Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 21. Dezember 2004, 26 S 118/04m, wurde über das Vermögen der B***** GmbH der Konkurs eröffnet. Die Beklagte gewährte der nunmehrigen Gemeinschuldnerin mit Vertrag vom 1. Oktober 2002 einen wiederholt ausnutzbaren Kontokorrentkredit mit einem Rahmen von 2 Mio EUR und einer Laufzeit bis 30. September 2007. Anfang des Jahres 2004 wurde der Kreditrahmen auf 2,4 Mio EUR erhöht. Der Kreditvertrag enthält unter dem Titel ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Berndt S*****, der nunmehrige alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin, installierte als Einzelunternehmer im Jahr 2000 im Haus des Beklagten eine Heizungsanlage, wofür der Beklagte 14.000 EUR bezahlte. Im Mai 2006 wurde ein neues Brennwertgerät eingebaut. Für diese - mängelfrei erbrachte - Leistung wurden 6.175 EUR (der Klagsbetrag) verrechnet. In der Folge löste Berndt S***** sein Geschäft auf; er führt dieses nunmehr als Geschäftsführer der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Dkfm L. F*****) Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden nur: Vermieterin) gab mit Beginn 1. Juli 2003 auf unbestimmte Zeit einen Teil einer ihr gehörenden Halle (492,35 m²) samt Außenbereich (ca 400 m²) und Infrastruktur (Brückenwaage und „sonstige Einrichtungen") an die Mieterin R***** GmbH (im Weiteren nur: Mieterin) in Bestand. Die Vermieterin war gleichzeitig auch Auftraggeberin der Mieterin für die Lohnvermahlung. Der Mietzins war variabel und hing von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §428
Rechtssatz: Bei der Besitzanweisung erklärt der Übergeber, für den ein Dritter die Sache entweder als bloßer Inhaber oder als Rechtsbesitzer innehat, dieser solle die Sache ab einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt einer Bedingung für den Übernehmer innehaben. Entscheidungstexte 7 Ob 214/08h Entscheidungstext OGH 22.10.2008 7 Ob 214/08h ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte aufgrund des - nicht in der Form eines Notariatsakts errichteten - Schenkungsvertrags vom 6. 11. 2007 (ua) die Einverleibung seines Eigentumsrechts ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Der Schenkungsvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: „III. Übergabe und Übernahme Die Übergabe und Übernahme des Schenkungsgegenstandes in den tatsächlichen Besitz und Genuss erfolgt am Tag der Unterfertigung dieser Vertragsurkunde und gleichzeitiger Über... mehr lesen...
Begründung: Über Wunsch des Erblassers folgte ihm Notar Dr. Hans Peter Zobl am 19. 12. 2005 das bei ihm hinterlegte Sparbuch mit einem Einlagestand von 100.000 EUR aus. Im Dezember 2005 vor Weihnachten übergab der Erblasser dem Beklagten dieses Sparbuch. Der Beklagte verwahrte das Sparbuch zunächst bei sich. Am 7. 9. 2006 übergab er das Sparbuch Notar Dr. Hans Peter Zobl zur Verwahrung mit dem Auftrag, dieses an ihn selbst nach dem Ableben des Erblassers gegen Vorlage einer Sterbe... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Bank wurde am 28. Juni 2006 zur Hereinbringung von 36.340 EUR sA die Zwangsversteigerung einer dem Lebensgefährten der Exszindierungsklägerin gehörigen Liegenschaft bewilligt. Auf der Liegenschaft wird ein Tischlereibetrieb mit verschiedenen Maschinen betrieben. Der im Exekutionsverfahren bestellte Sachverständige führte die Schätzung und Beschreibung der Liegenschaft sowie die Schätzung der Tischlereimaschinen durch und ermittelte einen Schätzwert der Mas... mehr lesen...
Begründung: Das auf die Herausgabe eines Sparbuchs mit einer Einlage von 30.999 EUR gerichtete Klagebegehren wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. Zu der von der Klägerin behaupteten Schenkung traf das Erstgericht die vom Berufungsgericht übernommenen Negativfeststellungen. Weder die Übergabe des Sparbuchs an die Klägerin noch eine Schenkungserklärung der Rechtsvorgängerin der Beklagten waren feststellbar (Ersturteil S 12). Rechtliche Beurteilung Die außero... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943BWG §31BWG §32BWG §40
Rechtssatz: Die Identifizierungspflicht nach dem BWG spielt für die Beurteilung der Frage, ob die Schenkung eines Sparbuches wirksam zustandegekommen ist, keine Rolle. Entscheidungstexte 8 Ob 22/07d Entscheidungstext OGH 21.05.2007 8 Ob 22/07d Beisatz: Ungeachtet der Identifizierungsvorschriften des BWG wird daher ein mit Losungswort v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war eine gute Bekannte und nächste Bezugsperson des am 19. 11. 2005 verstorbenen Walter A*****. Sie half diesem im Haushalt und betreute und pflegte ihn. Außer der Klägerin hatte Walter A***** niemand ihm Nahestehenden. Im Spätfrühjahr 2002 übergab Walter A***** der Klägerin zwei Sparbücher mit Einlageständen von EUR 35.000,-- und EUR 25.000,-- und teilte ihr gleichzeitig das Losungswort mit. Er erklärte der Klägerin, dass er ihr diese Sparbücher ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Peter C*****, vertreten durch Dr. Edwin Anton Payr, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ingrid C*****, vertreten durch Dr. Kurt Konopatsch und Dr. Sonja Jutta Sturm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Alfred H***** und Maria M***** enthält, wurde Johann F***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (2./) und des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (3./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Alfred H***** und Maria M***** enthält,... mehr lesen...
Begründung: Yan Pin L*****, der am 2. 12. 2003 verstorben ist, war Maler. Er lernte die Klägerin im Februar 2003 bei einer Ausstellung seiner Bilder kennen. Ab März 2003 unterhielten die beiden eine innige Liebesbeziehung, gingen aber (mangels einer Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft) keine Lebensgemeinschaft ein. Im Juni 2003 äußerte Herr L***** gegenüber der Klägerin, dass dieser nunmehr alle seine Bilder „gehören". Diese Äußerung wurde vom Genannten im Juli 2003 vor dem Zeug... mehr lesen...
Begründung: Die H***** & K***** OEG (= „Vertragpartner") schloss am 20. 10./18. 11. 1996 mit der Klägerin, die eine Brauerei betreibt, bzw deren Rechtsvorgängerin einen als „Lieferungsübereinkommen" bezeichneten Bierbezugsvertrag, der für die Absatzstätte H***** Sportbuffet für die Zeit ab Eröffnung auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen wurde. Der Vertragspartner räumte nach dieser Vereinbarung der Klägerin verbindlich und entgeltlich das Recht ein, für die erwähnte Absatz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die Mutter des Beklagten, war Eigentümerin mehrerer Liegenschaften. Am 18. 6. 2003 unterfertigten die Streitteile - die Unterschriften wurden notariell beglaubigt - einen nicht als Notariatsakt errichteten Schenkungsvertrag, mit dem die Klägerin dem Beklagten zwei Liegenschaften ins Eigentum übertragen sollte. Der Vertrag enthält unter anderem folgende Bestimmungen: “2. SCHENKUNGSVEREINBARUNG 2.1. Der Geschenkgeber hat unmittelbar vor Unterfertigu... mehr lesen...
Begründung: Der deutsche Unternehmer Dr. Peter K***** war seit 1986 im Zusammenhang mit der Finanzierung großer Bauprojekte mit Darlehensvolumina bis zu mehreren 100 Mio DM Darlehensnehmer bei der Beklagten, Filiale R*****, deren Filialleiter damals Josef S***** war. Josef S***** vermittelte Dr. K***** den Eindruck eines seriösen Bankers. Bereits im Jahr 1988 bat Josef S***** Dr. K***** um finanzielle Hilfe, welche dieser unter Hinweis auf eigene fehlende Mittel ablehnte. Josef S*... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Leasinggesellschaft stand mit den Gemeinschuldnerinnen in einer ständigen Geschäftsbeziehung. Danach konnten die KFZ-Händler und späteren Gemeinschuldnerinnen innerhalb eines vereinbarten Rahmens von 2 Mio S und später 8 Mio S Neuwagen an die klagende Leasinggesellschaft fakturieren, die den Gemeinschuldnerinnen (KFZ-Händlern) dann die Ankaufspreise zahlte. Eine Übergabe des Fahrzeuges erfolgte nicht, sondern nur des Typenscheines. Unmittelbar dazu wurden au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist unklar, wie die Klägerin in den Besitz des Banksparbuches gekommen ist. Ihr war aber jedenfalls das (richtige) Losungswort des Banksparbuches nicht bekannt. Nach der eigenen Aussage der Klägerin (AS 55) wurde ihr das Banksparbuch mit der Bekanntgabe eines (letztlich unrichtigen) Losungswortes übergeben. Dies genügt für eine Eigentumsübertragung nicht. Ein mit Losungswort verse... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 2. 1995 vermietete die Mutter des Klägers den Beklagten eine Wohnung, in der ein Bräunungsstudio betrieben wurde. Die Vermieterin verzichtete auf das Recht zur Kündigung für die Dauer von 10 Jahren. In den schriftlichen Mietvertrag wurde unter Punkt IX eingefügt, dass die Vermieterin den Mietern das von diesen übernommene Inventar um 840.000 S verkauft und dass dieser Kaufpreis in monatlichen Raten á 8.000 S ab 1. 2. 1995 zu begleichen ist. Für den Fall der Auflö... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Schon dem Vorbringen des Beklagten ist die Behauptung einer gemischten Schenkung zu entnehmen, sodass es der Klägerin nicht geboten war, auf das Fehlen der Notariatsaktform in erster Instanz ausdrücklich hinzuweisen (3 Ob 599/83). Von einer unzulässigen Neuerung kann daher, soweit sich die Klägerin erst später darauf berief, keine Rede sein. Damit ist indes für ihren Standpunkt aus nachstehenden, schon vom Gericht zwe... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen einer Abgabenexekution gegen eine näher genannte Verpflichtete pfändete das Finanzamt Linz zwei Teppiche, welche die Verpflichtete 1994 von einem Teppichhändler gekauft hatte; dabei waren Ratenzahlung und Eigentumsvorbehalt vereinbart worden. Die Teppiche wurden in die Linzer Wohnung der Verpflichteten geliefert. Die Verpflichtete beabsichtigte ursprünglich, diese Teppiche später in ihrem Büro in Budweis aufzulegen. Am 19. Jänner 1995 gründete die Verpflichte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 943 ABGB erwächst dem Geschenknehmer aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Übergabe geschlossenen Schenkungsvertrag kein Klagerecht. Nur Schenkungen ohne wirkliche Übergabe bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsakts. "Wirkliche Übergabe" liegt vor, wenn neben dem Schenkungsvertrag ein anderer, von diesem verschiedener und als Übergabe erkennbarer Akt gesetzt wird, der nach außen in Erscheinung tritt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Pfandleihunternehmen und gewährte in dessen Betrieb am 9. 9. 1996 einem Kunden ein Darlehen von S 50.000. Die Vertragspartner unterfertigten einen "Pfandschein" (Beilage A), in dem festgehalten ist, dass die Klägerin an einem im Eigentum des Kunden stehenden PKW durch tatsächliche Übergabe und Inbetriebnahme ein Pfandrecht erworben habe. Zugleich vereinbarten sie die prekaristische, unentgeltliche (Weiter-)Benützung dieses PKWs durch de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist aufgrund des Testaments vom 23. 5. 1989 zur Hälfte eingeantwortete Erbin der am 23. 5. 1995 verstorbenen Lily F*****. In der Wohnung der Erblasserin hatte sich zu deren Lebzeiten ein barocker Tabernakelkasten aus (Nuss-)Holz befunden. Anlässlich eines Besuches des Rechtsanwaltes und späteren Klägers Dr. K***** (im Folgenden: Kläger) mit seiner Frau wollte Lily F***** ca im Jahr 1978 dem Kläger ein Geschenk machen, wobei dieser zwischen einem Hal... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war vom Beklagten damit beauftragt worden, am Dach seines Hauses Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchzuführen. Aus dieser Tätigkeit steht der klagenden Partei noch eine restliche Werklohnforderung in der Höhe des Klagsbetrages zu, die sie mit der vorliegenden Klage geltend macht. Der Beklagte wendete ein, im Zuge der Arbeiten am Dach seines Hauses sei die Baustelle nicht fachgerecht abgesichert worden, weshalb es zu einem Wassereintritt gekommen sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §293ABGB §426ABGB §427Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken 1940 §2
Rechtssatz: Für die Eigentumsübertragung eingetragener Seeschiffe ist nach § 2 Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken 1940 weder die Einhaltung einer besonderen Vertragsform noch die Übergabe der Sache erforderlich. Für die Eigentumsübertragung an nicht eingetragenen Seeschiffen, die als bewegliche Sachen zu qualifizieren sind, ist mang... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Oberste Schifffahrtsbehörde) übermittelte dem für die Registrierung von Seeschiffen zuständigen Bezirksgericht am 9. 12. 1998 den Bescheid vom 7. 12. 1998 über die bis 1. 1. 2004 befristete Zulassung des (nach dem Bescheidinhalt) im Eigentum der Antragstellerin stehenden Motorschiffes "S*****" zur Seeschifffahrt. Die Antragstellerin beantragte die Eintragung des Schiffes im Seeschiftssregister. Sie habe das Hochseef... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943ABGB §1002
Rechtssatz: Bei schenkungsweiser Abtretung der Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder aus der Treuhandschaft genügt die Verständigung des Treuhänders durch den Treugeber von der Zession als wirkliche Übergabe der Forderung durch Zeichen iSd § 943 iVm § 427 ABGB; eine solche Abtretung ist formwirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 147/00z Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1979 verstorbener Vater der Streitteile hinterließ seine - am 2. Dezember 1998 nachverstorbene - Ehegattin (Mutter der Streitteile, im Folgenden nur Mutter) sowie drei volljährige und zwei minderjährige Kinder. Die Mutter "erhielt damals Geld" aus dem Verkauf eines "Bauernhofanteils" in Südtirol, das sie zur Fertigstellung eines in Bau befindlichen Wohnhauses in Imst verwendete. Der Beklagte übernahm nach dem Tod des Vaters als ältester Sohn die Funktion e... mehr lesen...
Begründung: Helmuth R***** hat für einen vom Kreditverein ***** (im folgenden kurz Kreditverein genannt) am 7. 7. 1995 gewährten Kredit von S 1,320.000,-- zu Gunsten der R*****-E***** OEG die Haftung als Bürge und Zahler übernommen. Zur Besicherung des Kredits wurde ein Lebensversicherungsvertrag, den R***** - im folgenden nur mehr kurz VN (Versicherungsnehmer) genannt - bei der beklagten Partei (damals noch G***** AG) abgeschlossen hatte, "vinkuliert": der VN beantragte am 10. 7. 1... mehr lesen...