Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirksamkeit vom 15. September 1979 als vertragliche Volksschullehrerin (Vertrag vom 19. September 1979) des Landes Wien angestellt. Mit 1. April 1981 wurde sie zur pragmatischen Volksschullehrerin und mit 1. April 1982 zur Lehrerin des Polytechnischen Lehrgangs (Verwendungsgruppe L2a2) ernannt. Vom 15. September 1979 bis zum 31. August 1980 war sie am Polytechnischen Lehrgang M., vom 1. September 1980 bis zum 31. August 1995 am Polytechnischen Leh... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §22 Abs3 idF 1994/665;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1992/873;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;MRK Art4 Abs2;
Rechtssatz: Ohne verpflichtende Anordnung von Mehrdienstleistungen/Überstunden liegt auch keine Zwangsarbeit im Sinn des Art. 4 Abs. 2 MRK vor. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16 idF 1992/873;GehG 1956 §61;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Was die von der belangten Behörde im Spruchpunkt 3. zurückgewiesenen Eventualanträge der Beschwerdeführerin (auf Abgeltung der über die reduzierte Lehrverpflichtung hinaus erbrachten 1271 Überstunden entsprechend dem Besoldungsschema bzw. auf Abgeltung für alle Überstunden im Gesamtausmaß ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1992/873;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §22 Abs3 idF 1994/665;
Rechtssatz: Eine Verwendungszusage für eine Belohnung oder deren in Aussicht stellen kann nicht als ausdrückliche oder konkludente Überstundenanordnung im Sinn des § 49 Abs. 1 BDG 1979 bzw. der dazu ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16 idF 1992/873;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1994/016;GehG 1956 §61;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt für Mehrleistungen von Lehrern außerhalb der Unterrichtstätigkeit (einschließlich der sonstigen von § 61 Abs. 1 GehG 1956 erfassten Leistungen) eine Abgeltun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16 idF 1992/873;GehG 1956 §61;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Was den Hauptantrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Mehrdienstleistungen im Ausmaß von 1271 Stunden im Schuljahr 1995/1996 betrifft, stellt dieser - wie auch der sich darauf beziehende (abweisende) Spruchteil - auf die "Zuerkennung von Mehrdienstleistungen" ab. Damit ist zweifel... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §22 Abs3 idF 1994/665;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1992/873;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;MRK Art4 Abs2;
Rechtssatz: Ohne verpflichtende Anordnung von Mehrdienstleistungen/Überstunden liegt auch keine Zwangsarbeit im Sinn des Art. 4 Abs. 2 MRK vor. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16 idF 1992/873;GehG 1956 §61;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Was die von der belangten Behörde im Spruchpunkt 3. zurückgewiesenen Eventualanträge der Beschwerdeführerin (auf Abgeltung der über die reduzierte Lehrverpflichtung hinaus erbrachten 1271 Überstunden entsprechend dem Besoldungsschema bzw. auf Abgeltung für alle Überstunden im Gesamtausmaß ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1992/873;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §22 Abs3 idF 1994/665;
Rechtssatz: Eine Verwendungszusage für eine Belohnung oder deren in Aussicht stellen kann nicht als ausdrückliche oder konkludente Überstundenanordnung im Sinn des § 49 Abs. 1 BDG 1979 bzw. der dazu ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16 idF 1992/873;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1994/016;GehG 1956 §61;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt für Mehrleistungen von Lehrern außerhalb der Unterrichtstätigkeit (einschließlich der sonstigen von § 61 Abs. 1 GehG 1956 erfassten Leistungen) eine Abgeltun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16 idF 1992/873;GehG 1956 §61;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Was den Hauptantrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Mehrdienstleistungen im Ausmaß von 1271 Stunden im Schuljahr 1995/1996 betrifft, stellt dieser - wie auch der sich darauf beziehende (abweisende) Spruchteil - auf die "Zuerkennung von Mehrdienstleistungen" ab. Damit ist zweifel... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich (im Folgenden LSR) vom 27. Juli 1972 mit Wirkung vom 1. September 1972 zum provisorischen Volksschullehrer (Verwendungsgruppe L2 a1) ernannt und steht seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1992 wurde sie zum Lehrer an Volksschulen in der Verwendungsgruppe L2 a2 ernannt. Im Bescheid vom 27. Juli 1972 wurde als der für den ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt am Polytechnischen Lehrgang in F. tätig. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden Disziplinarkommission) vom 28. Oktober 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses bis zur rechts... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich (im Folgenden LSR) vom 27. Juli 1972 mit Wirkung vom 1. September 1972 zum provisorischen Volksschullehrer (Verwendungsgruppe L2 a1) ernannt und steht seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1992 wurde sie zum Lehrer an Volksschulen in der Verwendungsgruppe L2 a2 ernannt. Im Bescheid vom 27. Juli 1972 wurde als der für den ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt am Polytechnischen Lehrgang in F. tätig. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden Disziplinarkommission) vom 28. Oktober 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses bis zur rechts... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: ABGB §1478;GehG 1956 §13b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin weist zutreffend darauf hin, dass das Institut der Verjährung nach § 13b GehG 1956 insgesamt dem gleichnamigen Institut des bürgerlichen Rechtes nachgebildet ist (Hinweis E 7.11.1979, 1837/7... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;LDG 1984 §90 Abs1;
Rechtssatz: Unter den dienstrechtlichen Nachteilen iSd § 90 Abs. 1 LDG 1984 können keinesfalls in anderen gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich normierte Rechtsfolgen gemeint sein. Die allgemeine Regelung des § 90 Abs. 1 LDG 1984 ändert also nichts daran, dass die (endgü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;GehG 1956 §13b Abs4 idF 1973/318;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Erklärung des Schuldners, auf die Geltendmachung der Verjährung zu verzichten, als wirksam angesehen wurde (Hinweis E 7.11.1979, 1837/79, VwSlg 9955 A/1979). Diese ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: ABGB §1489;GehG 1956 §13b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Regel, dass subjektive, in der Person des Berechtigten liegende Hindernisse oder tatsächliche Erschwerungen den Beginn der Verjährung nicht hinausschieben, gilt grundsätzlich für alle Verjährungsfristen. Die a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Ansprüchen, die unmittelbar nach dem Gesetz zustehen (hier: Monatsbezüge), beginnt der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach nach der klaren Anordnung des § 13b Abs. 1 GehG 1956 mit der Entstehung des konkreten Anspruchs, also bei Monatsbezügen mit dem jeweilige... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §55;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;LDG 1984 §70 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 3 Abs. 2 und 55 ff GehG 1956, die den Bezug eines Beamten als Bruttobetrag voraussetzen, folgt, dass bei der Berechnung der Höhe der gemäß § 70 Abs. 1 Z. 3 LDG 1984 verhängten Geldstrafe (hier: fünf Monatsbezüge) nicht ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0046 E 11. Mai 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die Verjährungsbestimmung des § 13b GehG bezieht sich unterschiedslos auf alle Ansprüche auf Leistungen, gleichgültig ob der Anspruch auf Leistungen unmittelbar auf Grund des Gesetzes besteht oder ob ein ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §73 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1 impl;GehG 1956 §13 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0218 E 19. Februar 1992 RS 3 Stammrechtssatz Der Beschuldigte hat es - hier in Ansehung eines Antrages iSd § 13 Abs 1 letzter Satz GehG - schon im erstinstanzlichen Verfahr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: ABGB §1478;GehG 1956 §13b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin weist zutreffend darauf hin, dass das Institut der Verjährung nach § 13b GehG 1956 insgesamt dem gleichnamigen Institut des bürgerlichen Rechtes nachgebildet ist (Hinweis E 7.11.1979, 1837/7... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;LDG 1984 §90 Abs1;
Rechtssatz: Unter den dienstrechtlichen Nachteilen iSd § 90 Abs. 1 LDG 1984 können keinesfalls in anderen gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich normierte Rechtsfolgen gemeint sein. Die allgemeine Regelung des § 90 Abs. 1 LDG 1984 ändert also nichts daran, dass die (endgü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;GehG 1956 §13b Abs4 idF 1973/318;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Erklärung des Schuldners, auf die Geltendmachung der Verjährung zu verzichten, als wirksam angesehen wurde (Hinweis E 7.11.1979, 1837/79, VwSlg 9955 A/1979). Diese ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: ABGB §1489;GehG 1956 §13b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Regel, dass subjektive, in der Person des Berechtigten liegende Hindernisse oder tatsächliche Erschwerungen den Beginn der Verjährung nicht hinausschieben, gilt grundsätzlich für alle Verjährungsfristen. Die a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Ansprüchen, die unmittelbar nach dem Gesetz zustehen (hier: Monatsbezüge), beginnt der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach nach der klaren Anordnung des § 13b Abs. 1 GehG 1956 mit der Entstehung des konkreten Anspruchs, also bei Monatsbezügen mit dem jeweilige... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §55;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;LDG 1984 §70 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 3 Abs. 2 und 55 ff GehG 1956, die den Bezug eines Beamten als Bruttobetrag voraussetzen, folgt, dass bei der Berechnung der Höhe der gemäß § 70 Abs. 1 Z. 3 LDG 1984 verhängten Geldstrafe (hier: fünf Monatsbezüge) nicht ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0046 E 11. Mai 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die Verjährungsbestimmung des § 13b GehG bezieht sich unterschiedslos auf alle Ansprüche auf Leistungen, gleichgültig ob der Anspruch auf Leistungen unmittelbar auf Grund des Gesetzes besteht oder ob ein ... mehr lesen...