Norm
ABGB §864aRechtssatz
Der Oberste Gerichtshof vermag sich der Ansicht nicht anzuschließen, die Einschränkung der Haftungsbefreiung auf unterschriebene Kreditkarten sei als Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts gemäß § 864a ABGB nicht Vertragsbestandteil geworden. Zum einen entspricht es allgemein üblichen Gepflogenheiten, dass Karten, die zur Ausübung bestimmter Rechte legitimieren, wie Kreditkarten, Scheckkarten oder Mitgliedskarten bei Kraftfahrzeugvereinen, zu unterschreiben sind. Überdies ist es für jedermann leicht erkennbar, dass die Unterfertigung der Karte dazu dienen soll, deren missbräuchliche Verwendung hintanzuhalten. Darauf wurde der Kunde in den Geschäftsbedingungen auch ausdrücklich hingewiesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014631Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009