Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Chefinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Formularantrag vom 09.09.2010 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid des Landespolizeik... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Chefinspektor (Verwendungsgruppe E 2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Formularantrag vom 30.09.2010 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Beh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 21.01.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Beh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 02.05.2013 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am 25.09.1969 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor (Einstufung A2/5) im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 21.04.2010, verbessert durch Formularantrag vom 14.10.2011 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerde gleicht in wesentlichen Aspekten der zu W128 2148285-1/2Z protokollierten Beschwerde, in der das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) mit einem Ersuchen um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen der Auslegung des Unionsrechts befasst hat: "1.1. Ist das Unionsrecht, insbesondere Art. 1, 2 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG iVm Art 21 der Grundrechtecharta, dahin auszulegen, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 25.08.2017 wurden dem Beschwerdeführer drei Jahre, sechs Monate und ein Tag auf sein Besoldungsdienstalter für die Verwendungsgruppe E2b angerechnet. Begründend angeführt wurde, dass in die relevanten Teile des Personalaktes des Beschwerdeführers Einsicht genommen worden wäre und diese Ermittlungsergebnisse in die Erläuterungen zum gegenständlichen Bescheid aufgenommen worden wären. Dem Beschwerdeführer wurden... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.10.2016 beantragte der Beschwerdeführer bezugnehmend auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 09.09.2016, Ro 2015/12/0025, die Feststellung des Vorrückungsstichtages und der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung des Altrechts ab dem Stichtag 01.01.2014, in eventu die Neubemessung des dem Überleitungsbetrag zugrunde gelegten Gehalts nach Altrecht sowie die Auszahlung der sich aus diesen Neufeststellungen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid des Kommandos Landstreitkräfte (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.05.2017, P647946/46-KdoLaSK/G1/2017 (1), lautet auszugsweise wie folgt: "Über Ihren Antrag vom 28. Juli 2014 auf ‚Nebenrechnung des Vorrückungsstichtages' ergeht durch das Kommando Landstreitkräfte als zuständige Dienstbehörde gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Errichtung nachgeordnet... mehr lesen...