RS Vwgh 1999/9/15 98/13/0145

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §914;
ABGB §938;
EStG 1988 §28 Abs5 Z5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/13/0136 E 15. September 1999

Rechtssatz

Unter Absicht der Parteien ist bei der Auslegung von Verträgen nach § 914 ABGB nichts anderes als der Geschäftszweck zu verstehen, den jeder der vertragschließenden Teile redlicherweise der Vereinbarung unterstellen muss (Hinweis E 9.10.1991, 89/13/0098). Auch für unentgeltliche Verträge ist dabei die Vertrauenstheorie maßgeblich (Hinweis E 19.8.1997, 96/16/0148, 0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998130145.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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