Norm: ABGB §154aABGB §212 Abs4ZPO §6ZPO §7FBG §15 Abs1
Rechtssatz: §§ 6 und 7 ZPO gelten sinngemäß im Verfahren außer Streitsachen. Kann demnach ein Mangel der gesetzlichen Vertretung beseitigt werden, so hat das Gericht gemäß § 6 Abs 2 ZPO zwingend einen Sanierungsversuch zu unternehmen. Erst wenn der Versuch einer Behebung des Mangels der Vertretungsmacht scheitert, darf ein Rekurs (als unwirksame Prozesshandlung) zurückgewiesen werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AgABGB §154a
Rechtssatz: Der Anspruch auf Bezahlung von Geldunterhalt steht dem Kind zu und der Elternteil, der das Kind betreut, kann ihn nicht im eigenen Namen geltend machen. Wird das Begehren vom Vater oder von der Mutter des Kindes bei Gericht eingebracht, so ist aber mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass dies im Namen und als Vertreter des Kindes geschieht. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §154aABGB §212 Abs4ABGB idF KindNamRÄG 2013 §208 Abs4
Rechtssatz: Das durch Zuvorkommen begründete alleinige Vertretungsrecht gilt in einer Pflegschaft für das Verfahren über einen Antrag bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung. Das rechtzeitige Rechtsmittel des nach der Zuvorkommensregel von der Vertretung im konkreten Verfahren (Verfahrensabschnitt) ausgeschlossenen gesetzlichen Vertreters kann hinsichtlich des Vertretungsmangels ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 GABGB §154a
Rechtssatz: Vertretungshandlungen oder Einwilligungen des gesetzlichen Vertreters dürfen in der vorgelegten Form nur genehmigt, nicht aber abgeändert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 17/92 Entscheidungstext OGH 24.06.1992 1 Ob 17/92 7 Ob 147/98p Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 147/98p Beisatz: Es... mehr lesen...
Norm: ABGB §154a
Rechtssatz: § 154 a ABGB ist auch im außerstreitigen Unterhaltsverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 586/91 Entscheidungstext OGH 05.09.1991 8 Ob 586/91 4 Ob 564/91 Entscheidungstext OGH 19.11.1991 4 Ob 564/91 Auch; Veröff: ÖA 1992,88 European Ca... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende, gegen die am 2.1.1975 geborenen mj. Zwillinge gerichtete Klage auf Bestreitung der ehelichen Geburt wurde antragsgemäß der ehelichen Mutter als gesetzliche Vertreterin zugestellt. Ein Kollisionskurator wurde nicht bestellt. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und erklärte die Revision an den Obersten Gerichtshof für zulässig. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger fristgerecht Revision. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die am 2.Oktober 1976 geborene mj.Doris G*** lebt mit ihren Eltern, die mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe anstreben, im gemeinsamen Haushalt. Die nicht berufstätige Mutter leistet durch Betreuung und Erziehung des Kindes ihren Beitrag zum Unterhalt. Das Erstgericht verpflichtete, einem Antrag der Mutter (für das Kind) auf Leistung eines monatlichen Unterhaltes von 2.850 S folgend, den Vater zur Leistung von monatlich 1.771 S ab 1.Oktober 1989 und wies da... mehr lesen...
Begründung: Am 18.August 1980 anerkannte Johann Ferdinand H*** die Vaterschaft zu dem am 13.Juli 1980 unehelich geborenen Rene D***. Die Mutter wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.September 1980 zum Vormund des Kindes bestellt. Am 7. April 1989 gab der Vater gegen den Minderjährigen, vertreten durch seine Mutter, eine Klage auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses beim Bezirksgericht Frankenmarkt zu Protokoll. Das für den Rechtss... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Minderjährigen leben nicht bloß vorübergehend getrennt. Die Mutter hat eine Klage auf Scheidung der Ehe eingebracht. Sie beantragt den Ausspruch, daß ihr die elterlichen Rechte allein zustehen, und begehrt vom Vater für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von S 2.500,--. Das Erstgericht entschied über den erstgenannten Antrag noch nicdt, erkannte jedoch den Vater schuldig, dem Minderjährigen ab 15. Juni 1987 einen monatlichen Unterhalt von S 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154a
Rechtssatz: Die Vertretung eines Minderjährigen in einem gegen ihn eingeleiteten Passivprozess bedarf keiner besonderen pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 1 Ob 689/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 1 Ob 689/87 4 Ob 53/07h Entscheidungstext OGH 24.04.2007 4 Ob 53/07h Ähnlic... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Andreas Z*** entstammt der Ehe der Ilona Z*** und des Alfred Z***; die Ehe der Eltern wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 15.September 1980, 11 Cg 234/80, rechtskräftig geschieden. Der Minderjährige befinde sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter. Der am 16.März 1982 verstorbene Großvater des Minderjährigen Andreas Z*** setzte den Minderjährigen in seinem Testament zum Erben ein und räumte seinem Sohn Alfred Z***, dem Vater des Minderjährig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Einbringung einer Schadenersatzklage stellt keine Angelegenheit des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes dar. Abweichend von der früheren Rechtslage bedarf daher die vorliegende Klage gemäß § 154 Abs. 3 ABGB der Zustimmung der Mutter (EFSlg. 38.323). Da diese nach der Aktenlage bisher noch nicht erteilt wurde - die Einvernahme der Mutter als Zeugin im Verfahren allein läßt noch nicht die Annahme zu, daß sie tatsächlich ihre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. September 1983 ereignete sich in Gmunden auf der Kreuzung der Bahnhofstraße mit der Stelzhamerstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Steyr Fiat, pol. Kennzeichen O 278.239, und der am 7. März 1967 geborene Robert D mit seinem bei der beklagten Partei gegen Haftpflicht versicherten Motorfahrrad, pol. Kennzeichen O 263.708, beteiligt waren. Der Kläger, der von der Bahnhofstraße nach links in die Stelzhamerstraße einbiegen wollte, stieß i... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §144ABGB §145ABGB §154aABGB §176 BABGB §177 B
Rechtssatz: Ist noch nicht entschieden, wem gemäß § 177 Abs 1 und 2 ABGB künftig die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten allein zustehen sollen, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß immer noch beide Elternteile das Kind vertreten. Die Mutter ist aber in dem vom Vater als einem... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23.1.1981 wurde die Ehe der Eltern der mj.Cornelia A, geboren 24.1.1971, geschieden. Schon vor der Ehescheidung lebten die Eltern jahrelang getrennt und das Kind befand sich faktisch in der Pflege bei der väterlichen Großmutter. über schon vor der Scheidung gestellte Anträge auf übertragung der elterlichen Rechte an die Mutter (Antrag der Mutter, ON 1 vom 24.11.1976 zurückgezogen ON 23 am 18.6.1979, neuerlicher Antrag der Mutter ON 25 vom 24.1.1980) bzw. a... mehr lesen...
Begründung: Die drei minderjährigen Kinder Verena, Oliver und Alexander A leben mit ihren Eltern, deren Ehe aufrecht besteht, im gemeinsamen Haushalt. Am 11.11.1983 beantragte die Mutter, dem Vater die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen für die drei Kinder in der Gesamthöhe von monatlich S 12.000,-- aufzuerlegen mit der
Begründung: , er sorge für die Kinder nur in unzureichender Weise. Der Vater sprach sich gegen den gestellten Antrag aus und brachte vor, er komme seiner Unterhaltspflich... mehr lesen...
Die beiden Kinder leben mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt. Der Vater Ing. Peter S ist Berufschullehrer und außerdem als Autor bzw. Mitautor (Zeichner) von Lehrbüchern, Vortragender und Lehrlingsausbildner tätig; die Mutter Josefine S ist gleichfalls Lehrerin. Auf Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 29. 3. 1983 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 6 000 S zu Handen der Mutter und wies das Mehrbegehren von je 2 000 S ab. Es stellte fest, die Mutte... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §144ABGB §154 GABGB §154aABGB §176 Abs1 BABGB idF KindNamRÄG 2013 §181 Abs1EO §382 Abs1 Z8 lita IIIF
Rechtssatz: Bei gemeinsamen Haushalt der Eltern und gemeinsamer Pflege der Kinder kann kein Elternteil seine Kinder im Unterhaltsbemessungsverfahren gegen den anderen Elternteil vertreten, sondern es bedarf der Übertragung der mit der vollen Betreuung der Kinder zusammenhängenden Rechte und Pflichten an einen Elternteil ge... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 10. April 1979 hat das KG Ried im Innkreis über das Vermögen des Georg P den Konkurs eröffnet und den Beklagten zum Masseverwalter bestellt. Mit Schreiben vom 18. April 1979 kundigte der Beklagte unter Berufung auf den § 25 KO die Lehrverhältnisse der Kläger "unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist". Die Kläger und ihre gesetzlichen Vertreter erklärten ihrerseits den vorzeitigen Austritt im Sinne des § 15 Abs. 4 lit. d BAG und des § 25 KO, der Erstkläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154a
Rechtssatz: Wenn der Lehrling Ansprüche aus dem Lehrverhältnis geltend macht, deren Größenordnung mit seinem Einkommen in keinem Mißverhältnis steht und sich auch aus dem Berufsausbildungsgesetz eine derartige Einschränkung nicht ergibt, gehört die den Gegenstand des Verfahrens bildende Vermögensangelegenheit zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb, sodaß ein Elternteil allein und ohne pflegschaftsbehördliche Genehm... mehr lesen...
Die vorliegende, gegen den am 22. November 1960 geborenen minderjährigen Beklagten gerichtete Klage auf Bestreitung der ehelichen Geburt wurde antragsgemäß der ehelichen Mutter zugestellt, welche auch die Vollmacht des Beklagtenvertreters unterfertigte. Ein Kollisionskurator wurde für den beklagten Minderjährigen nicht bestellt. Die Unterinstanzen gaben dem Klagebegehren statt. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes hat der Beklagte fristgerecht Revision erhoben. Der Oberste Ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs1 GABGB §154aABGB §271ZPO §477 Abs1 Z5 D5
Rechtssatz: Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß kann die Mutter ihr Kind nicht vertreten; es muß ein Kollisionskurator für das Kind bestellt werden. Eine ohne Mitwirkung eines Kollisionskurators zustandegekommenes Urteil ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO behaftet. Entscheidungstexte 6 Ob 702/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154aZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Die Einbringung einer Schadenersatzklage stellt nicht eine Angelegenheit des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes dar. Bei aufrechter Ehe bedarf daher eine solche Klage der Zustimmung des anderen Elternteiles und der Genehmigung des Gerichtes. Entscheidungstexte 8 Ob 104/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 104/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154aABGB §233 AEntmO §4ZPO §34ZPO §266 DVIIZPO §472
Rechtssatz: Die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels und die Außerstreitstellung von Tatsachen in einem Rechtsstreit durch den Beistand der beschränkt entmündigten Partei oder durch den Machthaber des Beistandes bedarf, da es sich nicht um Dispositivhandlungen handelt, nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Firma Philipp K. brachte am 8. Februar 1957 gegen den mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 7. Dezember 1954 beschränkt entmundigten Gerald P. beim Arbeitsgericht Klagenfurt eine Klage auf Zahlung von 177.670.10 S s. A. ein, weil sich der Genannte in der Zeit vom 18. Dezember 1950 bis zum 8. Februar 1954 als Lohnbuchhalter dieser Firma insgesamt 321.746.10 S, von denen der eingeklagte Betrag noch ausstehe, zugeeignet habe. Bei der Verhandlungstagsatzung am 25. Februar 1... mehr lesen...