Norm
ABGB §427Rechtssatz
Die schenkungsweise Abtretung einer nicht an ein Papier gebundenen Forderung wird wirksam, wenn der ursprüngliche Gläubiger den Schuldner hievon verständigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0011184Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015