Der Erstbeschwerdeführer war Miteigentümer der Liegenschaft EZ 868 Grundbuch KG Stein mit dem darauf errichteten Haus in Krems, Alauntalstraße 98. Dieses Haus ist in gekuppelter Bauweise an das Haus des Mitbeteiligten (Alauntalstraße 100) angebaut. Der Erstbeschwerdeführer brachte in seinem an den Magistrat der Stadt Krems gerichteten Antrag vom 16. August 1999 vor, dass vom Haus Alauntalstraße 100 zumindest ein Stahlträger in die straßenseitigen Außenmauerwerksteile seines Gebäu... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §472;AVG §8;BauO NÖ 1996 §32;BauO NÖ 1996 §33 Abs2;BauO NÖ 1996 §34;BauO NÖ 1996 §35;BauO NÖ 1996 §6 Abs1 idF 8200-2;BauRallg;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/05/0212 E... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 28. Dezember 2000 schenkte Dr. P (Geschenkgeberin) der Beschwerdeführerin die Anteile an näher bezeichneten Liegenschaften, mit denen Wohnungseigentum (Einheitswerte zum 1. Jänner 2000 S 151.720,--, S 110.256,-- und S 86.649,--) verbunden ist. Die Geschenkgeberin behielt sich im Gegenzug den lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenuss der Wohnungen an den von ihr geschenkten Anteilen der Liegenschaften zurück. Im Vertrag festgehalten wurde, da... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §472; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0003 E 6. Dezember 1990 VwSlg 6556 F/1990 RS 1 Stammrechtssatz Dem Begriff der Dienstbarkeit nach § 472 ABGB ist das Recht an einer fremden Sache wesentlich, da nach allgemeinen Regeln niemand Rechte gegen sich selbst begründen und haben kann ("nemini res sua servit", Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des ... mehr lesen...
I. Mit Datum vom 14. Dezember 1953 erließ die Bezirkshauptmannschaft (BH) einen Bescheid mit folgenden, im gegebenen Zusammenhang interessierenden Absprüchen: "Aufgrund des Antrages des Herrn Josef F. und Konsorten und des Ergebnisses der am 11.12.1953 an Ort und Stelle stattgefundenen mündlichen Verhandlung, deren Verhandlungsschrift einen ergänzenden Bestandteil dieses Bescheides bildet, ergeht nachstehender Spruch: I.) Dem Herrn Josef F. und Konsorten, wohnhaft ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10. September 2001 beantragte die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei der Bezirkshauptmannschaft K (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage für ein neues Siedlungsgebiet in der Ortschaft E mit einer Wasserentnahme aus einem Schachtbrunnen auf dem Grundstück Nr. 8/1 der KG L. Nach der Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerde sind die Beschwerdeführer Eigen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2; Beachte Hier: die Bf haben Parteistellung, da sie ein verbüchertes Wasserbezugsrecht zur Nutzung des Brunnens besitzen (Hinweis E vom 22. März 2001, 98/07/0129) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0195 E 8. April 1997 VwSlg 14654 A/1997 RS 4 Stammrechtssa... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0195 E 8. April 1997 VwSlg 14654 A/1997 RS 4
(Hier: ersessenes Wasserbezugsrecht) Stammrechtssatz Nutzungsbefugnisse gemäß § 5 Abs 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern könne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §481;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Derjenige, der über ein grundbücherlich gesichertes Nutzungsrecht an einem Privatgewässer verfügt, hat Parteistellung im Wasserrechtsverfahren (Hinweis 22. März 2001, ... mehr lesen...
Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §472;ABGB §509;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ist Gegenstand einer Vereinbarung die Übertragung des Eigentumsrechts an näher bezeichneten Liegenschaftsanteilen unter der Auflage des Fruchtgenusses an diesen Anteilen für den Übergeber, dann liegt damit ein Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG vor. Dem steht nicht entgegen... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 13. Juni 1995 stellte die Beschwerdeführerin an die Agrarbezirksbehörde K (AB) den Antrag auf Ablösung der der mitbeteiligten Partei zustehenden und über die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Parzelle 476/1, KG N., führenden unverbücherten Dienstbarkeit des Fahrtrechtes mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Bewirtschaftung der ostseitig gelegenen Grundstücke der mitbeteiligten Partei gemäß § 34 Kärntner Wald- und Weideservituten-Landesgesetz (ARLG) dur... mehr lesen...
Index: L66102 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitKärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §472;WWSGG;WWSLG Krnt 1920; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0091 E 14. Dezember 1993 RS 2 Stammrechtssatz Zweck des Krnt WWSLG, LGBl 1920/41, sowie der aufgrund des WWSGG erlassenen Landesgesetze ist die behördliche Neuordnung der Waldservituten und Weidese... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. August 1997 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (kurz: BH) folgenden Antrag: "Ich, JK, bin laut Grundbuch wasserbezugsberechtigt an der T-Quelle auf der Gp. 1597/1 und beantrage gem. § 34 Abs. 1 WRG die Feststellung des Quellschutzgebietes lt. beiliegenden Lageplan. In der Beilage befindet sich der Bescheid der BH-Schwaz als Wasserrechtsbehörde vom 08. 06. 1953, Zl. I-1221/3 Abs. II Zi. 5, in welchem das Ausmaß des Quellschutzgebietes... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs. 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, zu dem das Privatgewässer gehört, beruhen, sondern können auch auf andere Titel, wie etwa eine verbücherte Dienstbarkeit gestützt sein. Nicht in Betracht kommt eine bloß ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §481;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Hat jemand ein verbüchertes Recht auf Wasserbezug aus einer Quelle (auf einem fremden Grundstück) aufzuweisen, so steht ihm ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 9. September 1998 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß § 9 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Trinkwasserversorgungsanlage für das Objekt auf dem Grundstück Nr. 64/2 der KG Fusch erteilt. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Sie brachte vor, der Bescheid beruhe auf dem Einrei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. März 1997 räumte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) über Antrag der mitbeteiligten Parteien zugunsten von in deren Eigentum stehenden Grundstücken gemäß §§ 1, 2 und 3 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1970, LGBl. Nr. 40 (GSLG 1970) ein land- und forstwirtschaftliches Bringungsrecht auf näher bezeichneten Grundstücken, darunter auf dem im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstück 951 der KG Sillian nach Maßgab... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §472;ABGB §484;GSGG §1;GSGG §2;GSLG Tir §1 Abs1;GSLG Tir §1 Abs2;GSLG Tir §2 Abs1;GSLG Tir §3 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bringungsrechte weisen bezüglich Inhalt und Funktion weit gehende Ähnlichkeiten mit privaten Dienstbarkeiten auf. Dies legt es na... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0195 4
VwSlg 14654 A/1997 Stammrechtssatz Nutzungsbefugnisse gemäß § 5 Abs 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern können auch auf andere Titel gestützt sein.... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 5. April 1993 die Bewilligung zur Beschneiung der Hochlagen ihres Skigebietes erteilt. Im Jahr 1996 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der wasserrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung der Beschneiung auf die Talabfahrt und die zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeiten auf Grundstücken der Beschwerdeführer. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §365;ABGB §472;AVG §38;VwRallg;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63;
Rechtssatz: Zwangsrechte dürfen nicht eingeräumt werden, so lange nicht feststeht, daß ihrer Ausübung nicht Hindernisse nach anderen Gesetzen entgegenstehen. Dies ist von der Beh erforderlichenfalls im Wege eine... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §365;ABGB §472;WRG 1959 §32;WRG 1959 §63;
Rechtssatz: Eine zwangsweise Einräumung einer Dienstbarkeit stellt eine Enteignung dar (Hinweis E VfGH 10.12.1997, B 1961/96). Eine solche Zwangsrechtseinräumung wäre nicht zulässig, wenn vom eingeräumten Recht deswegen nicht Gebrauch gemacht werden könnte, weil (auch) eine Bewilligu... mehr lesen...
Am 6. April 1993 suchte der Erstmitbeteiligte um die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung von drei Werbetafeln auf dem Grundstück Nr. 947/33, EZ 408, KG Spittal an der Drau, an. Die Beschwerdeführer sind die Eigentümer des unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Grundstückes Nr. 947/32, EZ 328, KG Spittal an der Drau. Sie sind die Berechtigten aufgrund einer am 30. August 1927 zwischen ihrem Rechtsvorgänger und der Rechtsvorgängerin des Eigentümers der nunmehrigen Baupa... mehr lesen...
Der mitbeteiligte Bauwerber ist Eigentümer des im Bauland gelegenen Grundstückes Nr. 333/2, EZ 631, KG Latschach am Faaker See. Der Beschwerdeführerin gehören die im Südwesten bzw. Westen an dieses Grundstück nicht unmittelbar anschließenden Grundstücke Nr. 361 und 356/3, EZ 52, KG Latschach am Faaker See. Auf Grund eines Übereinkommens aus dem Jahre 1952 ist bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin EZ 52 als dem dienenden Gut die Dienstbarkeit des Fahrens auf dem bestehenden W... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §472;AVG §8;BauO Krnt 1969 §13 Abs1;BauO Krnt 1969 §18 Abs1;BauO Krnt 1969 §18 Abs4;BauO Krnt 1992 §15 Abs1;BauO Krnt 1992 §21 Abs1;BauO Krnt 1992 §21 Abs7;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/05/0062 4
(h... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §472;AVG §8;BauO Krnt 1969 §13 Abs1;BauO Krnt 1969 §18 Abs1;BauO Krnt 1969 §18 Abs4;BauO Krnt 1992 §15 Abs1;BauO Krnt 1992 §21 Abs1;BauO Krnt 1992 §21 Abs7;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/05/0062 3
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Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...