Norm
ABGB §427Rechtssatz
Die Verständigung des Verlages von der teilweisen Abtretungs des Anspruches auf Tantiemen an einen Dritten, die Vormerkung dieser Abtretung im Anteilsbuch des Verlages und die tatsächliche Erfüllung sind eine Übergabe der zedierten Forderung durch Zeichen i.S. des § 427 ABGB und daher eine "wirkliche" Übergabe, welche die Notariatsaktsform entbehrlich macht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0012789Dokumentnummer
JJR_19580423_OGH0002_0010OB00190_5800000_001