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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §472;Rechtssatz
Hat jemand ein verbüchertes Recht auf Wasserbezug aus einer Quelle (auf einem fremden Grundstück) aufzuweisen, so steht ihm ein Recht auf Stellung eines Antrages nach § 34 Abs. 1 WRG zum Schutz der Quelle zu. Er hat auch nach § 102 Abs. 1 lit. a WRG als Antragsteller Parteistellung in diesem Verfahren. Es kommt dabei - im Hinblick auf die gegenständliche Nutzung eines Privatgewässers nach § 5 Abs. 2 WRG - nicht darauf an, ob für diese Nutzung ein Wasserrecht nach dem WRG verliehen wurde.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitWasserrechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998070129.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015