Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe in den Jahren 1984 bis 1990 Umweltschutzgüter errichtet, die im Rahmen des Einheitswertes des Betriebsvermögens nicht als Aktiva anzusetzen seien (§ 62 Abs 1 Z 3 BewG). In Zusammenhang damit stehe der Umstand, dass der Wasserwirtschaftsfonds dem Reinhalteverband R (im Folgenden RV) ein Darlehen gewährt habe, welches RV zu den selben ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe in den Jahren 1984 bis 1990 Umweltschutzgüter errichtet, die im Rahmen des Einheitswertes des Betriebsvermögens nicht als Aktiva anzusetzen seien (§ 62 Abs 1 Z 3 BewG). In Zusammenhang damit stehe der Umstand, dass der Wasserwirtschaftsfonds dem Reinhalteverband R (im Folgenden RV) ein Darlehen gewährt habe, welches RV zu den selben ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 9. Dezember 2004, 2002/14/0105, ist die Abzugsfähigkeit von Schulden beim Einheitswert des Betriebsvermögens nicht gegeben, wenn die Schuld mit aktiven Wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 9. Dezember 2004, 2002/14/0105, ist die Abzugsfähigkeit von Schulden beim Einheitswert des Betriebsvermögens nicht gegeben, wenn die Schuld mit aktiven Wirtsch... mehr lesen...
In der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1988 stellte die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, dar, dass von den einheitswertmindernd berücksichtigten Verbindlichkeiten ein Betrag von 320.258.000 S für Umweltschutzanlagen ausgeschieden worden sei. Aus der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1989 ergibt sich, dass ein entsprechender Betrag ... mehr lesen...
In der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1990 stellte die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, dar, dass von den einheitswertmindernd berücksichtigten Verbindlichkeiten ein Betrag von 133.955.967 S für Umweltschutzanlagen ausgeschieden worden sei. Aus der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1991 ergibt sich ein entsprechender Betrag v... mehr lesen...
In der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1988 stellte die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, dar, dass von den einheitswertmindernd berücksichtigten Verbindlichkeiten ein Betrag von 320.258.000 S für Umweltschutzanlagen ausgeschieden worden sei. Aus der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1989 ergibt sich, dass ein entsprechender Betrag ... mehr lesen...
In der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1990 stellte die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, dar, dass von den einheitswertmindernd berücksichtigten Verbindlichkeiten ein Betrag von 133.955.967 S für Umweltschutzanlagen ausgeschieden worden sei. Aus der Beilage zur Erklärung betreffend Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1991 ergibt sich ein entsprechender Betrag v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH besteht zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesem Wirtschaftsgut ein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH besteht zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesem Wirtschaftsgut ein ... mehr lesen...
Der gemeine Wert der Anteile an der beschwerdeführenden GmbH (vormaliger Firmenwortlaut A M GmbH) wurde - nach einer abgabenbehördlichen Prüfung, auf Grund der es unter anderem zu berichtigten Bescheiden betreffend den Einheitswert des Betriebsvermögens zu den hier maßgeblichen Stichtagen gekommen war - mit Bescheiden des Finanzamtes für Körperschaften vom 3. Mai 1991 zum 1. Jänner 1986 mit S 38.977,-- je S 100,-- der Anteile und zum 1. Jänner 1983 mit S 3.143,-- je S 100,-- der Antei... mehr lesen...
Der gemeine Wert der Anteile an der beschwerdeführenden GmbH (vormaliger Firmenwortlaut A M GmbH) wurde - nach einer abgabenbehördlichen Prüfung, auf Grund der es unter anderem zu berichtigten Bescheiden betreffend den Einheitswert des Betriebsvermögens zu den hier maßgeblichen Stichtagen gekommen war - mit Bescheiden des Finanzamtes für Körperschaften vom 3. Mai 1991 zum 1. Jänner 1986 mit S 38.977,-- je S 100,-- der Anteile und zum 1. Jänner 1983 mit S 3.143,-- je S 100,-- der Antei... mehr lesen...
Der gemeine Wert der Anteile an der beschwerdeführenden GmbH (vormaliger Firmenwortlaut A M GmbH) wurde - nach einer abgabenbehördlichen Prüfung, auf Grund der es unter anderem zu berichtigten Bescheiden betreffend den Einheitswert des Betriebsvermögens zu den hier maßgeblichen Stichtagen gekommen war - mit Bescheiden des Finanzamtes für Körperschaften vom 3. Mai 1991 zum 1. Jänner 1986 mit S 38.977,-- je S 100,-- der Anteile und zum 1. Jänner 1983 mit S 3.143,-- je S 100,-- der Antei... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z4BewG 1955 §62 Abs1 Z5BewG 1955 §69BewG 1955 §70 Z10 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0218Besprechung in:SWK 10/2021, S. 669-677;
Rechtssatz: Nach den Materialien zu den in BGBl 1976/318 und BGBl 546/1982 vorgenommenen Novellierungen des BewG sollten Wirtschaftsgüter, die der Haltung von Pflichtno... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z4BewG 1955 §62 Abs1 Z5BewG 1955 §69BewG 1955 §70 Z10 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0218Besprechung in:SWK 10/2021, S. 669-677;
Rechtssatz: Nach den Materialien zu den in BGBl 1976/318 und BGBl 546/1982 vorgenommenen Novellierungen des BewG sollten Wirtschaftsgüter, die der Haltung von Pflichtno... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z4BewG 1955 §62 Abs1 Z5BewG 1955 §69BewG 1955 §70 Z10 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0218Besprechung in:SWK 10/2021, S. 669-677;
Rechtssatz: Nach den Materialien zu den in BGBl 1976/318 und BGBl 546/1982 vorgenommenen Novellierungen des BewG sollten Wirtschaftsgüter, die der Haltung von Pflichtno... mehr lesen...
Bei der Mitbeteiligten handelt es sich um ein in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführtes kommunales Versorgungsunternehmen. Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Anlagen des Fernwärmenetzes (einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplungen und Abwärmeanlagen), die Anlagen zur Umstellung von Öl- auf Gasbetrieb und die zum Betrieb dieser Anlagen notwendigen Nebenanlagen Umweltschutzanlagen gemäß § 62 Abs. 1 Z. 3 Bewertungsgesetz darstellen und daher bewertungsrechtlich nicht als Be... mehr lesen...
Bei der Mitbeteiligten handelt es sich um ein in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführtes kommunales Versorgungsunternehmen. Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Anlagen des Fernwärmenetzes (einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplungen und Abwärmeanlagen), die Anlagen zur Umstellung von Öl- auf Gasbetrieb und die zum Betrieb dieser Anlagen notwendigen Nebenanlagen Umweltschutzanlagen gemäß § 62 Abs. 1 Z. 3 Bewertungsgesetz darstellen und daher bewertungsrechtlich nicht als Be... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3 idF 1986/327;
Rechtssatz: Wenn Wirtschaftsgüter nicht ausschließlich dazu dienen, Umweltbelastungen zu verhindern, zu beseitigen oder zu verringern, ist primär - soweit es technisch vertretbar ist - eine Teilung vorzunehmen; wenn dies nicht möglich ist, ist der Hauptzweck maßgebend (Hinweis E 5.10.1994, 92/15/0226). Liegt der Hauptzweck der Betriebsvorrichtung ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3 idF 1986/327;
Rechtssatz: Wenn Wirtschaftsgüter nicht ausschließlich dazu dienen, Umweltbelastungen zu verhindern, zu beseitigen oder zu verringern, ist primär - soweit es technisch vertretbar ist - eine Teilung vorzunehmen; wenn dies nicht möglich ist, ist der Hauptzweck maßgebend (Hinweis E 5.10.1994, 92/15/0226). Liegt der Hauptzweck der Betriebsvorrichtung ... mehr lesen...
1. Mit Bescheiden vom 10. April 1992 und 14. April 1992 wurden gegenüber der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1989 und 1. Jänner 1990 der Einheitswert des Betriebsvermögens festgestellt sowie Vermögensteuer und Erbschaftsteueräquivalent vorgeschrieben. Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens veranschlagte das Finanzamt Wertpapiere, die zur Deckung von Abfertigungsvorsorgen angeschafft worden waren, unter den Besitzposten; es verweigerte den Abzug von Baukostenzus... mehr lesen...
Zum Stichtag (1. Jänner 1988) betrieb die Stadt Salzburg unter der Bezeichnung "Salzburger Stadtwerke" ein Energieversorgungsunternehmen. Mit Sacheinlage- und Nachgründungsvertrag vom 10. Juli 1989 wurde das Unternehmen nach den Vorschriften des Strukturverbesserungsgesetzes in die Salzburger Stadtwerke Aktiengesellschaft (die Beschwerdeführerin) eingebracht. Im Zuge einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, die zum Betriebsvermögen gehörenden Wertpapiere zählten zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §62 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §14;EStG 1988 §14; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0152 93/15/0213 93/15/0153 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0151 2 Stammrechtssatz Die zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschaff... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §62 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs2;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Die Auffassung, es bestehe ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Vermögensgegenstände, die mit nicht abzugsfähigen Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang stünden, für steuerliche Zwecke nicht in Ansatz zu bringen... mehr lesen...
Rechtssatz: Die zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapiere sind bei der Bewertung unter den Besitzposten zu veranschlagen; aus einer Regelung, wonach bestimmt qualifizierte Schulden nicht abzugsfähig sind, ergibt sich nicht, daß zum Betriebsvermögen gehörende Aktiva nicht zu berücksichtigen sind (Hinweis: E 22.3.1993, 93/13/0034). Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Instanzenzug unter anderem dem Antrag der mitbeteiligten Partei - einem Versorgungsunternehmen -, die ihr im Zuge verschiedener Baumaßnahmen durch das Ersetzen von Niederspannungsfreileitungen durch Erdkabel entstandenen "Mehrkosten" als Teil der Herstellungskosten von Erdverkabelungen von Stromleitungen gemäß § 62 Abs. 1 Z. 3 BewG in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 327/1986 zu den im Spruch: genannten Stichtagen nicht als zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Instanzenzug unter anderem dem Antrag der mitbeteiligten Partei - einem Versorgungsunternehmen -, die ihr im Zuge verschiedener Baumaßnahmen durch das Ersetzen von Niederspannungsfreileitungen durch Erdkabel entstandenen "Mehrkosten" als Teil der Herstellungskosten von Erdverkabelungen von Stromleitungen gemäß § 62 Abs. 1 Z. 3 BewG in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 327/1986 zu den im Spruch: genannten Stichtagen nicht als zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3 idF 1986/327;EStG 1972 §8 Abs4 Z1 idF 1984/531;
Rechtssatz: Elektrische Erdkabel lassen keinen begünstigten Zweck iSd § 62 Abs 1 Z 3 BewG bzw § 8 Abs 4 Z 1 EStG 1972 erkennen, da solche Leitungen ausschließlich der Beförderung von elektrischer Energie dienen. Selbst wenn man bei solchen Leitungen einen begünstigten Zweck al... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3 idF 1986/327;EStG 1972 §8 Abs4 Z1 idF 1984/531;
Rechtssatz: Dienen Wirtschaftsgüter nicht ausschließlich dazu, Umweltbelastungen zu verhindern, zu beseitigen oder zu verringern, so ist primär - soweit es technisch vertretbar ist - eine Teilung vorzunehmen; wenn dies nicht möglich ist, ist der Hauptzweck maßgebend (Hinweis T... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3 idF 1986/327;EStG 1972 §8 Abs4 Z1 idF 1984/531;
Rechtssatz: Elektrische Erdkabel lassen keinen begünstigten Zweck iSd § 62 Abs 1 Z 3 BewG bzw § 8 Abs 4 Z 1 EStG 1972 erkennen, da solche Leitungen ausschließlich der Beförderung von elektrischer Energie dienen. Selbst wenn man bei solchen Leitungen einen begünstigten Zweck al... mehr lesen...