Entscheidungsgründe: Die 11 Beklagten führen aufgrund einer von ihnen und Dr. Gregor K***** als 12. kündigende Partei erwirkten Aufkündigung vom 4. 3. 1993 zu 8 C 360/93a des Erstgerichtes gegen die Verpflichtete Hedwig K*****, verehelichte F*****, Exekution auf zwangsweise Räumung der Wohnung top Nr 10 im Haus 1120 Wien, W*****gasse 26. Die Exekution wurde am 1. 6. 1993 bewilligt. Die Beklagten hielten an dieser Liegenschaft zwischen 24. 11. 1989 und 7. 3. 1994 8.632/15.360 A... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und die Beklagten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft V*****gasse ***** in ***** W*****. Die Beklagten sind zu insgesamt 236/2676tel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an den Wohnungen top Nr 6 und 7 verbunden ist. Obwohl es sich bei der Wohnung top Nr 6 um eine Substandardwohnung handelt, wurde entgegen der Bestimmung des § 1 Abs 3 WEG daran im Jahr 1995 Wohnungseigentum verbüchert. Obwohl es sich bei der Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Streitparteien haben von der D***** Bauträger GesmbH, einem Wohnungseigentumsorganisator im Sinne des § 23 Abs 1 WEG, Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ ***** mit den darauf errichteten Häusern R*****straße 32 und 34 gekauft und sich gegenüber dem Wohnungseigentumsorganisator vertraglich zur
Begründung: von Wohnungseigentum verpflichtet. Das Bezirksgericht Linz hat im Außerstreitverfahren 29 Msch 1/93 auf Grund eines Gutachtens des SV Prof.... mehr lesen...
Begründung: Die gesondert belangten Beklagten der beiden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Räumungsverfahren werden im folgenden als Erstbeklagte und Zweitbeklagte bezeichnet. Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien mit einem darauf errichteten Wohnhaus sind der Ehegatte der Erstbeklagten - dessen Miteigentumsanteil mit einem bücherlichen Fruchtgenußrecht belastet ist - und die Mutter der Zweitbeklagten zu je einem Drittel sowie die vier Kläger zu geringere... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegenständlichen Wohnrechtssache war der Oberste Gerichtshof bereits zweimal befaßt (siehe 5 Ob 108/92 = EWr III/835/4 = MietSlg 44/34 und 5 Ob 2017/96w = EWr II/15/13 = WoBl 1998, 119/72). Zur Darstellung des Verfahrensgegenstandes, wie er sich vor dem dritten Rechtsgang ergab, kann daher auf die Vorentscheidungen, insbesondere die Entscheidung 5 Ob 2017/96w erwiesen werden. Es geht um die Auf- bzw Zuteilung von Kfz-Abstellplätzen der Wohnungseigentumsanla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete um das Jahr 1984 im Ortszentrum von L***** ein Wohn- und Geschäftshaus auf einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft, wozu ihr am 22. 12. 1981 die Baubewilligung erteilt worden war. Im Zug des Verkaufs einzelner Wohnungseinheiten erfolgten aufgrund von Wünschen der Kaufinteressenten Umplanungen und eine von der ursprünglichen Baubewilligung abweichende bauliche Ausführung des Gebäudes, der die Klägerin als Bauwerberin durch einen am 7. 9.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt als Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 793 Grundbuch L*****, Haus *****, die gerichtliche Benützungsregelung im außerstreitigen Verfahren. Sie behauptet, aufgrund des erteilten Zuschlages im Zwangsversteigerungsverfahren 50 E 288/94v des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien Eigentümerin von 8646/12147-Anteilen an dieser Liegenschaft geworden zu sein. Sie habe aufgrund der Versteigerungsbedingungen keine Rechte und Pflichten des verpflichtet... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §1029 A2
Rechtssatz: Auch die Empfangnahme einer gerichtlichen Aufkündigung des Mietverhältnisses gehört zur ordentlichen Verwaltung und ist daher von der Hausverwaltervollmacht umfaßt (abl von 10 Ob 2387/96v). Entscheidungstexte 4 Ob 274/98t Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 274/98t 2 Ob 287/99s Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien sind zu folgenden Anteilen Miteigentümer des Hauses Wien 1, *****ring ***** (= G*****gasse *****): Erstbeklagte zu 11/100 = 33/300 Zweitbeklagte zu 1/10 = 30/300 Drittbeklagter zu 1/20 = 15/300 Viertbeklagte zu 1/20 = 15/300 Fünftbeklagte zu 106/300 Sechstbeklagter zu 53/300 Siebentbeklagte zu 16/100 = 48/300. Der Kläger ist Mieter des Objektes top 6a in diesem Haus. Der Kläger kündigte mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertel Eigentümer, seine Mutter war bis zu ihrem Tode am 6. März 1976 zu drei Vierteln Eigentümerin einer Liegenschaft mit einem Villenwohnhaus. Bei deren Ableben war von den drei ehelichen Töchtern des Klägers die Erstbeklagte bereits geboren, die Zweitbeklagte bereits empfangen und die dritte Tochter weder geboren noch empfangen. Einziges Aktivum der Verlassenschaft waren die Liegenschaftsanteile. Im Verlassenschaftsverfahren nach s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen bestand zu Polizze Nr 00168023 eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die der Kläger kündigen wollte. Die vom Kläger als Versicherungsmaklerin beauftragte V***** GesmbH übersandte der beklagten Partei am 9. 1. 1997 ein Schreiben, dem sogenannte Kündigungskarten beilagen und dem eine Liste angeschlossen war, auf der die Namen von Versicherungsnehmern aufschienen, deren Versicherungsverträge gekündigt werden sollten. Die Liste enthielt ins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Miteigentümer eines Hauses in Wörgl. sie haben eine Benützungsvereinbarung geschlossen, nach der die gemietete Wohnung dem Erstbeklagten zur ausschließlichen und alleinigen Benützung überlassen wurde. Diese Wohnung wurde mit dem zwischen dem Kläger und dem Erstbeklagten abgeschlossenen Mietvertrag vom 23. 11. 1990 per 1. 12. 1990 vom Kläger zu Geschäfts- und Wohnzwecken gemietet. Er betreibt in der Wohnung einen Direktvertrieb für Haushal... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B2ABGB §1120 BbMRG §2 Abs1WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §13c Abs1
Rechtssatz: Wenn nach Abschluß des Mietvertrages Wohnungseigentum am fraglichen Mietobjekt begründet wird, so ist jedenfalls die Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer zur Kündigung des Mietvertrages legitimiert. Es kann jedoch auch der Wohnungseigentümer des Mietobjekts allein kündigen, wenn nach dem hypothetischen Parteiwillen aller Miteigentümer und Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1989 Hauptmieter der Wohnung top 22 im Haus *****. An der betreffenden Liegenschaft wurde im Jahr 1993 Wohnungseigentum begründet. Der Kläger verfügt über insgesamt 402/691 Miteigentumsanteile und ist auch Wohnungseigentümer der verfahrensgegenständlichen Wohnung. Die Wohnungseigentümer haben die Gustav P***** GmbH mit der Verwaltung der Liegenschaft beauftragt. Diese wiederum wird von Christian H***** und Peter S***** vertreten. Am 21. 11.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Antragsteller ihren Anspruch auf Abrechnung der Rücklage und Herausgabe des Überschusses an den neuen Verwalter auf § 16 Abs 3 WEG gründen. Nach neuerer Judikatur wäre damit ihre Aktivlegitimation in Frage zu stellen (5 Ob 93/98g = RIS-Justiz RS0110524), doch kommt diesem Problem wegen der Unzulässigkeit ihres Rechtsmittels keine entscheidende Bedeutung zu. Alle im vorliegenden Revisionsrek... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu je 197/900 Anteilen schlichte Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****; die restlichen 103/300 Anteile stehen im Mit- und Wohnungseigentum der Antragsgegnerin. Die Liegenschaft ist mit einer Wegedienstbarkeit zugunsten des Grundstücks 187/2 in EZ ***** belastet. Die Antragsteller wollen von der Eigentümerin des herrschenden Gutes die grundbücherliche Löschung der Wegedienstbarkeit erreichen. Die Antragsgegnerin ist jedoch mit der Klagsführu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 57/1590 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** samt damit verbundenem Wohnungseigentum an der Wohnung W 9. Die Beklagte ist zu 109/1590 Anteilen Miteigentümerin eben dieser Liegenschaft samt damit verbundenem Wohnungseigentum an der Wohnung W 12. Beide Eigentumswohnungen liegen im zweiten Stock des Hauses ***** und grenzen unmittelbar aneinander. Das genannte Haus wurde auf Grund eines am 28. 3. 1967 genehmigten, 20 Wohneinheiten um... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Dr. Josef L*****, wider die Antragsgegnerin Mag. Andrea T*****, vertreten durch Dr. Johannes Grund und Dr. Wolf D. Polte, Rechtsanwälte in Linz, wegen Benützungsregelung infolge außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger brachten vor, es seien bei einem Verkehrsunfall, der vom Erstbeklagten mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrad verschuldet worden sei, zwei in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Pferde im Wert von S 260.000 so verletzt worden, daß sie notgeschlachtet werden hätten müssen, weiters sei unfallskausal Reitzubehör im Wert von S 10.000 beschädigt worden. Sie begehren, die beklagten Parteien für schuldig zu erkennen, "den klagen... mehr lesen...
Begründung: Am 24.6.1993 verkaufte die beklagte Partei einer Gesellschaft mbH (in der Folge Käuferin) Anteile an einer Liegenschaft um S 9,230.000. Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die nach seinen Behauptungen vereinbarte Vermittlungsprovision von 2 % des Kaufpreises, also S 188.000. Er habe den Kaufvertrag zwischen der beklagten Partei und der Käuferin vermittelt; der Kaufpreis sei zur Gänze bezahlt worden. Seit 31.8.1993 sei die Provision fällig. Die beklagte Partei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 1/6, die Erstbeklagte ist zu 5/8 Anteilen Miteigentümer einer Wiener Liegenschaft mit Wohnhaus. Drei weitere Miteigentümer halten Anteile von 1/8 bzw je 1/16. Die
Begründung: von Miteigentum begann 1980, vorher stand die Liegenschaft im Alleineigentum eines Dritten. Den Streitteilen und den anderen Miteigentümern ist nach den Vereinbarungen der Miteigentümergemeinschaft das ausschließliche Nutzungsrecht an bestimmten Wohnungen samt Kellera... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, ein in Osnabrück ansässiger Rechtsanwalt ist Konkursverwalter in dem seit 16.8.1996 über das Vermögen des Helmut U*****, wohnhaft in B*****, BRD, anhängigen Konkurs. Das Amtsgericht Oldenburg hatte auf Grund eines gegen den späteren Gemeinschuldner anhängigen Finanzstrafverfahrens in Deutschland am 8.5.1995 eine Durchsuchung von Konten und Beschlagnahme von Unterlagen des Gemeinschuldners bei der V*****bank AG, Zweigstelle R*****, angeordnet. Aus... mehr lesen...
Begründung: Zumindest seit 1994 ist kein Hausbesorger zur Betreuung des Hauses ***** beschäftigt. Es existiert auch keine eigene Hausbesorgerwohnung. An Bankspesen (für die Überweisung der Mietzinse) wurden dem Antragsteller in den Jahren 1993 bis 1995 jährlich S 36 als Betriebskosten verrechnet. Dieser brachte am 16.12.1995 einen Antrag auf Überprüfung einzelner Positionen der Betriebskostenabrechnungen 1992, 1993 und 1994 bei der Schlichtungsstelle ein, wobei insbesondere folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Schenkungsvertrages vom 30.5.1978 zu 1/16 sowie aufgrund des Kaufvertrages vom 29.4.1994 zu einem weiteren 1/16-Anteil Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1193, ***** bestehend aus dem einzigen Grundstück Nr 639 mit einer Fläche von 1.117 m2. Hiebei handelt es sich um ein ausschließlich als Weg genutztes Grundstück, das vormals die Bezeichnung 1366/4 trug und Bestandteil der Parzelle 1371 war. Die Tochter des Beklagten ist grundbüch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 30.8.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, die insgesamt 38 Wohnungseigentümer des Hauses ***** zur Zahlung der Beträge von S 129.225 brutto und S 6.410 netto sA schuldig zu erkennen. Die Klägerin habe als Hausbesorgerin im Haus insgesamt vier Heizungskessel zu betreuen, weshalb ihr zum Hausbesorgerentgelt eine Zulage von monatlich S 1.175 für das Jahr 1993 und monatlich S 1.200 für die Folgejahre für jeden betreuten Ke... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Neufestsetzung von Aufteilungsschlüsseln gem § 19 Abs 3 WEG. Die Antragstellerin begehrte die Neufestsetzung von Aufteilungsschlüsseln gem Paragraph 19, Absatz 3, WEG. Das Erstgericht stellte 1. zum Sachantrag lit a fest, daß die Antragstellerin entsprechend der Vereinbarung im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 13.11.1974 nicht in den Instandhaltungsfonds einbezahlen, sondern sämtliche Leistungen, welche sich aus der Vereinb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 21/64-Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf welcher sich zwei Bauobjekte befinden, deren Feuermauer bis an die Grenze der unmittelbar benachbarten Liegenschaft der erstbeklagten Partei reicht. Die übrigen 43/64-Anteile der Liegenschaft, die im Miteigentum des Klägers steht, sind Eigentum einer - anderen - natürlichen Person. Zwischen den Miteigentümern wurde eine reale Nutzungs- und Verwendungsaufteilung getroffen, wonach dem Kläger ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1.12.1989 Hauptmieter der Wohnung top 11 im Haus *****. Er hat das Objekt von der "Hausinhabung" gemietet, doch ist mittlerweile Wohnungseigentum am Haus begründet worden. Der Kläger ist zu 285/960stel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft und seit 1996 auch Wohnungseigentümer des verfahrensgegenständlichen Bestandobjektes top 11. Gestützt auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 und 6 MRG, wobei nur der letztgenannte Kündigungsgrund näh... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertrag... mehr lesen...