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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §938;Rechtssatz
Bei Zuwendungen an einen Angehörigen ist die Annahme des Bereicherungswillens gerechtfertigt, weil die Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Dritten üblicherweise kein Anlass besteht. Bei Gewährung eines zinsenlosen Darlehens an einen Angehörigen liegt es nahe, dass der Darlehensnehmer begünstigt werden soll (Hinweis E 31.3.1999, 98/16/0358, 0359).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160482.X02Im RIS seit
26.02.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013