Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §49 Abs1;Rechtssatz
Eine Verwendungszusage für eine Belohnung oder deren in Aussicht stellen kann nicht als ausdrückliche oder konkludente Überstundenanordnung im Sinn des § 49 Abs. 1 BDG 1979 bzw. der dazu ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2003, Zl. 97/12/0279, mwN) gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000120272.X11Im RIS seit
23.07.2004