1 Zum bisherigen Verfahrensgang in der gegenständlichen Angelegenheit wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 2018, Ra 2016/05/0109, verwiesen. Zusammengefasst ergibt sich Folgendes: 2 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich (LVwG) vom 10. August 2016 war u.a. die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde A. vom 11. Dezember 2015, mit welchem u.a. dem Revisionswerber im innergemei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §435B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/05/0252 B 29. Jänner 2021 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine bestimmte bauliche Anlage ein Superädifikat ist, betrifft den jeweiligen Einzelfall. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nu... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §435B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/05/0252 B 29. Jänner 2021 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine bestimmte bauliche Anlage ein Superädifikat ist, betrifft den jeweiligen Einzelfall. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nu... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Mit Berufungsbescheid des Gemeindevorstands der Marktgemeinde H vom 5. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber als Eigentümer eines Superädifikates (Badehaus und Nebengebäude) gemäß § 35 Abs. 2 Z 2 NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) verpflichtet, das im nordwestlichen Bereich einer näher bezeichneten Liegenschaft errichtete Nebengebäude (Holzhütte mit raumbildender Überdachung) und näher bezeichnete Zubauten (Abstellraum, Schlafzimmer und Heizraum, Vorraum) zum Badehaus bis 28. F... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §294ABGB §297ABGB §435BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2BauRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/05/0158 B 2. August 2018 RS 2 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Beseitigung eines vorschriftswidrigen Baues trifft de... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §294ABGB §297ABGB §435BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2BauRallg
Rechtssatz: Eine Rechtsverletzung des Revisionswerbers, dem der Abbruchauftrag als Eigentümer des Superädifikates erteilt wurde, könnte durch den Umstand einer re... mehr lesen...
1 Im Akt befindet sich ein Einreichplan für den Neubau eines Kleingartenwohnhauses auf Parzelle 32 einer näher genannten Liegenschaft mit dem Vermerk der Magistratsabteilung 37-Baupolizei vom 1. August 2014, dass dieses Bauvorhaben im Umfang der Bestimmungen des § 8 des Wiener Kleingartengesetzes als mit rechtskräftigem Bescheid gemäß § 70 der Bauordnung für Wien (BO) bewilligt gilt. Als Grundstückseigentümer hat die Magistratsabteilung 69 folgenden Vermerk vom 7. März 2014 angeb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin als Eigentümerin der Baulichkeit auf einer näher bezeichneten Liegenschaft gemäß § 129 Abs. 2 und Abs. 4 der Bauordnung für Wien (BO) der Auftrag erteilt, "(d)ie auf ihrer gesamten Länge von ca. 27 m schadhafte Einfriedungsmauer und Stützmauer entlang der T(...)gasse (...) instand setzen zu lassen". Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, vom bautechnischen Sachverständigen ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §297;ABGB §417;ABGB §418;ABGB §434;ABGB §435;AVG §59 Abs1;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;BauRG 1912 §6; ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/05/0027 E 23. Juli 2009 RS 3 (hier:... mehr lesen...
I. Die beschwerdeführende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2764, KG L., wozu das Grundstück Nr. 2713/5 gehört. Der B.-fonds ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes Nr. 2713/1, das ob der Liegenschaft EZ 885, KG L., eingetragen ist. Die I.-KG ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 2702/41, das ob der EZ 2955 derselben KG eingetragen ist. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 13. September 2011 wurde der beschwerdeführenden Parte... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §300;ABGB §435;BauO OÖ 1994 §48;
Rechtssatz: Gemäß § 297 ABGB gehören zu einer Liegenschaft grundsätzlich auch die darauf errichteten Bauwerke ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. August 2003 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde der Rechtsvorgängerin der C Privatstiftung die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Nr. 43/8, EZ. 39, KG A, und eines Betriebsgebäudes einschließlich Stallung und Garage auf dem Grundstück Nr. 43/3, EZ. 39, KG A. Am 18. November 2008 langte bei der mitbeteiligten Marktgemeinde eine Teilfertigstellunganzeige der C Privatstiftung ein, in welcher die... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §434;ABGB §435;BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Zur Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat bedarf es jedenfalls der Urkundenhinterlegung bei Gericht gemäß §§ 434 f ABGB. Für einen originären Eigentumserwerb an Superädifi... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführer und Mag. T. sind gemeinsam Eigentümer der Liegenschaft EZ 375, KG O., mit der Anschrift W. Straße 119 in Wien, wozu u.a. das Grundstück Nr. 501/7 gehört. Mit Bescheid vom 9. April 2013 traf der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37 (im Folgenden: MA 37), den folgenden Ausspruch: "Der Magistrat erteilt gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien (BO) den Eigentümern der Baulichkeit auf der im Betreff: genannten Liegenschaft (Grundstück Nr. 501/7) nachs... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein benützt ein Grundstück im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde, welches im Eigentum der Eltern des Vereinsobmannes steht. Nachdem der Baubehörde bekannt geworden war, dass auf dem Grundstück Bautätigkeiten durchgeführt würden, erfolgte durch den Bürgermeister ein Ortsaugenschein am 25. April 2006 unter Beiziehung eines amtlichen Sachverständigen. Der Sachverständige führte aus (Befund), das Grundstück sei im Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesen, Tei... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BauG Stmk 1995 §41 Abs3;BauRallg;BauRG 1912 §1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Beseitigungsauftrag ist an den Eigentümer der baulichen Anlage zu r... mehr lesen...
Die zweitbeschwerdeführende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 36, Grundbuch 01108 Unterlaa, bestehend aus dem Grundstück Nr. 473 Baufläche, Klederinger Straße 174. Mit Verfügung des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 3. November 2005 wurde die erstbeschwerdeführende Partei "als Bauwerberin" in der "Angelegenheit" "nicht genehmigter Zubau auf der Liegenschaft 10 Bez. Klederinger Straße 174" für den 30. November 2005 geladen. In der Verhandlungsschrift wurde als "Eigentüme... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §297;ABGB §417;ABGB §418;ABGB §434;ABGB §435;AVG §59 Abs1;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;BauR... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 24. Mai 2004 wurde der Beschwerdeführerin als "Eigentümerin der Baulichkeit", errichtet auf den Liegenschaften EZ 6, 99 und 631, je KG Groß Jedlersdorf II, Wien 21, Prager Straße 38, der auf § 129 Abs. 10 Bauordnung für Wien gestützte Bauauftrag erteilt: "Binnen einer Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides sind der ca. 4,50 m x 5,00 m große, ebenerdige Zubau mit Stiegenaufgang östlich des bestehenden... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §432;ABGB §433;ABGB §434;ABGB §435;VVG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/05/0002 E 22. November 2005 RS 1 Stammrechtssatz Als einzig rechtswirksame Art für den Eigentumserwerb (durch Übertragung) an einem Überbau kommt die Hinterlegung einer entsprechenden Urkunde bei Gericht in Betracht (vgl. die hg. Erkenntn... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen einen vom Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 17. Juni 2003 abgewiesen, mit welchem dem Beschwerdeführer gemäß § 41 Abs. 3 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 (Stmk BauG) der Auftrag erteilt worden war, ein auf einer näher angeführten Liegenschaft im Gemeindegebiet der mitbeteiligten Gemeinde errichtetes Holzhaus im Ausmaß von 9 m x 6 m b... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §435;AVG §59 Abs1;BauG Stmk 1995 §41 Abs3;BauRallg;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall sind die Baubehörden und die belangte Behörde - vom Beschwerdeführer unbestritten - davon ausgegangen, dass die gegenst... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 294/14 Baufläche, Dinsfüßlweg 6, der Liegenschaft EZ 4317, Grundbuch 01405 Ottakring. Im A2-Blatt dieser Liegenschaft ist unter OZ 12 die Verpflichtung zur Herstellung der Höhenlage und zur Übergabe gemäß Punkt 1. des Bescheides vom 17. September 1980 und unter OZ 13 die Verpflichtung zur Übergabe gemäß Punkt 2. des Bescheides vom 17. September 1980 eingetragen. Die zweit- und drittbeschwerdeführenden Parteien sind Eigentüme... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §297;ABGB §435;BauO Wr §17 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/05/0183 ... mehr lesen...