Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §13c Abs2 idF 2001/I/086 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;StGG Art2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des § 13c Abs 2 GehG in der hier vertretenen Auslegung vor dem Hintergrund des Gleichheitssatz... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BKUVG §90 Abs1 idF 1979/534;GehG 1956 §13c Abs1 idF 2001/I/086 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht zunächst davon aus, dass § 13c Abs. 1 GehG den Begriff "Dienstunfall" im Verständnis des § 90 B-KUVG gebraucht. Demnach wird als "Unfall" ganz allgemein ein zeitlich begrenztes ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13c Abs2 idF 2001/I/086 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "abermals" in § 13c Abs. 2 GehG ist dahingehend auszulegen, dass er sich auf die Wortfolge "eine Dienstverhinderung" (aus welcher der in der Folge genannten Ursachen auch immer) bezieht, nicht aber etwa ausschließlich auf die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §13c Abs2 idF 2001/I/086 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;StGG Art2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des § 13c Abs 2 GehG in der hier vertretenen Auslegung vor dem Hintergrund des Gleichheitssatz... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BKUVG §90 Abs1 idF 1979/534;GehG 1956 §13c Abs1 idF 2001/I/086 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht zunächst davon aus, dass § 13c Abs. 1 GehG den Begriff "Dienstunfall" im Verständnis des § 90 B-KUVG gebraucht. Demnach wird als "Unfall" ganz allgemein ein zeitlich begrenztes ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13c Abs2 idF 2001/I/086 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "abermals" in § 13c Abs. 2 GehG ist dahingehend auszulegen, dass er sich auf die Wortfolge "eine Dienstverhinderung" (aus welcher der in der Folge genannten Ursachen auch immer) bezieht, nicht aber etwa ausschließlich auf die... mehr lesen...
I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesschulrates für das Land Burgenland betreffend Festsetzung ihres Vorrückungsstichtages als unbegründet abgewiesen und die Feststellun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;LDG 1984 §10 Abs7;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §20 idF 1984/302;
Rechtssatz: Im Falle eines Diensttausches ist - wie bei der erstmaligen Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum betreffenden Bundesland - anlässlich der Ernennung der Vorrückungsstichtag nach § 12 GehG neu zu ermitteln und durch Bescheid festzustellen (so auch... mehr lesen...
I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesschulrates für das Land Burgenland betreffend Festsetzung ihres Vorrückungsstichtages als unbegründet abgewiesen und die Feststellun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 Z2 litb impl;GehG 1956 §12 Abs2 Z1 impl;GehG 1956 §12 Abs2 Z7 impl;GehG 1956 §12 Abs6 idF 2001/I/087 impl;GehG 1956 §12 Abs7 impl;GehG 1956 §12a impl;GehG 1956 §64a impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach dem System des GehG ist bei Vorliegen jener Voraussetzungen, die im Falle der Überstellung von einer niedrigeren in eine höhere Verwendun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;GehG 1956 §12a Abs4 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das GehG sieht im Falle der Ernennung eines Landeslehrers in eine höhere Verwendungsgruppe ("Überstellung" im Sinne des § 12a Abs. 1 GehG) unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass nach einer solchen Überstellung die für die Vorrückung in eine höhere Gehaltsstufe maßgeblichen Dienstzei... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §64a idF 2004/I/176 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 Anl Art1 Abs2;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z2 idF 2004/I/176;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs2 idF 1989/372;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs3 idF 1989/372;
Rechtssatz: 64a GehG idF BGBl. I Nr. 176/2004 sieht vor, dass im Falle der Ernennung eines Volksschullehrers in die Verwendungsgruppe L2a2, der nic... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs2 idF 1989/372;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs3 idF 1989/372;
Rechtssatz: Dass ein zum Volksschullehrer der Verwendungsgruppe L2a2 ernannter Landeslehrer lediglich die Anstellungsvoraussetzungen nach Art. II Abschnitt 2 Z. 3 Abs. 2 (allenfalls iVm Z. 3 Abs. 3) der Anlage zum LDG 1984 erfüllt... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 Z2 litb impl;GehG 1956 §12 Abs2 Z1 impl;GehG 1956 §12 Abs2 Z7 impl;GehG 1956 §12 Abs6 idF 2001/I/087 impl;GehG 1956 §12 Abs7 impl;GehG 1956 §12a impl;GehG 1956 §64a impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach dem System des GehG ist bei Vorliegen jener Voraussetzungen, die im Falle der Überstellung von einer niedrigeren in eine höhere Verwendun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;LDG 1984 §10 Abs7;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §20 idF 1984/302;
Rechtssatz: Im Falle eines Diensttausches ist - wie bei der erstmaligen Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum betreffenden Bundesland - anlässlich der Ernennung der Vorrückungsstichtag nach § 12 GehG neu zu ermitteln und durch Bescheid festzustellen (so auch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;GehG 1956 §12a Abs4 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das GehG sieht im Falle der Ernennung eines Landeslehrers in eine höhere Verwendungsgruppe ("Überstellung" im Sinne des § 12a Abs. 1 GehG) unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass nach einer solchen Überstellung die für die Vorrückung in eine höhere Gehaltsstufe maßgeblichen Dienstzei... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §64a idF 2004/I/176 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 Anl Art1 Abs2;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z2 idF 2004/I/176;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs2 idF 1989/372;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs3 idF 1989/372;
Rechtssatz: 64a GehG idF BGBl. I Nr. 176/2004 sieht vor, dass im Falle der Ernennung eines Volksschullehrers in die Verwendungsgruppe L2a2, der nic... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs2 idF 1989/372;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs3 idF 1989/372;
Rechtssatz: Dass ein zum Volksschullehrer der Verwendungsgruppe L2a2 ernannter Landeslehrer lediglich die Anstellungsvoraussetzungen nach Art. II Abschnitt 2 Z. 3 Abs. 2 (allenfalls iVm Z. 3 Abs. 3) der Anlage zum LDG 1984 erfüllt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Landeslehrerin bis Ende November 2004 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und steht seit 1. Dezember 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Kärnten. Die beschwerdegegenständlichen besoldungsrechtlichen Ansprüche beziehen sich auf die Zeit ihrer Verwendung an der Österreichisch-Ungarischen Europaschule in Budapest (in der Folge kurz: Schule) während ihres aktiven Dienstverhältnisses. Mit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Mit Bescheid vom 14. April 1976 setzte der Landesschulrat für Steiermark (die Dienstbehörde erster Instanz) gemäß § 12 GehG mit Wirksamkeit vom 1. September 1975 den 5. Oktober 1972 als Vorrückungsstichtag für die Verwendungsgruppe L2a1 fest. Ab 1. September 1975 gebührten die Bezüge der Gehaltsstufe 2 in der Verwendungsgruppe L2a1. Als Tag der nächsten Vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Mit Bescheid vom 14. April 1976 setzte der Landesschulrat für Steiermark (die Dienstbehörde erster Instanz) gemäß § 12 GehG mit Wirksamkeit vom 1. September 1975 den 5. Oktober 1972 als Vorrückungsstichtag für die Verwendungsgruppe L2a1 fest. Ab 1. September 1975 gebührten die Bezüge der Gehaltsstufe 2 in der Verwendungsgruppe L2a1. Als Tag der nächsten Vo... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1 idF 2001/I/047; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0098 E 27. September 2000 RS 2
(hier ohne den fallspezifischen Zusatz am Ende) Stammrechtssatz Um die Frage der Gutgläubigkeit des Beamten nachvollziehbar beurteilen zu können, ist die Behörde verpflichtet, die im Zeitpunkt ihres Irrtums bzw der daraufhin erfolgten Aus... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1 idF 2001/I/047; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0199 E 15. Mai 2002 RS 1
(hier ohne den fallspezifischen Zusatz am Ende) Stammrechtssatz Für die Frage, ob die empfangenen Übergenüsse rückgefordert werden können, ist die Situation im Zeitpunkt des erstmaligen Mehrbezuges von Bedeutung, nämlich ob für den Beamten de... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1 idF 2001/I/047; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0098 E 27. September 2000 RS 2
(hier ohne den fallspezifischen Zusatz am Ende) Stammrechtssatz Um die Frage der Gutgläubigkeit des Beamten nachvollziehbar beurteilen zu können, ist die Behörde verpflichtet, die im Zeitpunkt ihres Irrtums bzw der daraufhin erfolgten Aus... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1 idF 2001/I/047; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0199 E 15. Mai 2002 RS 1
(hier ohne den fallspezifischen Zusatz am Ende) Stammrechtssatz Für die Frage, ob die empfangenen Übergenüsse rückgefordert werden können, ist die Situation im Zeitpunkt des erstmaligen Mehrbezuges von Bedeutung, nämlich ob für den Beamten de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Sie unterrichtet an der Kooperativen Mittelschule Hernals (im Folgenden: KMS), in der der Unterricht mit dem Schwerpunkt Informatik erfolgt. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2005 ersuchte sie um Erstattung der Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille. Mit Dienstrechtsmandat des Stadtschulrates für Wien vom 2. November 2005 wurde ausgesprochen, dass dem Antrag der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Sie unterrichtet an der Kooperativen Mittelschule Hernals (im Folgenden: KMS), in der der Unterricht mit dem Schwerpunkt Informatik erfolgt. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2005 ersuchte sie um Erstattung der Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille. Mit Dienstrechtsmandat des Stadtschulrates für Wien vom 2. November 2005 wurde ausgesprochen, dass dem Antrag der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz64/03 Landeslehrer
Norm: B-BSG 1999 §68 Abs3 Z4;B-BSG 1999 §68 Abs4;GehG 1956 §20;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §112 idF 2004/I/069;
Rechtssatz: Bestand nach § 68 Abs. 3 Z. 4 iVm § 68 Abs. 4 B-BSG iVm § 112 LDG 1984 eine diesbezügliche Kostentragungspflicht des Landes, so wären diesbezügliche vom Beamten für das Land getätigte notwendige Aufwendungen aus dem... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz64/03 Landeslehrer
Norm: B-BSG 1999 §68 Abs3 Z4;B-BSG 1999 §68 Abs4;GehG 1956 §20;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §112 idF 2004/I/069;
Rechtssatz: Bestand nach § 68 Abs. 3 Z. 4 iVm § 68 Abs. 4 B-BSG iVm § 112 LDG 1984 eine diesbezügliche Kostentragungspflicht des Landes, so wären diesbezügliche vom Beamten für das Land getätigte notwendige Aufwendungen aus dem... mehr lesen...
Die im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Nachdem die Beschwerdeführerin im Jahre 2004 mehrfach - ihrer Rechtfertigung zufolge wegen Krankheit - vom Dienst abwesend gewesen war, veranlasste die belangte Behörde eine amtsärztliche Untersuchung im Wege der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, die in ihrer Erledigung vom 1. Juni 2004 zu folgendem Ergebnis gelangte: "Anamnese: Die B... mehr lesen...