Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Ein Anstellungsvertrag, welcher über den Rahmen eines normalen Dienstvertrages hinausgeht (zehn Prozent Umsatzbeteiligung, Zusicherung einer Abfertigung in der Höhe von mehr als einem Jahresgehalt ohne Rücksicht auf die Dauer des Dienstverhältnisses) ist genehmigungspflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0049080Dokumentnummer
JJR_19520429_OGH0002_0040OB00024_5200000_001