RS Vwgh 1998/2/25 97/14/0141

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Veröffentlicht am 25.02.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §938;
EStG 1988 §24 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Schenkung setzt voraus, daß der Rechtsnachfolger durch die Übertragung des Geschäftsanteiles tatsächlich bereichert ist. Es muß der reale Wert des Gesellschaftsanteiles positiv sein (Hinweis E 2.12.1987, 87/13/0061; E 23.10.1990, 90/14/0102).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140141.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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