Norm
ABGB §302 ARechtssatz
Fensterverschlußgarnituren sind Gesamtsache. Der Käufer kann sich nicht einzelne Stücke aus einer Garnitur behalten und andere wegen nicht gehöriger Erfüllung zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0009998Dokumentnummer
JJR_19581126_OGH0002_0020OB00405_5800000_001