RS OGH 2018/9/25 2Ob54/18g

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Veröffentlicht am 25.09.2018
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Norm

ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 §760
ABGB idF ErbRÄG 2015 §750
ABGB §806

Rechtssatz

Der Antrag der Finanzprokuratur auf Übergabe der Verlassenschaft kann – anders als die unwiderrufliche Erbantrittserklärung (§ 806 ABGB) – wirksam zurückgezogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132335

Im RIS seit

10.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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