsgesetzes 198... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §43 Abs2;
Rechtssatz: Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass ein Überangebot an Lehrern, für deren Einsatz in einem bestimmten Unterrichtsfach an einer Schule kein Bedarf besteht, wegen der sich daraus unter Berücksichtigung der jeweiligen Lehrverpflichtung für die Erstellung einer ausgewogenen dem Bedarf entsprechenden Lehrfächerverteilung ergebenden Sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. September 1968 als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Schreiben vom 14. August 1973 teilte der Landesschulrat für Oberösterreich dem Beschwerdeführer folgendes mit: "Die Oberösterreichische Landesregierung hat Ihnen mit Beschluß vom 30. Juli 1973 gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des OÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1964, in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstgesetzes 196... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs1;LDG 1984 §19 Abs3;LDG 1984 §19 Abs8;LDG 1984 §26 Abs1;LDG 1984 §43 Abs2;
Rechtssatz: Entsprechend dem Grundsatz der tunlichsten Verwendung des Landeslehrers entsprechend seiner Lehrbefähigung und Ernennung ist derselbe grundsätzlch nach den für die Planstelle maßgeblichen Kriterien (Verwendungsgruppe, Schulart, Funktion), auf die er ernannt wurde, konkret zu verwen... mehr lesen...