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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §62 Abs1 Z3 idF 1986/327;Rechtssatz
Elektrische Erdkabel lassen keinen begünstigten Zweck iSd § 62 Abs 1 Z 3 BewG bzw § 8 Abs 4 Z 1 EStG 1972 erkennen, da solche Leitungen ausschließlich der Beförderung von elektrischer Energie dienen. Selbst wenn man bei solchen Leitungen einen begünstigten Zweck als mitverfolgt ansehen könnte, ließe sich der begünstigte Zweck nicht vom nicht begünstigten Zweck technisch abgrenzen und stellte der begünstigte Zweck keinesfalls den Hauptzweck dar (Hinweis Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewG, 339).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150226.X02Im RIS seit
14.01.2002