RS OGH 1952/4/29 4Ob24/52

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Veröffentlicht am 29.04.1952
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Norm

ABGB §233 A

Rechtssatz

Ein Anstellungsvertrag, welcher über den Rahmen eines normalen Dienstvertrages hinausgeht (zehn Prozent Umsatzbeteiligung, Zusicherung einer Abfertigung in der Höhe von mehr als einem Jahresgehalt ohne Rücksicht auf die Dauer des Dienstverhältnisses) ist genehmigungspflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0049080

Dokumentnummer

JJR_19520429_OGH0002_0040OB00024_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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