Mit dem im Titelverfahren ergangenen erstinstanzlichen Bescheid des Bürgermeisters von Grünbach vom 9. Oktober 2000 wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, das auf einem näher bezeichneten Grundstück in Holzriegelbauweise errichtete Gebäude mit den Außenabmessungen von ca. 4,5 x 7,5 m, abgedeckt mit einer Satteldachkonstruktion mit einer Traufenhöhe von ca. 1,8 m und einer Firsthöhe von ca. 4,0 m, innerhalb einer Frist von einem Monat ab Rechtskraft des Bescheides abzutragen und somit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §432;ABGB §433;ABGB §434;ABGB §435;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Als einzig rechtswirksame Art für den Eigentumserwerb (durch Übertragung) an einem Überbau kommt die Hinterlegung einer entsprechenden Urkunde bei Gericht in Betracht (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 16. September 1997, Zl. 97/05/0121, und vom 28. Juni 2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt auf dem Grundstück 2765/3, KG A, EZ 97, eine Buntpapierfabrik. Der Strom für diese Buntpapierfabrik wird durch die "Aumühle" ("Wasserkraftwerk L") auf Grundstück 2765/6, KG A, EZ 97, erzeugt. Die F-GmbH ist seit dem Jahr 2001 Eigentümerin dieser beiden Grundstücke. Aus den in den Verwaltungsakten erliegenden Plänen ergibt sich, dass sich das gegenständliche Wasserkraftwerk vormals auf der Baufläche Nr. .127 befand; diese Baufläche bildet jetzt eine... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §297;ABGB §353;ABGB §417;ABGB §435;WRG 1959 §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0012 E 14. Mai 1997 VwSlg 14677 A/1997 RS 2 Stammrechtssatz Aus § 297 und § 417 f ABGB folgt, daß Bauwerke grundsätzlich Bestandteil der Liegenschaft, auf der sie errichtet sind, werden. Unter Bauwerk ist dabei grundfest Errichtetes ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 2. August 2001 wurde gemäß § 54 Abs. 5 der Bauordnung für Wien (BO) ausgesprochen, dass die Gehsteigherstellung aus verkehrs- und bautechnischen Gründen im Auftrag der Stadt Wien zu Lasten des Beschwerdeführers als Eigentümer der Baulichkeiten auf einer näher genannten Liegenschaft erfolgt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung, in der er insbesondere bestritt, Eigentümer der gegenständlichen Baulichkeiten zu sei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1466;ABGB §435;
Rechtssatz: Für einen originären Eigentumserwerb an bestehenden Superädifikaten ist keine Urkundenhinterlegung bei Gericht erforderlich. Ein solcher originärer Eigentumserwerb kommt auch durch Ersitzung in Frage (vgl. die bei Dittrich/Tades, ABGB I, 36. Auflage, S. 622 unter E 16 zu § 435 ABGB und S. 2620 unter E 1 zu § 1466 ABGB w... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und zwei Vertragspartner lösten (mit Rücksicht auf eine bei einem dieser beiden Vertragspartner eingetretene Insolvenz) mit Vereinbarung vom 24. Juli 1996 ein den beiden Vertragspartnern im Jahr 1991 auf 30 Jahre eingeräumtes Baurecht einvernehmlich mit Wirkung vom 31. Mai 1996 vorzeitig auf. Als Gegenleistung für das auf dem betroffenen Grundstück befindliche, zuvor generalrenovierte Gebäude wurde neben der Zahlung eines Geldbetrages die Übernahme eines Kredito... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §435;BauRG 1912 §9;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §2 Abs2;
Rechtssatz: Für die Steuerbarkeit einer vorzeitigen, rechtsgeschäftlichen Aufhebung des Baurechtes treten in der Österreichischen Literatur Fellner (Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 51 Abs.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Bestandnehmerin (übereinstimmendes Vorbringen der Parteien: "Pächterin") der der mitbeteiligten Stadtgemeinde gehörigen Grundstücke Nr. 152/147 und 152/229 (Mühlgasse 4A), inneliegend der Liegenschaft EZ 451, KG Schwechat. Entlang der nordwestlichen bzw. südwestlichen Grundstücksgrenze ist ein von der Beschwerdeführerin in Massivbauweise ausgeführtes Wohngebäude im Ausmaß von 14,60 m x 10,10 m errichtet. Dieses eingeschossige, nicht unterkellerte Gebäud... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §435;UHG 1974 §19;
Rechtssatz: Die Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat bedarf einer Urkundenhinterlegung nach dem Urkundenhinterlegungsgesetz (Hinweis E 16.9.1997, 97/05/0121, BauSlg 199/1997, und E 1.9.1998, 98/05/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000050079.X04 ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/05/0121 E 16. September 1997 RS 1
(hier nur erster Satz; hier betreffend § 35 Abs 2 Z 3 NÖ BauO 1996) Stammrechtssatz Ein Superädifi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Himberg vom 7. März 1987 wurde der J.F. sowie der Beschwerdeführerin aufgrund der vorgelegten Pläne und Baubeschreibungen gemäß § 101 Abs. 1 der NÖ Bauordnung 1976 mit Zustimmung der Grundeigentümer unter Nebenbestimmungen die "befristete Baubewilligung (bis 7. März 1992) zur Errichtung einer Reithalle" auf dem Grundstück Nr. 2146 der Liegenschaft EZ 521, KG Himberg, Industriestraße K 193, erteilt. Aufgrund einer im Akt der Baubehörde ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §435;BauO NÖ 1976 §113 Abs2 Z3 lita;BauRallg;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Bauauftrages gemäß § 113 Abs 2 Z 3 lit a NÖ BauO 1976 darf nur an den Eigentümer des betroffene... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist aufgrund eines genossenschaftlichen Nutzungsvertrages mit der Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft Altmannsdorf und Hetzendorf reg. Gen.m.b.H. Mieter des Hauses auf der Liegenschaft in Wien XIII, Trabertgasse 14, EZ 892, Stammeinlage der Baurechtseinlage EZ 895, KG Speising. Die Liegenschaft steht im Eigentum der Stadt Wien, die der bezeichneten Genossenschaft das Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes, RGBl. Nr. 86/1912, bis 31. Dezember 2012 eingeräumt ha... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;
Rechtssatz: Entscheidend für die Qualifikation als Überbau ist in erster Linie die Absicht... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/16 97/05/0121 1
(Hier kann nicht nur aufgrund des äußeren Ersche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer der zu 95/13/0174 protokollierten Beschwerde, identisch mit den Zweit- und Drittbeschwerdeführern der zu 95/13/0171 protokollierten Beschwerde, sind ein Ehepaar (in der Folge kurz: Ehepaar). Sie erwarben am 23. Juni 1986 eine Liegenschaft in Wien, auf welcher sich zum Zeitpunkt des Erwerbes neun Gebäude befanden. Im Anschluß an den Erwerb dieser Liegenschaft wurde eine Tätigkeit entfaltet, die in der Vermietung von Gebäuden und sonstigen Liegenschaftsteilen, in de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §297;ABGB §435;ABGB §48 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0174
Rechtssatz: Daß die Bezeichnung eines Objektes in einem Vertragswerk als Superädifikat genügen kann, ein solches Objekt zu einem Superädifi... mehr lesen...
Mit "Mietvertrag" vom 22. Mai 1978 hat Josef Carda als grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 421, Katastralgemeinde Untersievering, Haus Nr. 61, Sieveringerstraße 118, mit den Grundstücken Nr. 29 Baufläche, Nr. 30/1 Garten und Nr. 234/1 Garten sämtliche Räume, die zu dem auf dieser Liegenschaft betriebenen Gastwirtschaftsunternehmen gehören, "vermietet". Die Bestandräumlichkeiten wurden umschrieben mit: "Schankraum, Gastraum, Extrazimmer, ehemaliges Espressostüberl, W... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;
Rechtssatz: Ein Superädifikat liegt nur dann vor, wenn dem Erbauer erkennbar die Belassung... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §434;ABGB §435;UHG 1974;
Rechtssatz: Das Formerfordernis der Hinterlegung iSd § 434 ABGB besteht nur für die Übertragung, nicht für den ursprünglichen Erwerb (zB durch Errichtung von Baulichkeiten auf fremdem Grund mit Zustimmung des Grundeigentümers; Hinweis Urteil OGH 13.2.1985, SZ 58/53). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §435;UHG 1974 §19;
Rechtssatz: Als einzig gültige Art für den Erwerb des Eigentums am Überbau - vom erstmaligen Eigentumserwerb abgesehen - kommt jedoch gemäß § 435 ABGB iZm dem UHG nur die Hinterlegung einer Urkunde über ein Bauwerk gemäß § 19 UHG in Betracht (Hinweis Urteil OGH 13.2.1985, SZ 58/23). European... mehr lesen...
Das Bundesdenkmalamt stellte mit Bescheid vom 3. Dezember 1993 gemäß § 2 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes (BGBl. Nr. 533/1923 in der Fassung des BGBl. Nr. 473/1990 - DMSG) von Amts wegen fest, daß an der Erhaltung des Bahnhofspostamtes in Villach ein öffentliches Interesse tatsächlich gegeben sei. Zur Begründung: wurde ausgeführt, das in Rede stehende Gebäude stehe im Eigentum der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahndirektion Villach). Das öffentliche Interesse an seiner Erhaltung... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)56/03 ÖBB77 Kunst Kultur
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BundesbahnG 1992 §17 Abs1;DMSG 1923 §3 Abs3;
Rechtssatz: Mit der im § 17 Abs 1 BundesbahnG 1992 angeordneten Vermögensübertragung wurde keine Ausnahme vom (zwingenden) Grundsatz des § 297 ABGB, wonach auf Dauer bestimmte Bauwerke unselbständige Bestandteile der Liegenschaft sind, geschaffen; Bauwerke - soweit ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)77 Kunst Kultur
Norm: ABGB §297;ABGB §435;DMSG 1923 §3 Abs3;
Rechtssatz: Die Annahme von Superädifikaten setzt voraus, daß diese Objekte nicht in der Absicht aufgeführt wurden, daß sie stets auf dem betreffenden Grundstück bleiben sollten. Eine allenfalls fehlende Absicht des Erbauers (die bereits vor der Bauführung bestehen muß), die Bauwerke für ihre ganz na... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 1. April 1993 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde gemäß "§ 28 Abs. 1 und 5 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36/1992" (in der Folge: Bgld TourismusG 1992) dem Beschwerdeführer für eine näher bezeichnete Ferienwohnung Tourismusabgabe für das Jahr 1992 in der Höhe von S 1.600,-- vor. In der dagegen erhobenen Berufung rügte der Beschwerdeführer im wesentlichen das Fehlen einer über die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes... mehr lesen...
Index: L74001 Fremdenverkehr Tourismus Burgenland20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §435;TourismusG Bgld 1992 §28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0367 E 26. Juni 2000
Rechtssatz: Zwar erfolgt die Übertragung des Eigentums an Superädifikaten durch Urkundenhinterlegung bei Gericht, der ursprüngliche Erwerb erfolgt aber durch Errichtung des Bauwerks ohne Urku... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Marktgemeinde, wurde 1985 eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1979 bis 1983 durchgeführt. Bei dieser wurde u.a. festgestellt, die Beschwerdeführerin habe 1981 auf einer von einer Agrargemeinschaft gepachteten Liegenschaft mit der Errichtung einer Bootshafenanlage und einer Badeanlage mit Restaurant begonnen; 1983 sei die Bautätigkeit eingestellt worden, eine Weiterführung der Errichtung der Anlage sei nicht mehr erwogen worden. In d... mehr lesen...