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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §431;Rechtssatz
Die Gültigkeit des über die Schenkung einer unbeweglichen Sache errichteten Notariatsaktes vorausgesetzt hat das Hindernis(hier: im Grundbuch eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot) für die vollständige Erfüllung (und zwar durch Übertragung des Eigentums) keineswegs die Unwirksamkeit des Schenkungsvertrages zur Folge. Auch kann bei Liegenschaften das für die Wirksamkeit eines Schenkungsvertrages - und damit für seine Einklagbarkeit - gemäß § 943 ABGB bestehende Erfordernis der "wirklichen Übergabe" bereits durch die außerbücherliche Übergabe erfüllt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999020024.X02Im RIS seit
21.05.2002