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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §62 Abs1 Z3 idF 1986/327;Rechtssatz
Dienen Wirtschaftsgüter nicht ausschließlich dazu, Umweltbelastungen zu verhindern, zu beseitigen oder zu verringern, so ist primär - soweit es technisch vertretbar ist - eine Teilung vorzunehmen; wenn dies nicht möglich ist, ist der Hauptzweck maßgebend (Hinweis Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewG, 339).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150226.X01Im RIS seit
14.01.2002