Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §62 Abs1 Z3;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH besteht zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesem Wirtschaftsgut ein enger Zusammenhang. Fremdmittel sind zwingend den aktiven Wirtschaftsgütern zuzuordnen, deren Anschaffungs- bzw Herstellungskosten sie finanziert haben (Hinweis E 30. September 1999, 99/15/0106; E 29. Juni 1999, 95/14/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002140105.X03Im RIS seit
05.01.2005Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013