Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §431;ABGB §938;ABGB §943;
Rechtssatz: Die Gültigkeit des über die Schenkung einer unbeweglichen Sache errichteten Notariatsaktes vorausgesetzt hat das Hindernis(hier: im Grundbuch eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot) für die vollständige Erfüllung (und zwar durch Übertragung des Eigentums) keineswegs die Unwirksamkeit des Schenkungsver... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H. Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen an der P. AG und der M. GmbH. In den Jahren 1992 und 1993 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1989 bis 1991 vorgenommen, wobei insbesondere die steuerrechtlichen Folgen von Zuschüssen der B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;BAO §167 Abs2;KStG 1988 §12 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Im Wirtschaftsleben kann davon ausgegangen werden, dass im Verhältnis zweier unabhängiger Partner keine Leistungsverpflichtung ohne entsprechende Gegenleistung eingegangen wird, weshalb im geschäftlichen Verkehr ... mehr lesen...
Am 12. Juni 1989 errichteten die Beschwerdeführerin und ihr Bruder J S vor dem Rechtsanwalt Dr. Gunther Peyrer-Heimstätt in Grieskirchen eine Schuldurkunde folgenden Inhaltes: "1.) Ich gefertigte M B, geb. 25.101919, Pensionistin in Kickendorf Nr. 19, 4710 Grieskirchen und grundbürgerliche Alleineigentümerin dieser Liegenschaft bestätige von meinem Bruder, Herrn J S, geb. am 16.5.1927, Pensionist in Kickendorf Nr. 19, 4710 Grieskirchen zur Errichtung der auf der Liegenschaft Kick... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Schenkung iSd zivilrechtlichen geprägten Tatbestandes nach § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG vorliegt, kommt es ausschließlich auf die Beurteilung in Anwendung des bürgerlichen Rechts an (Hinweis Fellner, Gebühren- und Verkehrssteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer unter ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei Zuwendungen an einen Angehörigen ist die Annahme des Bereicherungswillens gerechtfertigt, weil die Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Dritten üblicherweise kein Anlass besteht. Bei Gewährung eines zinsenlosen Darlehens an einen Angehörigen liegt es nahe, dass der Dar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 17. Oktober 1992 im Rahmen eines von "Radio CD" durchgeführten Gewinnspieles den von der H Fertighaus GmbH zur Verfügung gestellten Hauptpreis gewonnen. Die H Fertighaus GmbH stellte in weiterer Folge dem Beschwerdeführer einen Gutschein aus, der ihn oder eine von ihm namhaft gemachte Person berechtigte, gegen Vorlage dieses Gutscheines Waren und Leistungen aus dem Programm der H Fertighaus GmbH im Bruttoverkaufswert von S 1,500.000,-- zu beziehen. Mit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1392;ABGB §938;BewG 1955 §10;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Bei der mit Gutschein einer Fertigteilhaus GmbH ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete mit ihren Eltern Adolf und Maria Fürntrath am 17. Dezember 1996 in Form eines Notariatsaktes einen Übergabsvertrag, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "Übergabsvertrag Erstens: Die Ehegatten Herr Adolf und Frau Maria Fürntrath sind gleichteilige Miteigentümer der Liegenschaft Einlagezahl 147 Grundbuch 64310 Pittermannviertl mit den Grundstücken 425/1 landwirtschaftliche Nutzfläche und 425/2 Baufläche (Gebäude) - sonstige (Platz) im Katas... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach herrschender bürgerlich-rechtlicher Lehre und Judikatur ist für eine Schenkung die Schenkungsabsicht begriffswesentlich, worunter man die Absicht einer unentgeltlichen, dh auf keine Gegenleistung bezogenen, freiwilligen Leistung versteht (Hinweis Schubert in Rummel, ABGB I/2 Rz 4 zu § 938... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfang eine Schenkung vorliegt, ist ausschließlich nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 4d zu § 3 ErbStG)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurden nicht zwei isoliert von einander zu behandelnde Rechtsgeschäfte (Erwerb der Liegenschaftshälfte der Mutter mit Gegenleistung der Übernahme der Passiva und daneben Erwerb der Liegenschaftshälfte des Vaters ohne Gegenleistung) geschlossen, sondern vielmehr ein ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Teilhaber einer Hausgemeinschaft in Wien, R-Straße 17. Ebenso wie die Miteigentümerin Gillian P. (gegen den entsprechenden Bescheid für das Jahr 1993) erhob auch der Beschwerdeführer gegen die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte dieser Hausgemeinschaft aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1993 und 1994 Berufung. Darin wurde ausgeführt, nach dem am 5. März 1993 erfolgten Tod von Elisabeth St. seien die steuerfreien ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §914;ABGB §938;EStG 1988 §28 Abs5 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/13/0136 E 15. September 1999
Rechtssatz: Unter Absicht der Parteien ist bei der Auslegung von Verträgen nach § 914 ABGB nichts anderes als der Geschäftszweck zu verstehen, den jeder der vertragschließenden Teile ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §647;ABGB §938;ABGB §956;EStG 1988 §28 Abs5 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/13/0136 E 15. September 1999
Rechtssatz: Bei der Schenkung handelt es sich um einen Vertrag, also um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, jedoch wird sie nach dem Tod des Erblassers als Vermächtnis behand... mehr lesen...
Als Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 331, Grundbuch 40319 Moosdorf, bestehend aus den Grundstücken Nr. 885/3 Baufläche und Nr. .27 Baufläche, ist Gerhard Spitzwieser, der Sohn der zweitmitbeteiligten Parteien, eingetragen. Der Erstbeschwerdeführer hat diese Liegenschaft im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag vom 19. April 1993 erworben. Auf den in dieser Liegenschaft eingetragenen Grundstücken ist ein Wohngebäude errichtet, welches im Bereich des Grundstückes Nr. 885/3 die... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §380;ABGB §431;ABGB §938;BauO OÖ 1994 §4 Abs2 Z4;GBG 1955 §4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/18 93/05/01... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloss mit seiner Schwiegermutter E. K. (in der Folge: Übergeberin), am 5. März 1991 einen Übergabsvertrag in Form eines Notariatsaktes ab, der auszugsweise wiedergegeben wie folgt lautet: "Drittens/III.: E. K. - im Folgenden kurz Übergeberin genannt - übergibt und überlässt nun : a) ihre Liegenschaften in EZ ..., b) ihre Kommanditbeteiligung an der Firma "Apotheke zur ... und Drogengroßhandel L. B. KG ", c) ihr bewegliches Kapitalkonto in der Kommanditgesel... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 93/16/0051 3 Stammrechtssatz Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des BewG, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 93/16/0051 2 Stammrechtssatz Eine Schenkung iSd § 938 ABGB liegt nur vor, wenn jemand eine Sache einem anderen unentgeltlich überläßt. Weiters kann ein Rechtsgeschäft... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, die nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr zum 31. März bilanzierte, waren als Kommanditisten MW mit einem Anteil von 20 %, seine Gattin W und deren Sohn HW zu je 40 % beteiligt. MW verstarb am 16. April 1983 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes als Erben berufen waren die Ehegattin zu einem Drittel und die erblichen Kinder HW, G, H und K zu je einem Sechstel (zusammen zu zwei Dritteln) des Nachlasses. Die erbberechtigten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §6 Z9;EStG 1988 §24 Abs2 impl;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/25 97/14/0141 2
(hier EStG 1972 anzuwenden) Stammrechtssatz Eine unentgeltliche Übertragung ist bei einer (reinen) Schenkung oder einer gemischten Schenkung anz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war eine der beiden Gesellschafterinnen einer ein Fitneßstudio betreibenden Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Zum 1. Jänner 1993 schied sie aus dieser Gesellschaft aus. Ihr Gesellschaftsanteil ging auf K, eine neu eintretende Gesellschafterin, über. Das Finanzamt erließ einen Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO für das Jahr 1993 und stellte dabei der eingereichten Erklärung folgend ua fest, daß der G... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;EStG 1988 §24 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Schenkung setzt voraus, daß der Rechtsnachfolger durch die Übertragung des Geschäftsanteiles tatsächlich bereichert ist. Es muß der reale Wert des Gesellschaftsanteiles positiv sein (Hinweis E 2.12.1987, 87/13/0061; E 23.10.1990, 9... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;EStG 1988 §24 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine unentgeltliche Übertragung ist bei einer (reinen) Schenkung oder einer gemischten Schenkung anzunehmen. Bei der gemischten Schenkung ist entscheidend, daß die Parteien einen Teil der Leistung als geschenkt ansehen wollen (Hinweis E... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...