RS Vwgh 2001/3/22 98/07/0129

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Veröffentlicht am 22.03.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §472;
ABGB §481;
AVG §8;
VwRallg;
WRG 1959 §102 Abs1 lita;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §3 Abs1 lita;
WRG 1959 §34 Abs1;
WRG 1959 §5 Abs2;

Rechtssatz

Hat jemand ein verbüchertes Recht auf Wasserbezug aus einer Quelle (auf einem fremden Grundstück) aufzuweisen, so steht ihm ein Recht auf Stellung eines Antrages nach § 34 Abs. 1 WRG zum Schutz der Quelle zu. Er hat auch nach § 102 Abs. 1 lit. a WRG als Antragsteller Parteistellung in diesem Verfahren. Es kommt dabei - im Hinblick auf die gegenständliche Nutzung eines Privatgewässers nach § 5 Abs. 2 WRG - nicht darauf an, ob für diese Nutzung ein Wasserrecht nach dem WRG verliehen wurde.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitWasserrechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998070129.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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