Norm
ABGB §426Rechtssatz
Die Vereinbarung daß ein Akkreditiv zu erstellen sei, macht den Käufer vorleistungspflichtig. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht nach, so gerät er in Leistungsverzug und verschafft dem Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Kündigt der Verkäufer in diesem Fall einen Weiterverkauf der Ware an, so ist das als eine Androhung des Rücktrittes vom Vertrag, nicht als eine Androhung des Selbsthilfeverkaufs zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0012769Dokumentnummer
JJR_19590429_OGH0002_0010OB00131_5900000_001