Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 03.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Das Kommando Logistik (im Folgenden: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 20.03.2017 ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit dem Besoldungsrechtsanpassungsgesetz BGBl. I Nr. 104/2016 in § 175 Abs. 79 Z 3 und Abs. 79a und 79b Gehaltsgesetz 1956 (Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom XXXX .2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. 2. In weiterer Folge erließ die belangte Behörde den Bescheid vom XXXX 2017 dessen
Spruch: nachstehenden Wortlaut h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.12.1991, Zl. 27308-3103/12/91, wurde mit Wirksamkeit vom 01.12.1991 der 30.10.1989 als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers festgesetzt. 2. Der Beschwerdeführer beantragte am 02.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellungen sowie die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 5. Das Kommando Logistik wies den Antrag des Beschwerdeführers vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 21.01.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit 16.11.2016 erhob der Beschwerdeführer eine Säumnisbeschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Antrages gegenüber der belangten Behörde. Die Landespolizeidirektion Wien (im Folgendem: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 21.01.2015 mit Bescheid vom 16.01.2017, Zl. P6/14102/2/2017 ab. Begründend wurde im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 15.01.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Die Landespolizeidirektion Wien (im Folgendem: belangte Behörde) wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 08.03.2016, GZ P6/74796/1/2016, zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und der Bescheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 07.11.2016, GZ W213 2124700-1, ersatzlos aufgehoben. Nachfolgend wies d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.06.2013, eingelangt am 06.06.2013, beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter, beim – zu diesem Zeitpunkt zuständigen – Landesschulrat für XXXX die Feststellung seiner besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung seines (mit Bescheid des Landesschulrats für XXXX vom 02.08.2012 festgestellten) Vorrückungsstichtages und unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 09.05.2011 beantragte die Beschwerdeführerin (nachfolgend kurz: BF) die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung samt allfälliger Nachzahlung von Bezügen. Begründend führte sie im Wesentlichen an, dass ihr 18. Geburtstag mehr als drei Jahre nach dem 30. Juni des Jahres liege, in dem sie ihr neuntes Schuljahr abgeschlossen habe. Mit Bescheid vom 28.06.2011 wurde mit Wirksamkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 28.12.2012 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung samt allfälliger Nachzahlung von Bezügen. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, GZ P6/31979/2015, mit der
Begründung: zurück, dass gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) in der Fassung des Bundesgese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 03.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages samt Nachzahlung der Bezüge. Das Streitkräfteführungskommando wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 13.07.2015, GZ P899850/26-SKFüKdo/J1/2015, zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und wurde der Bescheid vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 24.10.2016, GZ W106 2112502-1, ersatzlos aufgehoben. Nachfolgend w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 02.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Das Kommando Einsatzunterstützung wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 03.06.2015, GZ P726275/26-KdoEU/G1/2015, zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und wurde der Bescheid vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 24.10.2016, GZ W188 2111778-1, ersatzlos aufgehoben. Nachfolgend wies das Kommando Logistik de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung samt allfälliger Nachzahlung von Bezügen. Begründend führte er im Wesentlichen an, dass er bereits vor seinem 18. Geburtstag in einem Dienstverhältnis zum Bund, zu einem Land oder zu einer Gemeinde bzw. zu einer gleichartigen Einrichtung in der EU gestanden sei und er vor seinem 18. Gebur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers (nachfolgend kurz: BF) von Amts wegen gemäß § 169f Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zum Ablauf des 28.02.2015 neu mit 9.917,8334 Tagen festgesetzt. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass die vom BF begehrte Anrechnung von zusätzlichen Vordienstzeiten vor seinem 18. Geburtstag zur Gänze mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorausse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.06.2020, zugestellt am 16.06.2020, belehrte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) den Beschwerdeführer, einen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamten des Exekutivdienstes, über die Bestimmung zur Anrechnung von Vordienstzeiten (§ 12 GehG). 2. In der Folge stellte die Behörde mit dem im
Spruch: genannten Bescheid die auf das Besoldungsdienstalter des Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 08.01.2013 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Die Landespolizeidirektion Wien wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 08.01.2013 mit Bescheid vom 29.05.2015, Zl. P6/168290/1/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit Beschluss... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 1.9.2019 wurden dem Beschwerdeführer XXXX Jahre, XXXX Monate und XXXX Tage auf sein Besoldungsdienstalter für die Verwendungsgruppe XXXX angerechnet. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der maßgebliche Sachverhalt unter Zugrundelegung seiner Angaben im Datenerhebungsblatt für das Besoldungsdienstalter und der entsprechenden Nachweise ermittelt worden sei. Dem Beschwerdeführer wurden XXXX... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Ernennungsbescheid vom 26.09.2018 mit Wirksamkeit vom 01.10.2018 auf eine Planstelle als Exekutivbeamter der Verwendungsgruppe E2b ernannt. Der BF war zuvor - neben anderen Beschäftigungsverhältnissen im Zeitraum vom 08.07.1996 bis zum 31.08.2017 - als Angestellter einer Post-und Telegrafendirektion bzw. in weiterer Folge der Österreichischen Post AG beschäftigt. Am 02.10.2017 erfolgte eine Belehrung über anrechenbare Vordienstzeiten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 12.03.2018 wurden dem Beschwerdeführer Zeiten beim Österreichischen Bundesheer im Ausmaß von 6 Monaten und Zeiten als Aspirant bei der Landespolizeidirektion im Ausmaß von XXXX Tagen auf das Besoldungsdienstalter angerechnet. Mit Beschwerde vom 14.05.2018 beantragt der Beschwerdeführer, das Bundesverwaltungsgericht möge den Bescheid aufheben, in der Sache selbst entscheiden und feststellen, dass dem Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 16.02.2015 die Neufestsetzung (Verbesserung) seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht seit XXXX .2019 als Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben datiert mit 30.10.2019, eingelangt am XXXX 2019 (daher in weiterer Folge: „Antrag vom XXXX 2019“) beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 2 GehG 1956 und die Auszahlung der sich daraus ergebenden Bezugsdifferenzen. Dab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor i. R. (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund, wobei er zuletzt bei der Landespolizeidirektion Kärnten in Verwendung stand. I.2. Mit Schreiben vom 30.04.2010 bzw. 07.05.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2019 zum Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (Verwendungsgruppe R1c) ernannt. I.2. Aus diesem Anlass kam es zu einer Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung des Beschwerdeführers. Die belangte Behörde teilte dem Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf die durch das Bundeskanzleramt am 29.05.2013 unter GZ. BKA-109.879/0001-I/2/a/2013, erfolgte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Schreiben vom 21.12.2011 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid vom 01.03.2012, GZ. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 01.09.2018 als Beamter der Verwendungsgruppe E2b in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und befindet sich im Personalstand der Landespolizeidirektion Kärnten. Am 16.11.2018 stellte er einen Antrag auf Anrechnung von bestimmten Vordienstzeiten. 2. Mit Bescheid der Landespolizeidirektorin für Kärnten vom 16.01.2019 wurden dem Beschwerdeführer Vordienstzeiten im Ausmaß von zwei Jahren und sechs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 16.11.2015 die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und eine Nachzahlung der aufgrund der Diskriminierung vorenthaltenden Bezüge. 2. Mit Bescheid vom XXXX .2016, Zl. XXXX , wies die Dienstbehörde den oben angeführten Antrag wegen Unzulässigkeit zurück. 3. Dagegen wurde fristgerecht eine Beschwerde erhoben. 4. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntis vom 27.10.2016 zu W221 2122455-1 der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 23.12.2015 beantragte der Beschwerdeführer die Anrechnung von näher angeführten Vordienstzeiten bei der Ermittlung des Besoldugsdienstalters. 2. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 14.06.2016, Zl. 90084621, wurden bei der Ermittlung des Besoldungsdienstalters Vordienstzeiten im Ausmaß von 2 Jahren und 18 Tagen angerechnet. 3. Mit fristgerecht eingebrachter Beschwerde vom 15.07.2016 monierte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist als Fachoberlehrerin bei der Bildungsdirektion für Wien tätig. Mit Bescheid vom 08.04.2014 wurde für die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit 01.01.2001 der XXXX als Vorrückungsstichtag für die Verwendungsgruppe L2A2 festgelegt. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin am 14.05.2014 fristgerecht Beschwerde und führte darin aus, dass Zeiten in der Textil – und Kleiderbranche nicht als einschlägige Vordienstzeiten ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer ist am 01.11.1995 in einem öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund eingetreten. Mit Bescheid des Korpskommandos II vom 03.11.1995, GZ. 22.120-3103/15/95, wurde unter Außerachtlassung von vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten der 23.09.1990 al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 02.05.2016, zugestellt am 10.05.2016, wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) für die Feststellung des Besoldungsdienstalters eine Dauer von zwei Jahre und sechs Monate festgestellt. Begründend wurde darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer sechs Monate Grundwehrdienst sowie zwei Jahre Grundausbildung für den Exekutivdienst absolviert habe, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.05.1991, Zl. 8011/6-2/91, wurde mit Wirksamkeit vom 01.04.1991 der 02.04.1988 als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers festgesetzt. 2. Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter rückwirkender Anrechnung seiner Schul- und Lehrzeiten vor Vollendung seines 18. Lebensjahres, sowie die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge, sowie auch die ents... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...