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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §938;Rechtssatz
Im Wirtschaftsleben kann davon ausgegangen werden, dass im Verhältnis zweier unabhängiger Partner keine Leistungsverpflichtung ohne entsprechende Gegenleistung eingegangen wird, weshalb im geschäftlichen Verkehr ein Bereicherungswille nicht zu vermuten ist (Hinweis E 8.2.1990, 89/16/0180; E 14.5.1992 91/16/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X08Im RIS seit
04.04.2002Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015