Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der beklagte sind Halbgeschwister. Ihre gemeinsame Mutter I***** R***** übertrug mit Schenkungsvertrag vom 29.11.1985 mehrere in ***** gelegene Liegenschaften, zu denen auch das Schloß ***** gehörte, ins Alleineigentum des Beklagten. Das Schloß war mit einer Vielzahl von Kunstgegenständen und Möbeln ausgestattet, von denen die Mutter der Streitteile eine Anzahl zu besonderen Anlässen wie Weihnachten oder Geburtstagen der Klägerin geschenkt hatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagte sind Halbgeschwister. Ihre Mutter verfügte über beträchtliches Vermögen. Sie hatte nach dem Ableben ihres ersten Ehegatten im Jahr 1947 Liegenschaften im Mürztal mit einem Schloß geerbt und 1949 mit dem Vater des Beklagten die Ehe geschlossen. Sie finanzierte der Klägerin und ihrer Schwester den Ankauf einer Liegenschaft in Kitzbühel und übertrug ihnen Grundstücke bei Wien mit Gebäuden und Einrichtungsgegenständen unter Vorbehalt ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Edith J*****, Alleininhaberin der Firma BAUSTOFFE V*****, Großhandel mit Baumaterialien, wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Eisenstadt vom 2. Jänner 1986, AZ Sa 10/85, das Ausgleichsverfahren eröffnet; Dr. Ulrich R***** wurde zum Ausgleichsverwalter bestellt. Die Klägerin meldete eine Gesamtforderung von mehr als S 7 Mill. an und machte Absonderungsrechte am Vermögen der Ausgleichsschuldnerin und insbesondere auch ein Sicherungseigentum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 771 KG Stifting mit dem Haus in 8010 Graz, Billrothgasse 6, in dem sich auch das Warenlager (an Orientteppichen) der prot. Firma Franz TAX-S*** befand, deren Alleininhaber der Kläger war. Im Lastblatt dieser Liegenschaft sind unter COZl. 7 und 8 aufgrund zweier Notariatsakte vom 24.11.1980 zugunsten der Beklagten die Pfandrechte für Darlehensforderugnen von 2,100.000 S und 700.000 S, je samt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren wurde schon deshalb mit Recht abgewiesen, weil der behauptete Eigentumserwerb mangels Übergabe nicht bewiesen ist. Das bloße Abschreiten von Gegenständen und das Versehen mit Zetteln, die nur eine Nummer enthalten, ohne irgend eine dazu behauptete oder hervorgekommene Erklärung (etwa iS eines Besitzkonstituts) reicht nicht aus, zumal wenn eine so enge personelle und wirtschaftliche Verquickung zwischen alle... mehr lesen...
Norm: ABGB §386ABGB §427
Rechtssatz: Mit dem Ablegen des Altpapiers in einem Sammelbehälter wird dieses in eine Lage gebracht, in der es nach der Verkehrsauffassung in der Macht des zwar abwesenden, aber zustimmenden Übernehmers ist. Ob sich die Abgeber des Papiers darüber im klaren ist, welchem konkreten Rechtssubjekt dieses zugute kommt, ist unerheblich; sie sind sich jedenfalls dessen bewußt, daß das Papier damit in die Verfügungsgewalt des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.Februar 1982 errichtete der beklagte Notar einen Kaufvertrag zwischen der Walter G*** actual - Kunststoff Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden kurz: Firma G***) und der Klägerin mit folgenden wesentlichen Bestimmungen: "1. Die Firma 'Walter G*** actual - Kunststoff Gesellschaft mbH & Co KG' verkauft und übergibt an die Firma 'G*** Glastechnische Industrie Peter L*** Gesellschaft mbH' und diese letztere kauft und übernimmt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Altpapier das Entnehmen und Verbringen von Altpapier aus Sammelbehältern zu unterlassen, die auf Veranlassung des A*** R*** V*** zur Sammlung und Verwertung von Altstoffen in Österreich (im folgenden kurz: Verein) aufgestellt worden sind und deren Entsorgung den von diesem Verein beauftragten Frächtern übertragen ist. Zur Planung und Durchführung von Maßnahmen zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §427ABGB §452 C
Rechtssatz: Für die Übergabe von in Sparbriefen angeführten Forderungen reicht das (körperliche) Übergeben der Sparbriefe; darüber hinaus ist keine Verständigung der Bank oder die Bekanntgabe des richtigen Lösungswortes erforderlich. (Hier: Wurde dem Erwerber ein falsches Lösungswort mitgeteilt und wurden die Sparbriefe gesperrt, so ist er zur Klagsführung berechtigt). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die P*** P*** Gesellschaft mbH (in der Folge: P***) bot in Zeitungsanzeigen zinsengünstige Kapitalanlagen an. Am 8.8.1985 erschien der Beklagte in den Räumlichkeiten der P*** und sprach dort mit Herrn S***, der sich als Geschäftsführer dieser Gesellschaft vorstellte und mit Dr.Leopold P***, der sich als Treuhänder des Franz H***, dem ein Darlehen zugezählt werden sollte, ausgab. Es wurde ein Darlehensvertrag über einen Betrag von S 143.000 abgeschlossen, in we... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 46-jährige Autohändler Günther B*** wegen des im
Spruch: beschriebenen Verhaltens des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt; hinsichtlich des weiteren Anklagevorwurfs, im Jahre 1983 überdies einen PKW Marke Ford Taunus Turnier (Baujahr 1981) im Wert von ca 50.000 S zum Nachteil der Postsparkasse veruntreut zu ha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig verweist zwar die Revisionswerberin darauf, daß der abgeleitete Eigentumserwerb gemäß den §§ 424 f. ABGB neben der Übergabe (Erwerbungsart) auch einen gültigen Titel (Rechtsgrund) erfordert. Dieser aus dem Verpflichtungsgeschäft hervorgehende Rechtsgrund, worunter man den Zweck versteht, der das Geschäft wirtschaftlich erklärt (Koziol-Welser7 I, 94), hat nichts mit dem vom Berufungsgericht behandelten und in der Revi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei macht in ihrer Widerspruchsklage geltend, die am 28.12.1984 zu 5 E 9.909/84 des Bezirksgerichtes Salzburg in Postzahl 1-12 gepfändeten Gegenstände stünden in ihrem Eigentum, weil ihr Rechtsvorgänger Ing. Paul T*** diese am 4.6.1971 von Friederike B*** erworben habe, welche durch einen zu 5 E 7.048/70 des Bezirksgerichtes Salzburg durchgeführten Freihandverkauf Eigentümerin gewesen sei. Die Fahrnisse seien zwar in der Gewahrsame der verpflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7.9.1984 infolge eines Verkehrunfalls verstorbene Rudolf T*** hatte bei der beklagten Partei einen Einzelunfallversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Klägerin begehrt die Zahlung der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme von S 219.440,-- s.A. und bringt vor, sie sei als Inhaberin der Einzelunfallversicherungspolizze zum Bezug der vereinbarten Versicherungssumme berechtigt. Rudolf T*** habe der Klägerin - seiner Lebensgefährtin - die Polizze... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 CABGB §302ABGB §427
Rechtssatz: 1) Das Unternehmen ist eine Organisation, durch welche körperliche Sachen und Rechte, aber auch Umstände, die weder körperliche Sachen und Rechte sind, zB. Lage, Beruf, Kenntnis der Bezugsquellen usw. einem wirtschaftlichen Zweck dienstbar gemacht werden. Eine solche Organisation ist nicht ident mit einer Summe von Sachen, sie setzt auch nicht voraus, daß an den Einzelheiten, die dem Zweck des Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Helmut S*** Gesellschaft mbH, Weiz, wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 26.2.1985, 20 S 17/85-2, der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Der Konkurs ist noch nicht aufgehoben. Die Beklagte ist als Zweigniederlassung der in Wien bestehenden Hauptniederlassung im Handelsregister des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz protokolliert. Zum Massevermögen gehören unter anderem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §428
Rechtssatz: Bei der Übergabe durch Erklärung iS des § 428 ABGB handelt es sich - anders als bei der Übergabe durch Zeichen nach § 427 ABGB - um keine gegenüber der körperlichen Übergabe subsidiäre Übertragsform. Entscheidungstexte 3 Ob 556/85 Entscheidungstext OGH 20.11.1985 3 Ob 556/85 3 Ob 634/86 En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.November 1971 verstorbene Franz A hatte zwei Sähne, den Kläger und den Nebenintervenienten. Er war unter anderem Eigentümer der Liegenschaften EZ 9 und 10 der KG Prailing. Zum Gutsbestand der ersten Liegenschaft gehört das Grundstück 1 Wald, zu dem der zweiten unter anderem das Grundstück 37/1 Garten. Am 5.Oktober 1971 nahm Dr. Ewald Aichinger, öffentlicher Notar in Eberstein, einen Notariatsakt über einen zwischen Franz A und dem Kläger geschlossenen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §427ABGB §428
Rechtssatz: Bei der Übergabe zur
Begründung: eines Pfandrechtes oder von Sicherungseigentum kann die Anbringung von Hinweisen auf das Pfandrecht bzw das Sicherungseigentum ( Schilder oder dgl ) die allein wichtige Gewahrsamsänderung nicht ersetzen. Es reicht auch nicht aus, wenn der Pfandnehmer nur einen Teil der Wagenschlüssel in Verwahrung nimmt, nicht aber alle, den Wagen selbst dar, sowie einen andern Teil d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. 1. 1984 wurde zu E 2575/83 des Bezirksgerichts Stainz zugunsten der beklagten Partei als betreibender Partei zur Hereinbringung eines Betrags von 44.233,59 S sA ein in der Gewahrsame der beiden verpflichteten Parteien Wilfried und Renate P***** vorgefundener PKW „Oldsmobile Cutlass Cruiser“, Baujahr 1980, mit dem Bleistiftwert von 40.000 S gepfändet (PZ 2 des Pfändungsprotokolls E 2551/83). Die klagende Partei erhob Widerspruch gegen diese Exekution und b... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §448ABGB §452 A
Rechtssatz: Während zur
Begründung: des Eigentums eine Übergabe durch solche Zeichen genügt, die das Eigentumsrecht des Übernehmers dartun und für jedermann deutlich erkennen lassen und die den Übernehmer in den Stand setzen, ausschließlich den Besitz der Sache zu ergreifen, muß man sich zur
Begründung: des Pfandrechtes solcher Zeichen bedienen, woraus jedermann die Verpfändung leicht erfahren kann. Die Verpfän... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §452 A
Rechtssatz: Nicht von jedem Warenlager kann behauptet werden, daß es nicht körperlich von Hand übergeben werden könne. Wenn ein Warenlager nur aus relativ wenigen Gegenständen besteht, können diese Gegenstände an sich ohne Schwierigkeit körperlich übergeben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 113/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 113/84 JBl 1985,541 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zugunsten der beklagten Partei wurden zu 7 c E 5796/82 des Bezirksgerichts Innsbruck am 13. 12. 1982 unter den PZ 1-17 des Pfändungsprotokolls mehrere Möbelstücke im Geschäft der verpflichteten Partei Marie Luise W***** in I*****, gepfändet. Die klagende Partei machte geltend, durch Sicherungsübereignungsvertrag und symbolische Übergabe Eigentum an diesen Gegenständen erworben zu haben, und erhob gemäß § 37 EO Widerspruch gegen die von der beklagten Partei gefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den von den Beklagten gegen Theo A***** zur Hereinbringung von 85.000 S samt Nebengebühren bzw 42.792,17 S samt Nebengebühren beim Bezirksgericht Spittal an der Drau zu 8 E 3120/81 bzw 8 E 4927/81 geführten Fahrnisexekutionen wurden am 4. 9. 1981 bzw 8. 10. 1981 im Haus des Verpflichteten in ***** die als Postzahlen 1-30 des Pfändungsprotokolls 8 E 2876/81 des Erstgerichts verzeichneten Gegenstände, und zwar Einrichtungsgegenstände, ein Silberbesteck, ein Ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt das Begehren, es werde festgestellt, dass ihr vertragliches Pfandrecht an einer Reihe von im Einzelnen angeführten Maschinen zu Recht bestehe, und bringt vor, es sei am 15. 3. 1981 zwischen ihr und dem Gemeinschuldner Oskar G***** zur Sicherstellung ihrer Forderung eine Pfandbestellung vereinbart worden, die sich unter anderem auch auf die im Klagebegehren genannten Maschinen erstreckt habe. Ein oder zwei Tage nach der Vereinbarung seien an ... mehr lesen...
In dem zwischen Annegret P und Edith-Maria S beim BG O zu E 643/82 anhängigen Fahrnisexekutionsverfahren wurden am 26. 5. 1982 ua. die PZ 1 bis 17, 19 bis 25, 28 bis 41, 43 bis 48 sowie 50 und 51 gepfändet. In den gegen die betreibende Partei am 6. 7. 1982 eingebrachten Exszindierungsklagen behaupten die Kläger, bei denen es sich um die Schwiegertochter und den Sohn der Verpflichteten handelt, daß sie Eigentümer der genannten Pfandgegenstände seien, und zwar der Kläger hinsichtlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §425ABGB §426ABGB §427ABGB §451 AABGB §452 A
Rechtssatz: Grundsätzlich muß der Pfandgläubiger die verpfändete bewegliche Sache in Verwahrung nehmen, und zwar so, daß er beliebig und ausschließlich darüber verfügen kann. § 452 ABGB gestattet die Verpfändung durch Zeichen nur bei solchen Sachen, die keine körperliche Übergabe von Hand zu Hand zulassen. Soweit irgendmöglich, muß die verpfändeten Sache der Zugriffsmacht des Schuldners en... mehr lesen...
Norm: ABGB §427
Rechtssatz: Zeichen iSd § 427 ABGB müssen auf jedem Gegenstand so angebracht werden, daß sie bei gehöriger Aufmerksamkeit gesehen werden können. Diesem Erfordernis ist aber nicht entsprochen, wenn ein Hinweis auf den Eigentumserwerb betreffend eine größere Anzahl von Gegenständen nur an einer Stelle angebracht wird. Vielmehr müssen sie an jeder Sache so angebracht werden, daß sie von einem Interessenten ohne Anstellung besondere... mehr lesen...
Die klagende Warenhandelsgesellschaft begehrt von der beklagten Bank die Zahlung eines Betrages von 1 200 886.58 S sA. Sie habe mit der Beklagten vereinbart, daß diese ihr für ihre Filiale in S einen Tresor zur Verfügung stelle, in welchem die Klägerin, welche bei der Beklagten ein Konto habe, die Tageseinnahmen aus dem Betrieb ihres Supermarktes nach Geschäftsschluß einwerfen könne. Die Parteien hätten in diesem Zusammenhang vereinbart, daß die Beklagte den Tresor täglich, insbesonde... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943KWG 1979 §18
Rechtssatz: Die durch ein auf Namen lautendes Sparbuch ohne Losungswort verbrieften Forderungen gegen ein Bankinstitut sind hinsichtlich ihre Übergabe wie bewegliche Sachen zu betrachten; eine symbolische Übergabe im Sinne des § 427 ABGB durch Übergabe des Sparbuches ist daher eine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 695/8... mehr lesen...