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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §297;Rechtssatz
Mit der im § 17 Abs 1 BundesbahnG 1992 angeordneten Vermögensübertragung wurde keine Ausnahme vom (zwingenden) Grundsatz des § 297 ABGB, wonach auf Dauer bestimmte Bauwerke unselbständige Bestandteile der Liegenschaft sind, geschaffen; Bauwerke - soweit ihnen nicht die Qualifikation eines Superädifikats zukommt - sind damit auch im Anwendungsbereich des § 3 Abs 3 DSchG dem grundbücherlichen Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen (Hinweis E 25.6.1990, 90/09/0032, VwSlg 13235 A/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994090262.X04Im RIS seit
07.06.2001