Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Der im Wiederaufnahmeverfahren siegreiche Kläger kann den Rückersatz der von ihm auf Grund des früheren Urteiles dem Gegner bezahlten Prozeßkosten nicht vor der Kostenentscheidung im wiederaufgenommenen Rechtsstreit verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0033906Dokumentnummer
JJR_19371123_OGH0002_0030OB00842_3700000_001