Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 26.05.1998 wurde der 16.05.1995 als Vorrückungsstichtag festgestellt. 2. Mit Formularantrag vom 07.07.2014 ersuchte der Beschwerdeführer um Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allfällige Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er vor seinem 18. Geburtstag Ausbildungsdienste geleiste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit einem Schreiben, welches mit 13.04.2010 datiert wurde und am 08.09.2014 bei der belangten Behörde einlangte, beantragte der Beschwerdeführer die rückwirkende Anrechnung seiner angeführten Zeit als Schüler und Lehrling. Begründend verwies der Beschwerdeführer darauf, dass die österreichische Rechtslage europarechtswidrig wäre. Der Beschwerdeführer ersuchte um Auszahlung daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Mit Bescheid der belangten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberstabswachtmeister (Verwendungsgruppe MBUO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 30.01.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 26.07.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG 1956) idF BGBl. I 32/2015 zurückgewiesen. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2016, W129 2114021-1/3E, wurde der Bescheid vom 20.05.2015 ersatzlos aufgehoben. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 10.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 03.11.2014 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer stand als Chefinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde mit Ablauf des 30.09.2014 in den Ruhestand versetzt. Mit Formularantrag vom 25.11.2010 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Verwendungsgruppe MBUO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberkontrollor (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner war daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. In weiterer Folge erließ die belang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberstabswachtmeister (Verwendungsgruppe MBUO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 02.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 11.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 31.10.2019 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Anrechnung von zusätzlichen Präsenz- und Zivildienstzeiten gemäß §§ 12 Abs 2 Z 4 iVm 175 Abs 98 Z 2 GehG. Die Auszahlung der sich daraus ergebenen Bezugsdifferenzen wurde ebenfalls beantragt. Die belangte Behörde setzte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25.11.2019 über den erhobenen Sachverhalt in Kenntnis. Er wurde insbesondere darüber informiert, dass von anrechenbar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 01.09.2019 wurden dem Beschwerdeführer XXXX Jahre, XXXX Monate und XXXX Tage auf sein Besoldungsdienstalter für die Verwendungsgruppe XXXX angerechnet. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der maßgebliche Sachverhalt unter Zugrundelegung seiner Angaben im Datenerhebungsblatt für das Besoldungsdienstalter und der entsprechenden Nachweise ermittelt worden sei. Dem Beschwerdeführer wurden XXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am XXXX .2020 bei der Post aufgegebenen Schriftsatz erhob der Beschwerdeführer gegen den – dem Schreiben angeschlossenen und mit der im
Betreff: angeführten GZ bezeichneten – Bescheid des Landespolizeikommandanten (nunmehr Landespolizeidirektor) für XXXX vom 08.03.2012, GZ XXXX , Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am XXXX .2012 ausgefolgt. Die Beschwerde ist ho am XXXX .2020 eingelangt. D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Der am 30.03.2018 verstorbene Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 03.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages bzw. Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung beantragt. I.2. Die belangte Behörde erließ in weiterer Folge den nunmehr bekämpften Bescheid, dessen
Spruch: nachstehenden Wortlaut hatte: „Ihr Antrag vom 03.02.2015 auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages wird gemäß § 175 Abs 79 Z 3, Abs 79a und 79b des Gehaltsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.09.2015, W106 2000475-1/21E, wurde gemäß §§ 8, 12 und 113 Abs. 10 GehG 1956 idF BGBl. I Nr. 82/2010, in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 und 16 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer zum 01.01.2010 ein Gehalt der Verwendungsgruppe PT 3, Dienstzulagengruppe 2, Gehaltsstufe 17, mit außerordentlicher Vorrückung gemäß § 117b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 05.02.2015 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 05.02.2015 mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.03.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 30.03.2013 mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit Beschlus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 13.04.2010 einen Antrag Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung und ergänzte diesen am 15.10.2010. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 13.04.2010 bzw. vom 15.10.2010 mit Bescheid vom 15.07.2015, Zl. P6/224249/1/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 (und 3) Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 3 Gehaltsgesetz 1956 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 05.02.2015 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 05.02.2015 mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 13.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 10.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 11.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 15.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 17.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 13.01.2011 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 18.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 02.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 17.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 10.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...