Norm: ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 §760ABGB idF ErbRÄG 2015 §750ABGB §806
Rechtssatz: Der Antrag der Finanzprokuratur auf Übergabe der Verlassenschaft kann – anders als die unwiderrufliche Erbantrittserklärung (§ 806 ABGB) – wirksam zurückgezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 54/18g Entscheidungstext OGH 25.09.2018 2 Ob 54/18g Veröff: SZ 2018/72 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 2. 8. 2008. Sie hinterließ ihren Ehemann sowie ihre Mutter. Mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 beantragte der Ehemann die Durchführung der Verlassenschaft im schriftlichen Wege und erklärte, dass die Verstorbene weder leibliche noch angenommene Kinder habe. Im Schriftsatz vom 3. 10. 2008 gab er die Erbantrittserklärung und die Vermögenserklärung ab, stellte weitere Anträge und teilte auch mit, dass die Mutter der Erblasserin am 14. 8. 2008 einen... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...
Begründung: Die verstorbene Theresia W***** widerrief im Testament vom 13. 7. 2007 alle früheren letztwilligen Anordnungen, setzte ihren Sohn Josef W***** als Erben auch der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch ***** ein und vermachte ihrem Sohn Alois W***** die Liegenschaft EZ 75 Grundbuch *****. Alois W***** erklärte in der vor der Gerichtskommissärin abgehaltenen Tagsatzung vom 8. 7. 2008, dieses Legat nicht anzunehmen. Er vertrat den Rechtsstandpunkt, dass ihm die gesamte Erbschaft, jed... mehr lesen...
Begründung: Die vom Revisionsrekurswerber (in der Folge: Erbe) auf Grund des Testaments vom 23. 1. 1992 zum gesamten Nachlass abgegebene unbedingte Erbserklärung wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 5. 10. 1993 zu Gericht angenommen. Die Tochter des Erblassers (Mag. Heidemarie B*****) gab eine bedingte Erbserklärung auf Grund des Gesetzes ab. Sie machte sowohl ihren gesetzlichen Erbrechtsanspruch als auch ihren Pflichtteilsanspruch klageweise geltend. Der Erbe obsiegte mit Urt... mehr lesen...
Begründung: Die testamentarisch berufene Alleinerbin, eine Nichte des Verstorbenen, gab am 20. Dezember 2000 die unbedingte Erbserklärung ohne die Rechtswohltat des Inventars ab. Diese Erbserklärung wurde am 15. Jänner 2001 zu Gericht angenommen und der Erbin gemäß § 810 ABGB die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen. Bis dato legte sie - ungeachtet mehrfacher entsprechender Aufforderungen durch das Verlassenschaftsgericht - noch kein eidesstättiges Vermögensbekenntn... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlass des am 24. 9. 1996 verstorbenen Erblassers wurde einem seiner Söhne, dem Revisionsrekurswerber, in dem seit 26. 9. 1996 anhängigen Verlassenschaftsverfahren mit dem im dritten Rechtsgang ergangenen Beschluss vom 29. 3. 2004 - auf dem Boden des Mantelbeschlusses vom gleichen Tag - neuerlich "zur Gänze" eingeantwortet. Das Rekursgericht bestätigte den "Finalisierungsbeschluss" (Mantelbeschluss) und die Einantwortung. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Ent... mehr lesen...
Begründung: Gesetzliche Erben der am 6. Jänner 1990 verstorbenen Erblasserin, die keine Kinder hatte und deren Ehegatte und Eltern vorverstorben sind, sind nicht bekannt. Die beiden nunmehrigen Revisionsrekurswerber gaben im Verlassverfahren widerstreitende unbedingte Erbserklärungen zum gesamten Nachlass ab, die wie folgt zu Gericht angenommen wurden: Die der 1. Revisionsrekurswerberin (unter Berufung auf eine mit 18. März 1990 datierte "Gedächtnisniederschrift" über eine mündlic... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. März 2000 verstorbene Erblasser und seine am 10. September 2000 nachverstorbene Ehegattin - die zugunsten der nunmehrigen Revisionsrekurswerber ein Testament errichtete - besaßen eine Wohnung im Ehegattenwohnungseigentum. Das Erstgericht überließ dem 1. Revisionsrekurswerber (die 2. Revisionsrekurswerberin ist seine Ehegattin), dem Enkel des Erblassers, den Nachlass zur teilweisen Abdeckung der von ihm bezahlten Nachlassverbindlichkeiten an Zahlungs statt. Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der völlig einhelligen, dem klaren Wortlaut des § 806 ABGB folgenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann eine Erbserklärung - selbst dann, wenn sie vom Gericht noch nicht angenommen wurde - nicht mehr widerrufen werden. Die Unwiderruflichkeit der Erbserklärung tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem das Abhandlungsgericht - dem der Notar als Gerichtskommissär gleichsteht (SZ 54/98 mwN) - die Erklärung - wenn auch ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hat in einem Kodizill vom 27. 3. 1997 seinen Sohn bedacht; sein Testament vom 18. 5. 1997 lautet wie folgt: "Es ist mein Wille, dass nach meinem Tode mein gesamter Besitz in das Eigentum meiner Gattin Theresia übergeht und unsere Kinder Monika, Gabriela und Hermann erst nach dem Ableben meiner Frau oder zu einem früheren, nur von ihr bestimmbaren Zeitpunkt erben. Mit Ausnahme meines Gartens in der K*****straße, Grundstücksnummer *****, den mein Sohn Mag. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §806
Rechtssatz: Da die Erbserklärung unwiderruflich ist (§806 ABGB), kann sie nur beschränkt geändert werden. Bis zur Rechtskraft der Einantwortung kann der Titel geändert werden; die nachträgliche Änderung der in Anspruch genommenen Erbquote wird (zumindest dann) als zulässig angesehen, wenn sie auf Änderungen im Verlassenschaftsverfahren zurückzuführen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser, dessen leibliche Söhne die Rechtsmittelwerber sind, verstarb am 14. 3. 1999 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Sein Nachlass besteht ua aus dem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** GB S***** und einigen geringfügigen Sparguthaben. Die Söhne des Erblassers einigten sich dahin, dass der am 29. 7. 1960 geborene Karl H***** den in den Nachlass fallenden Liegenschaftsanteil allein übernähme. Der am 27. 5. 1959 geborene Franz H***** ert... mehr lesen...
Norm: ABGB §806ABGB §869ffAußStrG §122
Rechtssatz: Als prozessuale Erklärung passen auf die Erbserklärung die für den rechtsgeschäftlichen Verkehr bestimmten Vorschriften der §§ 869 ff ABGB nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 80/00v Entscheidungstext OGH 12.04.2000 4 Ob 80/00v Veröff: SZ 73/69 1 Ob 280/04i Entscheidungstext OGH 25.01.2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem im Rechtsmittel eingenommenen Standpunkt entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß eine Erbserklärung selbst dann, wenn sie vom Gericht noch nicht angenommen wurde, nicht mehr widerrufen werden kann (§ 806 ABGB; SZ 18/10; NZ 1969, 120; EFSlg 48.529; RIS-Justiz RS0015492; zum Fall einer bereits vom Abhandlungsgericht angenommenen Erbserklärung siehe die zahlreichen Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Zu Erben der ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Erblasserin sind Sohn und Tochter berufen. Der Sohn gab aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß eine unbedingte Erbserklärung ab und errichtete ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis. In der Verlassenschaftstagsatzung vom 9. 9. 1996 schritt ein Rechtsanwalt als Vertreter der Tochter ein. Er berief sich auf die ihm erteilte Vollmacht und erklärte, seine Mandantin entschlage sich ihrer geset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht ging von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: KR Oskar R*****, der Vater der Klägerinnen, verstarb am 8. 10. 1991. Das Abhandlungsverfahren ist beim Bezirksgericht Dornbirn zu 3 A 1299/92d anhängig. Der Verstorbene hinterließ eine mit 6. 10. 1989 datierte, eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung nachstehenden Inhaltes: "Testament Ich, Oskar R*****, geb. am 11. 12. 1906, treffe hiemit folgende letztwillige Verfügung und setze a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von ihrem am 14. 9. 1995 verstorbenen Cousin testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt. Der Beklagte, der einzige Sohn des Erblassers, wurde nicht bedacht. Er wäre ohne das zugunsten der Klägerin errichtete Testament Alleinerbe nach dem Gesetz. Vom Gerichtskommissär des Abhandlungsgerichtes wurde am 6. 10. 1995 folgende Erklärung der klagenden Testamentserbin protokolliert: "Nach erfolgter Rechtsbelehrung über die gesetzlichen Folgen... mehr lesen...
Begründung: Der am 29.9.1995 verstorbene Johann Ehrenfried F***** hinterließ als gesetzliche Erben seine Geschwister Ella S***** und Gebhard F*****. Zu der am 23.10.1995 beim Gerichtskommissär abgehaltenen Tagsatzung erschienen Gebhard F***** sowie Silvia P***** als Bevollmächtigte ihrer Mutter Ella S*****. Sie erklärte namens ihrer Mutter, daß sich diese ihres Erbrechtes für sich und ihre Nachkommen entschlage. Gebhard F***** gab daraufhin zum gesamten Nachlaß die unbedingte Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §806ABGB §807
Rechtssatz: Bedingte Erbserklärungen können noch vor der Inventarisierung in unbedingte umgewandelt werden; dies gilt jedoch nicht für bereits unbedingt abgegebene Erbserklärungen. Die Unzulässigkeit einer solchen späteren bedingten Erbserklärung führt zu deren Zurückweisung. Eine Annahme dieser späteren Erbserklärung als bloße Abänderung des Erbrechtstitels bzw Erweiterung der Erbquote scheidet wegen der nach dem einde... mehr lesen...
Norm: ABGB §806ABGB §807
Rechtssatz: Gemäß § 807 ABGB kommt die Errichtung eines Inventars aus welchem Grunde immer (hier: wegen derzeit bedingten Erbserklärungen anderer gestzlicher Erben) hinsichtlich der Haftungsbeschränkung auch den unbeschränkt erbserklärten Erben zugute. Da jedoch diese bedingten Erbserklärungen noch vor Inventarserrichtung in eine unbedingte umgewandelt werden können, darf der für diesen Fall bereits unbeschränkt haftend... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Gericht zweiter Instanz über Rekurs der erbl.Tochter und Testamentserbin Margarethe K*****, die für den erbl.Sohn Herbert L***** ausgestellte Einantwortungsurkunde und den vorausgegangenen Mantelbeschluß mit Ausnahme der Annahme der Erbserklärung des Sohnes auf. Es trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung durch Anleitung der erbl.Tochter Margarethe K***** zur Abgabe einer Erbserklärung und sodann Abführung des Verfahrens g... mehr lesen...
Norm: ABGB §806
Rechtssatz: Der Vermächtnisnehmer kann nicht später eine Erbquote in Anspruch nehmen, die dem Verhältnis der Werte der Vermächtnisse nicht entspricht, weil dies einen teilweisen Widerruf der Erbserklärung bedeuten würde. Entscheidungstexte 3 Ob 518/91 Entscheidungstext OGH 27.11.1991 3 Ob 518/91 NZ 1992,131 European... mehr lesen...
Begründung: Der (laut Sterbeurkunde) am 24.2.1985 verstorbene Erblasser errichtete am 19.2.1985 eine letztwillige Verfügung, in der es ua heißt: "1. Das gesamte Inventar meiner Wohnung in ***** G*****, L*****gasse ***** ist Eigentum von Prof.Dr.E.K*****. Ich vermache ihr das Wohnrecht in dieser Wohnung und die freie Verfügbarkeit hierüber auch durch Verkauf. Desgleichen vermache ich ihr die gesamten Bruttoeinnahmen aus der Vermietung der vis-a-vis gelegenen Wohnung, derzeit Archit... mehr lesen...
Begründung: Adolf Heinrich P***** verstarb am 19.11.1989. Er hinterließ weder eine Ehegattin noch einen Nachkommen; seine nächsten lebenden Blutsverwandten sind seine Schwester Hildegard M***** und sein Neffe Peter K*****. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem Verstorbenen wurden folgende letztwillige Verfügungen kundgemacht: Eine notariell errichtete Vermächtnisanordnung vom 1.10.1985, in der der Erblasser die Liegenschaft EZ 443 KG G***** der Römisch-Katholischen Pfarrkiche G***... mehr lesen...
Begründung: Eine Schwester und die Tochter einer vorverstorbenen Schwester der Erblasserin haben durch einen gemeinsamen Erbenvertreter "auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte des gesamten Nachlasses die bedingten Erbserklärungen" abgegeben. Das Abhandlungsgericht hat diese Erklärungen zu Gericht angenommen. Die Nichte der Erblasserin ist nachverstorben. Hierauf erklärte zunächst die Schwester der Erblasserin, "im Hinblick auf das Ableben ... nunmehr auf Grund des Gesetzes zum gesam... mehr lesen...