Im Jahre 1961 stand die Klägerin, welche damals noch die Firmenbezeichnung "R. & W.-AG." geführt hat, die aber später in "F.- AG." geändert worden ist, in Geschäftsverbindung mit der S.-Werke-Ges. m. b. H. Da ihr die ungünstige wirtschaftliche Situation der letzteren bekannt wurde, war sie nur mehr gegen eine besondere Sicherstellung bereit, weitere Warenkredite zu gewähren. Aus diesem Gründe: wurde ein Vertreter der Klägerin nach I. (Österreich) gesandt, um Besprechungen wegen ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §452 A
Rechtssatz: Bei einer 2 1/2 Tonnen schweren Maschine ist mit Rücksicht auf ihre durch das Gewicht bedingte schwere Beweglichkeit eine körperliche Übergabe untunlich und daher eine symbolische Übergabe zulässig, und zwar auch dann, wenn die Maschine nicht im Boden verankert ist. In einem solchen Fall kann Sicherungseigentum dadurch erworben werden, dass mit Übergabs- und Übernahmswillen an gut sichtbarer Stelle an der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Die schenkungsweise Abtretung einer nicht an ein Papier gebundenen Forderung wird wirksam, wenn der ursprüngliche Gläubiger den Schuldner hievon verständigt. Entscheidungstexte 7 Ob 192/63 Entscheidungstext OGH 11.09.1963 7 Ob 192/63 Veröff: EvBl 1963/465 S 630 8 Ob 164/66 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427
Rechtssatz: Eine symbolische Übergabe nach § 427 ABGB ist ausgeschlossen, wenn die körperliche Übergabe möglich und tunlich ist ( vgl. auch SZ XXVII 18 ). Entscheidungstexte 7 Ob 98/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 7 Ob 98/63 3 Ob 116/69 Entscheidungstext OGH 29.10.1969 3 Ob 116/69 EvBl 1970/109 S 180 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427
Rechtssatz: Die symbolische Übergabe ist nicht möglich, wenn sich die Sachen im Zeitpunkt der Übergabe nicht in der Gewahrsame des Eigentümers befanden ( vgl. SZ XXII 27 ). Entscheidungstexte 7 Ob 98/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 7 Ob 98/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS00127... mehr lesen...
Die Klägerin war die Lebensgefährtin des Bruno Sch. Ihr Verhältnis zu ihm war bis zu seinem Tode gut und herzlich. Schon im Jahre 1956 äußerte der Erblasser die Absicht, zugunsten der Klägerin eine Lebensversicherung abschließen zu wollen. Es kam sodann zur Errichtung eines Versicherungsvertrages auf Er- und Ableben, wobei die Polizze auf den Überbringer ausgestellt wurde. Bruno Sch. übergab sie der Klägerin mit den Worten, daß die Polizze ihr gehöre. Sie nahm sie an sich und verwahrt... mehr lesen...
Norm: ABGB §358ABGB §426ABGB §427EO §37 Ae
Rechtssatz: Zur Frage der Übergabe bei Sicherungsübereignung. Entscheidungstexte 3 Ob 61/62 Entscheidungstext OGH 28.06.1962 3 Ob 61/62 EvBl 1962/507 S 658 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0000850 Dokumentnummer JJR_19620628_OGH0002... mehr lesen...
Hans V. war Pächter des dem Stefan. G. gehörigen Geschäftes. Der Kläger führt zur Hereinbringung einer Forderung gegen Hans V. Exekution durch Pfändung und Verkauf von Fahrnissen. Hiebei wurden die im Pfändungsprotokoll 19 E 2022/59 unter PZ. 4-8 verzeichneten Gegenstände gepfändet. Hans V., der in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen war, bezog von der Erstbeklagten Kommissionsware. Später gab sie ihm ein Darlehen von 58.000 S. Er verpflichtete sich, bestimmte Stücke der Einric... mehr lesen...
Norm: ABGB §427KFG 1955 §35 Abs2 lita
Rechtssatz: Die Angaben über den rechtsmäßigen Besitz an einem Kraftwagen in den Kraftwagenpapieren sind für die zivilrechtliche Beurteilung der Eigentumsverhältnisse an den Kraftwagen nicht entscheidend (wie 6 Ob 178/59). Entscheidungstexte 3 Ob 431/59 Entscheidungstext OGH 26.10.1959 3 Ob 431/59 Veröff: ZVR 1960/122 S 86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427
Rechtssatz: Unter den im § 427 ABGB genannten Urkunden, wodruch das Eigentum dargetan wird, sind nur Dispositiv -, nicht aber Beweisurkunden zu verstehen. Entscheidungstexte 6 Ob 134/59 Entscheidungstext OGH 29.05.1959 6 Ob 134/59 EvBl 1959/334 S 578 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §427ABGB §918EVHGB Art8 Nr21HGB §373
Rechtssatz: Die Vereinbarung daß ein Akkreditiv zu erstellen sei, macht den Käufer vorleistungspflichtig. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht nach, so gerät er in Leistungsverzug und verschafft dem Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Kündigt der Verkäufer in diesem Fall einen Weiterverkauf der Ware an, so ist das als eine Androhung des Rücktrittes vom Vertrag, nicht a... mehr lesen...
Norm: ABGB §427
Rechtssatz: Die Anbringung von Merkmalen an der Sache wodurch jedermann erkennen kann, daß sie einem anderen überlassen wurde, genügt nur dann zur Übergabe, wenn der Übernehmer zur unbedingten Verfügung über sie berechtigt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 131/59 Entscheidungstext OGH 25.04.1959 1 Ob 131/59 JBl 1959,547 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FABGB §427
Rechtssatz: Da der Typenschein weder Bestandteil noch Zugehör des Kraftwagens ist, kann nicht angenommen werden, daß der Käufer, dem der Kraftwagen ohne Typenschein übergeben wurde, Eigentümer der Typenbescheinigung geworden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 111/59 Entscheidungstext OGH 25.03.1959 2 Ob 111/59 ZVR 1960/14 S 14 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §312ABGB §427NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: In dem Betreten des Grundstückes und Einsetzen eines Pflockes zur Bezeichnung der Grenze liegt eine wirkliche Übergabe des abzutrennenden Grundstücksteiles. Entscheidungstexte 1 Ob 46/59 Entscheidungstext OGH 18.02.1959 1 Ob 46/59 6 Ob 810/80 Entscheidungstext OGH 13.05.1981 6 Ob 810... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 AABGB §427ABGB §918
Rechtssatz: Fensterverschlußgarnituren sind Gesamtsache. Der Käufer kann sich nicht einzelne Stücke aus einer Garnitur behalten und andere wegen nicht gehöriger Erfüllung zurückzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 405/58 Entscheidungstext OGH 26.11.1958 2 Ob 405/58 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §1392NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Die Verständigung des Verlages von der teilweisen Abtretungs des Anspruches auf Tantiemen an einen Dritten, die Vormerkung dieser Abtretung im Anteilsbuch des Verlages und die tatsächliche Erfüllung sind eine Übergabe der zedierten Forderung durch Zeichen i.S. des § 427 ABGB und daher eine "wirkliche" Übergabe, welche die Notariatsaktsform entbehrlich macht. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §452
Rechtssatz: Die Errichtung eines Notariatsakates und die Übergabe eines Verzeichnisses der verpfändeten Maschinen führt nicht zum Pfandrechtserwerb. Entscheidungstexte 7 Ob 569/56 Entscheidungstext OGH 14.11.1956 7 Ob 569/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0012795 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §959ABGB §1424ZPO §228 B4
Rechtssatz: Sparkasseneinlagen sind unregelmäßige Verwahrungsverträge, bei denen der Verwahrer Eigentümer wird. "Eigentum" des Erlegers an solchen Guthaben bedeutet daher Gläubigereigenschaft und Anspruchsberechtigung. Die Klage auf Feststellung der Gläubigerschaft ist bei dem sogenannten Prätendentenstreit zulässig. Sie ist der Klage auf Eigentumsfestellung wegen hartnäckiger Bestreitung ähnlich un... mehr lesen...
Norm: ABGB §427
Rechtssatz: Besitzübergang an offen lagernden Holzstämmen durch deren Bezeichnung. Entscheidungstexte 5 Os 618/56 Entscheidungstext OGH 10.07.1956 5 Os 618/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0012794 Dokumentnummer JJR_19560710_OGH0002_0050OS00618_5600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FABGB §367ABGB §427
Rechtssatz: Auch der redliche Erwerber eines Grundstückes erwirbt am Zubehör, das dritten Personen gehört, kein Eigentum. Entscheidungstexte 7 Ob 79/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 7 Ob 79/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0009955 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §427
Rechtssatz: Die Bezeichnung von Maschinen mit den Anfangsbuchstaben des Namen des Käufers nicht hinreichend ( entgegengesetzt: GlU 9300 ). Entscheidungstexte 3 Ob 198/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 3 Ob 198/55 1 Ob 670/55 Entscheidungstext OGH 16.11.1955 1 Ob 670/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §427ABGB §428
Rechtssatz: Das Ergreifen oder Berühren der Gegenstände, oder die Übergabe eines Verzeichnisses kann bei einer noch in der Hausgewahrsame des Übergebers verbleibenden Sache - noch dazu wenn dieser Zustand für längerer Zeit beabsichtigt ist - derivativen Besitzerwerb nicht herstellen ( 2 Ob 118/51 ). Entscheidungstexte 3 Ob 135/55 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Der Kläger hatte Ende April 1953 gegen Hildegard S. aus Warenlieferungen eine Forderung von mindestens 73.000 S. Am 8. Mai 1953 trat er mit ihr eine Vereinbarung dahin, daß er von ihr mit 125.000 S bewertete Textilmaschinen unter Anrechnung auf seine Forderung ins Eigentum übernehme, diese aber pachtweise weiter in ihrer Gewahrsame belasse. Am 26. Juni 1953 kam eine weitere Vereinbarung zustande, wonach ihr der Kläger das Recht einräumte, die Maschinen zurückzukaufen; sie sollten ihr ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427
Rechtssatz: Symbolische Übergabe bei Maschinen eines Strieckereibetriebes. Entscheidungstexte 7 Ob 12/55 Entscheidungstext OGH 09.03.1955 7 Ob 12/55 SZ 28/72 1 Ob 293/71 Entscheidungstext OGH 11.11.1971 1 Ob 293/71 Beisatz: Tischlereimaschinen (T2) = EvBl 1972/156 S 293 = QuHGZ 1972 4/110 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §452
Rechtssatz: Symbolische Übergabe eines Warenlagers zwecks Pfandrechtsbegründung. Entscheidungstexte 1 Ob 101/55 Entscheidungstext OGH 04.03.1955 1 Ob 101/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0012786 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 AABGB §427
Rechtssatz: Durch Aufnahme verschiedener Gegenstände in ein Verzeichnis wird eine Gesamtsache nicht geschaffen. Entscheidungstexte 1 Ob 269/54 Entscheidungstext OGH 14.04.1954 1 Ob 269/54 JBl 1954,514 6 Ob 226/71 Entscheidungstext OGH 06.10.1971 6 Ob 226/71 SZ 44/157 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 AABGB §427
Rechtssatz: Eine Wohnungseinrichtung ist nur dann als eine Gesamtsache anzusehen, wenn die Einrichtung durch gleichen Stil und gegenseitige Anpassung eine künstlerische Einheit bildet. Entscheidungstexte 1 Ob 269/54 Entscheidungstext OGH 14.04.1954 1 Ob 269/54 JBl 1954,514 3 Ob 221/97i Entscheidungste... mehr lesen...
Die Kläger begehren mit ihrer Klage die Vornahme der am 11. Juni 1951 bzw. 2. Februar 1953 bewilligten Exekution durch Pfändung und Verwahrung bezüglich der im Pfändungsprotokoll unter Postzahl 3 gepfändeten Eisenbahnwagen, unter Postzahl 4 gepfändeten Möbelwagenanhänger und unter Postzahl 18 gepfändeten Möbelwagen für unzulässig zu erklären, weil ihnen an diesen Gegenständen das Eigentumsrecht zustehe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, die beiden oberen Instanzen wiesen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §428
Rechtssatz: Keine wirksame Übertragung des Sicherungseigentums an Möbelwagen durch Bezettelung im Inneren desselben. Entscheidungstexte 3 Ob 807/53 Entscheidungstext OGH 27.01.1954 3 Ob 807/53 BA 1954/240 = SZ 27/18 3 Ob 375/58 Entscheidungstext OGH 25.09.1958 3 Ob 375/58 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIABGB §427ABGB §428
Rechtssatz: Die Sicherungsübereignung verfolgt wirtschaftlich nichts anderes als eine Pfandbestellung, daher sind - zumal eine gesetzliche Regelung fehlt - die für die Pfandbestellung im Gesetze vorgesehenen Formen der Übergabe einzuhalten. Deshalb kann Sicherungseigentum durch Besitzkonstitut nicht begründet werden. Es ist vielmehr nur dann wirksam zustandegekommen, wenn eine Gewahrsamsänderung vorgenommen ... mehr lesen...