RS Vwgh 1997/9/9 94/09/0262

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Veröffentlicht am 09.09.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
56/03 ÖBB
77 Kunst Kultur

Norm

ABGB §297;
ABGB §435;
BundesbahnG 1992 §17 Abs1;
DMSG 1923 §3 Abs3;

Rechtssatz

Mit der im § 17 Abs 1 BundesbahnG 1992 angeordneten Vermögensübertragung wurde keine Ausnahme vom (zwingenden) Grundsatz des § 297 ABGB, wonach auf Dauer bestimmte Bauwerke unselbständige Bestandteile der Liegenschaft sind, geschaffen; Bauwerke - soweit ihnen nicht die Qualifikation eines Superädifikats zukommt - sind damit auch im Anwendungsbereich des § 3 Abs 3 DSchG dem grundbücherlichen Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen (Hinweis E 25.6.1990, 90/09/0032, VwSlg 13235 A/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994090262.X04

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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