Begründung: Die Klägerin zeichnete Aktien der Erstbeklagten im Rahmen der Kapitalerhöhungen vom Mai/Juni 2006 (242.424 Stück zum Ausgabebetrag von 8,25 EUR/Stück, also um 1.999.998 EUR) und vom April/Mai 2007 (196.088 Stück zum Ausgabebetrag von 10,20 EUR/Stück, also um 2.000.097,60 EUR) im Gesamtbetrag von 4.000.095,60 EUR. Damals unterhielt die Klägerin bei der Zweitbeklagten ein Wertpapierdepot. Der Drittbeklagte hatte in den genannten Zeiträumen die Funktionen des Vorstands sowo... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte das - im Übrigen teilweise aufgehobene - Ersturteil als Teilurteil mit der Maßgabe, dass es den Ausspruch über die von der Beklagten erhobenen Gegenforderungen konkretisierte. Rechtliche Beurteilung a) Der von der Klägerin als erhebliche Rechtsfrage relevierte Widerspruch zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs liegt nicht vor. Der bloße Vorbehalt einer Ausdehnung des eingeklagten Betrags ist nicht als Belangun... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Zu römisch eins.): Nach der am 22. 6. 2007 von der Generalversammlung der beklagten Partei beschlossenen und am 29. 6. 2007 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Änderung des Gesellschaftsvertrags wurde der Firmenwortlaut der beklagten Partei von „N***** GmbH" geändert in „R***** GmbH". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 22. 6. 2007 von der Generalversammlung der beklagten Partei beschlossenen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Antragstellers 1.) es möge festgestellt werden, dass durch die Geltendmachung der erstmaligen Anhebung im Sinn des § 12a MRG vom 13. 12. 1994 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten worden sei und dieses gemäß § 12a iVm § 46a MRG dem Grunde nach unwirksam sei, sowie 2.) es möge eine sich aus den danach erfolgten weiteren Anhebungen auf Basis des § 12a MRG ergebende Unwirksamkeit des Hauptmietzinses dem Grunde nach festge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann H*****, vertreten durch Mag. Hubert Traudtner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Anton P***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. J... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin erhöhte der beklagten Mieterin für Büroräumlichkeiten die Zinsvorschreibung um mehr als das 6-fache und begehrt nunmehr klageweise den nicht bezahlten Erhöhungsbetrag von 2.506,50 EUR sowie die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin den erhöhten monatlichen Mietzins schulde; hilfsweise, dass die Beklagte in eine derartige Mietzinsvereinbarung einzuwilligen habe bzw in die Vereinbarung eines neu zu bemessenden Mietzinses, hilfsweise die Fe... mehr lesen...
Begründung: Mit einem vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich vom 26. März 2004 verpflichtete sich u.a. die verpflichtete Partei dazu, es gegenüber der nun betreibenden Partei zu unterlassen, „Imitationen der Original-Le Corbusier-Möbel LC 2 und LC 3, welche Originale aus Beilage ./C zu ersehen sind, in Österreich anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder zu vertreiben und/oder sonst in Verkehr zu bringen". Unter Anschluss auch einer handschriftlich mit Beilage ./C und teilweise h... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Reg.Rat ADir. Winfried Kmenta in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinrich S*****, vertreten durch Münzker & Riehs Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad 1.): Die Berichtigung der Bezeichnung der klagenden Partei entspricht der im Firmenbuch eingetragenen Änderung der Firmenbezeichnung (FN 179699 p). Ad 2.) Die nunmehrige Impugnationsklägerin verpflichtete sich im Vergleich vom 9. Juni 2004, das von ihr gemietete Geschäftslokal den vier Eigentümern, Vermietern und nunmehrigen Impugnationsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) bis längstens 30. September 2004 geräumt zu übergeben. Die Beklagten verpflichteten si... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 12. 1995 verstorbene Mutter des Klägers Maria H***** hatte sechs Kinder, und zwar den Kläger, den Erstbeklagten, den vorverstorbenen Rudolf H*****, der der Vater der Zweit- und des Drittbeklagten war, die Töchter Anna S***** und Hildegard S***** und den unehelichen Sohn Johann Wilhelm L*****. Der 1969 verstorbene Vater des Klägers erwarb 1955 ein landwirtschaftliches Anwesen, das nach seinem Tod von der Mutter des Klägers und ihren fünf ehelichen Kindern bew... mehr lesen...
Begründung: In einem gerichtlichen Vergleich vom 16. Jänner 2004 verpflichtete sich der nunmehrige Oppositionskläger zur Zahlung von 280.000 EUR sA. Von dieser Verpflichtung konnte er sich durch Zahlung von 17.333 EUR „binnen 14 Tagen bei 5-tägigem Respiro ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleiches" befreien. Wirksam sollte der Vergleich werden, falls ihn nicht die damals klagende, nunmehr beklagte Partei „mittels Schriftsatz bis spätestens 5. 3. 2004 (Postaufgabe des Schriftsatzes)"... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verfügte mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (ON 7) eine Ausscheidung gemäß § 393 Abs 4 EO. Danach werden die Zwangsversteigerung zu AZ 1 E 585/04d, die Fahrnis- und Forderungsexekutionen zu AZ 1 E 586/04a geführt. Das Erstgericht verfügte mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (ON 7) eine Ausscheidung gemäß Paragraph 393, Absatz 4, EO. Danach werden die Zwangsversteigerung zu AZ 1 E 585/04d, die Fahrnis- und Forderungsexekutionen zu AZ 1 E 586/04a geführt. I. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 10. 7. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage, die Beklagte 1. zur Duldung des Wohnungsgebrauchsrechts des Klägers in der im Haus der Beklagten befindlichen Wohnung im Kellergeschoss, 2. zur Bestandfreimachung dieser Wohnung und 3. zur Übergabe der Wohnung zur Ausübung des Wohnrechts des Klägers zu verpflichten. Seine Schwester (die Mutter der Beklagten) habe ihm für geleistete Umbauarbeiten das lebenslängliche Wohnrecht eing... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verpflichtete sich mit Vergleich vom 4. März 1981 aus Anlass der Scheidung der Ehe der Streitteile, an die Beklagte einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.000 S = 290,69 EUR zu bezahlen, beginnend mit 1. April 1981. Das Erstgericht bewilligte der Beklagten über ihren Antrag zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 290,69 EUR für den Monat August 2003 sowie zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts ab 1. September 2003 wider den Kläger Fahrnis-... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Einwand schikanöser Rechtsausübung (wegen der Geringfügigkeit des rückständigen Betrages) hat der Beklagte im Verfahren erster Instanz nicht erhoben; hiefür traf ihn jedoch die Behauptungs- und Beweispflicht (RIS-Justiz RS0026205). Die Sittenwidrigkeit eines Verhaltens ist nur über Einwendung wahrzunehmen (RIS-Justiz RS0016452). Das Berufungsgericht hat demgemäß in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mag auch der letztlich die dem Beklagten anzulastende Mietzinsrückstand bei Klagsführung nur (in Summe) EUR 19,05 betragen haben, darf nicht übersehen werden, dass es sich dabei um einen über mehrere Monate (Mai bis September 2002) aufgelaufenen Rückstand an ordnungsgemäß vorgeschriebenen Wertsicherungserhöhungen laut Mietvertragsvereinbarung handelte, welchen der Beklagte letztlich erst unter dem Druck des durch die vo... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 23. Juni 1982 rechtskräftig (gemäß § 55a EheG) geschieden. Die Ehe der Streitteile wurde am 23. Juni 1982 rechtskräftig (gemäß Paragraph 55 a, EheG) geschieden. Der Beklagten wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 5. Februar 2001, GZ 12 E 5741/00s-2, zur Hereinbringung eines die Monate Februar bis November 2000 umfassenden Unterhaltsrückstands von 3.961,90 S und laufender Unterhaltswertsicherungsbeträge von monatlich 396,19 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend (und von der außerordentlichen Revision unbekämpft) sowohl die nun vom Kläger erhobenen Ansprüche wie auch die Frage der Verjährung und deren allfällige Unterbrechung nach österreichischen materiellen Recht, also dem Recht jenes Staates, in dem die Verletzungshandlung stattgefunden hat, beurteilt (RIS-Justiz RS0045376 und RS0045171). Es hat die Unterbrechung der Verjährung durch die zuvor ... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibende begehrte, das vollstreckbare Urteil des Grundgerichts Ljubljana, Slowenien, vom 20. Juni 1989 für Österreich für vollstreckbar zu erklären und aufgrund dieses Urteils und einer Reihe weiterer Urkunden - insbesondere der Benachrichtigungen des "Center für Sozialarbeit Ljubljana" - zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhalts von 13,666.984 SIT (Slowenische Tolar) und des laufenden monatlichen Unterhalts von 30.105 SIT ab Dezember 2001 - umgerechnet... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben einen außergerichtlichen "Prämienvergleich" des Inhalts geschlossen, dass die beklagte und widerklagende Partei 100 % des zu 29 C 620/00a des Bezirksgerichtes Innsbruck geltend gemachten Klagebetrags von 298.041,19 S (das sind 21.659,50 EUR) samt 6,5 % Zinsen sowie die bis zum Vergleichsabschluss aufgelaufenen Prozesskosten anerkenne, diese Forderung jedoch bei Zahlung eines Betrags von 70 % der Hauptforderung und 70 % der Zinsen und Kosten (zum Sti... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger angestrebte Auslegung der Vereinbarung über Wertsicherung von Kaufpreisraten und ihre Anrechnung auf das nicht aufgewertete Kapital würde dem üblichen Zweck der Wertsicherung (Wertsicherung des offenen Kapitals) widersprechen. Anmerkung E67299 8Ob212.02p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:0080OB00212.02P.1017.000 ... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich ihrer Ehescheidung schlossen Rudolf und Renate K***** beim Bezirksgericht Kremsmünster am 29. 5. 2001 einen Vergleich, in dem sich die Frau zur Übereignung ihres Hälfteanteils an der Liegenschaft EZ ***** an den Mann gegen eine Ausgleichszahlung von S 450.000,-- verpflichtete. Die Geldforderung sollte auf der dann im Alleineigentum des Mannes stehenden Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt und zudem noch wertgesichert werden. Die diesbezügliche Vertragskl... mehr lesen...
Begründung: Am 2. 11. 1994 ereignete sich auf der Westautobahn im Gemeindegebiet von Preßbaum ein Verkehrsunfall, an dem der vormalige Kläger Christian B***** als Lenker des PKW Suzuki mit dem Kennzeichen W ***** und der vom Erstbeklagten gelenkte LKW-Zug der A***** SpeditionsgesellschaftmbH, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Christian B***** begehrte unter Zugeständnis eines 50-%igen Mitverschuldens mit seiner am 10. 6. 1998 eingebracht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war mit dem Bruder des Beklagten verheiratet. Diese Ehe wurde mit Urteil vom 29. 4. 1970 rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des dort beklagten Ehemanns geschieden. Im Scheidungsverfahren schlossen die Parteien folgenden Vergleich: "Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin ab 1. Mai 1970 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von S 4.000 14mal jährlich bei Exekution zu bezahlen, fällig jeweils am Ersten eines jeden Monats im Vorhinein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 6. 1991 schloss der Beklagte zum Zwecke des Ankaufes eines Privat-PKW's mit der klagenden Bank einen Kreditvertrag über die Summe von S 70.000,-- mit einem damaligen Zinssatz von 12,5 % samt weiterer Bearbeitungsgebühren. Die Rückzahlung sollte in 36 Raten a S 2.413,-- erfolgen. Als Sicherheit für den ausbezahlten Betrag von S 68.919,-- wurde der Typenschein des erworbenen Fahrzeuges von der Bank in Verwahrung genommen. Nach den auf der Rückseite des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 6. 1991 schloss der Beklagte zum Zwecke des Ankaufes eines Privat-PKW's mit der klagenden Bank einen Kreditvertrag über die Summe von S 70.000,-- mit einem damaligen Zinssatz von 12,5 % samt weiterer Bearbeitungsgebühren. Die Rückzahlung sollte in 36 Raten a S 2.413,-- erfolgen. Als Sicherheit für den ausbezahlten Betrag von S 68.919,-- wurde der Typenschein des erworbenen Fahrzeuges von der Bank in Verwahrung genommen. Nach den auf der Rückseite des ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Michael S***** war seit 23. 9. 1992 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 6.000 S für seinen seit der Scheidung bei der Mutter lebenden Sohn Matthias verpflichtet. Am 19. 2. 1998 beantragte die obsorgeberechtigte Mutter die Erhöhung der Unterhaltsleistung ab 1. 11. 1997 auf 10.000 S pro Monat sowie deren Wertsicherung auf Basis des
Index: der Verbraucherpreise 1986, wobei Schwankungen bis 5 % außer Betracht bleiben sollten. Der Vater sprach sich gegen jede Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank-Aktiengesellschaft gewährte dem Beklagten, einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen deutschen Staatsangehörigen, am 14. Juni 1991 einen in Monatsraten von 30.000 S abzustattenden Hypothekarkredit zur Anschaffung einer Liegenschaft, zu dessen Besicherung auf dieser Liegenschaft ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 3,6 Mio S einverleibt wurde, sowie einer später in Konkurs geratenen Gesellschaft mbH (im folgenden nur Gesellschaft),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen gingen - zusammengefaßt - von folgendem Sachverhalt aus: Der Kläger ist Rechtsanwalt und war als solcher langjähriger Vertreter des Wiener Künstlers Gerhard B*****. Dieser hat dem Kläger zur Abdeckung offener und den Klagsbetrag übersteigender Kostenforderungen seine Ansprüche gegen den Beklagten abgetreten. Gerhard B***** betrieb in der Wiener Innenstadt die sog "Fledermausbar". Am 1. 7. 1987 (von B***** unterfertigt am 28. 8. 1987) sch... mehr lesen...
Begründung: Dr. Peter M*****, geboren am 9. 10. 1942, der in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, wohnt, ist im Erbweg zu einem Sechstel außerbücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** geworden. Er hat diesen am 14. 11. 1995 um DM 13.000,- (dreizehntausend Deutsche Mark) an Manfred T*****, verkauft und letzterem bis längstens 31. 12. 2000 den Kaufpreis gestundet, sich jedoch die pfandrechtliche Sicherstellung der Kaufpreisforderun... mehr lesen...